Die Verwaltervollmacht für Immobilien berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in allen Verwaltungs-, mietrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten bezüglich einer oder mehrerer Immobilien zu vertreten. Dies umfasst unter anderem die Vermietung, Instandhaltung, Nebenkostenabrechnung sowie die Kommunikation mit Mietern, Behörden und Dienstleistern.
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Mustervollmacht für die Immobilienverwaltung
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich der Verwaltung der folgenden Immobilie(n) zu vertreten:
[Adresse der Immobilie(n)]
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Mietverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen
- Mietzahlungen entgegenzunehmen und Nebenkostenabrechnungen zu erstellen
- Reparaturen, Instandhaltungen und Modernisierungen zu veranlassen
- Behördliche Genehmigungen und Anträge zu stellen
- Schriftverkehr mit Mietern, Behörden, Dienstleistern und Versicherungen zu führen
- Immobilienbesichtigungen und Übergaben zu organisieren
- Verträge mit Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Heizung) abzuschließen oder zu kündigen
- Steuerliche und buchhalterische Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Immobilie zu regeln
⚠ Die Veräußerung der Immobilie oder die Belastung mit Hypotheken ist von dieser Vollmacht ausgeschlossen, sofern dies nicht gesondert geregelt wird.
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf oder bis zum [Ablaufdatum, falls gewünscht] gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Verwaltervollmacht für Immobilien?
Die Verwaltervollmacht für Immobilien erlaubt einer bevollmächtigten Person, eine Immobilie im Namen des Eigentümers zu verwalten. Sie wird häufig von Vermietern, Hausverwaltungen oder Immobiliengesellschaften genutzt, um die administrative und technische Betreuung einer Immobilie zu delegieren.
Voraussetzungen für eine Immobilien-Verwaltervollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Akzeptanz durch Behörden | Einige Behörden oder Banken verlangen eine beglaubigte Vollmacht. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder Eintragung ins Grundbuch (bei erweiterten Befugnissen)
Wer benötigt eine Verwaltervollmacht für Immobilien?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Eigentümer, die ihre Immobilie professionell verwalten lassen möchten
- Hausverwaltungen, die eine rechtliche Absicherung für ihr Handeln benötigen
- Immobilieninvestoren, die ihre Objekte durch Dritte betreuen lassen
Rechtslage
Die Verwaltervollmacht für Immobilien basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann eine notarielle Beglaubigung oder eine Eintragung ins Grundbuch erforderlich sein, insbesondere wenn der Bevollmächtigte auch Verkäufe oder Hypotheken verwalten soll.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–100 €
- Verwaltungsgebühren für behördliche Genehmigungen: variabel
FAQ zur Verwaltervollmacht für Immobilien
Kann die Vollmacht für mehrere Immobilien genutzt werden?
Ja, sofern dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Darf der Bevollmächtigte Mietverträge kündigen?
Ja, wenn dies in der Vollmacht vorgesehen ist.
Kann die Vollmacht auch für den Verkauf der Immobilie genutzt werden?
Nein, eine Verkaufs- oder Notarvollmacht muss gesondert erteilt werden.
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nur bei bestimmten Rechtsgeschäften, etwa für Grundbucheintragungen oder notarielle Verfügungen.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.