Die Vollmacht für Mietangelegenheiten erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in allen mietrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies kann die Unterzeichnung eines Mietvertrags, die Kündigung der Wohnung oder die Kommunikation mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung betreffen.
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Mustervollmacht für Mietangelegenheiten
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit meinem Mietverhältnis für die Wohnung/das Haus in [Adresse des Mietobjekts] zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Mietverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen
- Wohnungsübergaben und -übernahmen durchzuführen
- Schriftverkehr mit dem Vermieter, der Hausverwaltung oder Behörden zu führen
- Mietzahlungen zu verwalten und Nebenkostenabrechnungen zu prüfen
- Reparaturen oder Renovierungsarbeiten zu beauftragen
- Schlüssel in Empfang zu nehmen oder zu übergeben
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für Mietangelegenheiten?
Die Vollmacht für Mietangelegenheiten ermöglicht es einer dritten Person, für den Vollmachtgeber in sämtlichen Belangen eines Mietverhältnisses zu handeln. Sie ist besonders sinnvoll, wenn der Mieter beruflich oder gesundheitlich verhindert ist oder eine Hausverwaltung beauftragt werden soll.
Voraussetzungen für eine Mietvollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Akzeptanz durch den Vermieter | Manche Vermieter oder Verwaltungen verlangen eine beglaubigte Vollmacht. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Bestätigung durch den Vermieter oder die Hausverwaltung
Wer benötigt eine Vollmacht für Mietangelegenheiten?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Mieter, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht persönlich handeln können
- Vermieter, die eine Hausverwaltung oder einen Bevollmächtigten mit der Mietverwaltung beauftragen
- Personen, die eine Wohnung für Verwandte oder Dritte verwalten
Rechtslage
Die Vollmacht für Mietangelegenheiten basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch immer schriftlich erfolgen. Für einige Vorgänge, wie die Kündigung eines Mietvertrags, verlangen Vermieter eine notarielle Beglaubigung oder eine persönliche Vorlage der Vollmacht.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional): 25–80 €
- Gebühren für zusätzliche behördliche Bestätigungen: variabel
FAQ zur Vollmacht für Mietangelegenheiten
Für welche Aufgaben gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht umfasst Mietvertragsabschlüsse, Kündigungen, Wohnungsübergaben und Kommunikation mit Vermietern.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, für einfache Mietangelegenheiten nicht. Für bestimmte Verträge kann sie jedoch verlangt werden.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, ein Enddatum kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei wichtigen Transaktionen kann eine Identifikation erforderlich sein.
Was passiert, wenn der Vermieter die Vollmacht nicht akzeptiert?
Der Vermieter kann eine Vollmacht ablehnen, wenn sie unklar oder unvollständig ist.
Kann eine Vollmacht für mehrere Mietobjekte gelten?
Ja, sofern dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte mit verschiedenen Aufgaben ernannt werden.
Kann der Bevollmächtigte Mieterhöhungen oder Änderungen am Vertrag akzeptieren?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht erlaubt wurde.