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Spezialvollmachten

Grundstücksvollmacht: Muster, Form und was das Grundbuchamt verlangt

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Zuletzt aktualisiert am 4. Oktober 2026

Für eine Grundstücksvollmacht gelten drei verschiedene Formanforderungen, und welche gilt, entscheidet nicht das Grundstück, sondern die Stelle, bei der die Vollmacht vorgelegt wird. Das Grundbuchamt nimmt Erklärungen nur an, wenn sie durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden (§ 29 Abs. 1 Satz 1 GBO) – eine privatschriftliche Vollmacht genügt dort nicht. Für Kaufvertrag und Auflassung beim Notar reicht die Beglaubigung aus, solange die Vollmacht widerruflich bleibt. Für die Einsicht in das Grundbuch schreibt § 12 Abs. 1 GBO der Vollmacht dagegen keine besondere Form vor. Die Mustertexte unten sind Entwürfe für den Beglaubigungstermin; sie ersetzen keine Rechtsberatung. Für ihre Nutzung müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.


Drei Formstufen und die Stellen, die sie verlangen

Die Vollmacht selbst muss grundsätzlich nicht die Form des Geschäfts einhalten, zu dem sie berechtigt: § 167 Abs. 2 BGB stellt ausdrücklich klar, dass die Erklärung nicht der Form bedarf, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist. Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB), die Vollmacht dazu zunächst nicht. Drei Einschränkungen heben diesen Grundsatz in der Praxis wieder auf.

Erstens das Grundbuch: Soll der Bevollmächtigte die Eigentumsumschreibung bewilligen oder beantragen, eine Grundschuld bestellen oder eine Löschung erklären, verlangt § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO den Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde. Die öffentliche Beglaubigung ist die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar – nicht die Beurkundung des gesamten Textes.

Zweitens die Unwiderruflichkeit: Ist die Vollmacht unwiderruflich erteilt oder bindet sie den Vollmachtgeber faktisch bereits so wie der Kaufvertrag selbst, verlangt die Rechtsprechung auch für die Vollmacht die notarielle Beurkundung. Wer das vermeiden will, erteilt die Vollmacht widerruflich.

Drittens die Auflassung: Die Einigung über den Eigentumsübergang muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden (§ 925 Abs. 1 BGB). Der Bevollmächtigte muss zu diesem Termin also tatsächlich erscheinen; eine Vollmacht ersetzt die Anwesenheit nicht, sie verlagert sie nur auf eine andere Person.

Einfache Schriftform Grundbucheinsicht, § 12 GBO Öffentliche Beglaubigung Grundbuchamt, § 29 GBO Unterschrift beim Notar, Text bleibt privatschriftlich Notarielle Beurkundung unwiderrufliche oder faktisch bindende Vollmacht Notar verliest und beurkundet den Text

Mustervollmacht für Grundstücksangelegenheiten

Dieser Text deckt die laufenden Angelegenheiten eines bestimmten Grundstücks ab, ohne den Verkauf einzuschließen: Anträge bei Ämtern, Grundbuchangelegenheiten, Schriftverkehr. Er ist der richtige Entwurf, wenn Sie nicht wissen, welche einzelnen Erklärungen anfallen werden.

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VOLLMACHT IN GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN

Hiermit bevollmächtige ich, vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift,
Herrn/Frau vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift,
mich in allen Angelegenheiten des folgenden Grundstücks zu vertreten:

Grundbuch von Gemeinde, Blatt Nummer, Gemarkung Name, Flur Nummer, Flurstück Nummer, gelegen Straße, Hausnummer, Ort, Größe Angabe aus dem Grundbuch.

Die Vollmacht umfasst:

  • Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt, insbesondere die Bewilligung und Beantragung von Eintragungen und Löschungen,
  • Stellung von Anträgen bei Behörden, Katasteramt und Finanzamt sowie Entgegennahme von Bescheiden und Schriftstücken,
  • Einsicht in das Grundbuch und in die dort bezeichneten Urkunden sowie Anforderung von Abschriften,
  • Abschluss, Änderung und Beendigung von Verträgen über die Nutzung des Grundstücks.

Nicht umfasst sind die Veräußerung des Grundstücks und die Bestellung von Grundpfandrechten. Streichen, wenn beides umfasst sein soll; dann den Umfang unten verwenden.

Diese Vollmacht ist jederzeit widerruflich. [Optional: Sie gilt bis zum Datum.] Optional: Der/Die Bevollmächtigte ist befugt, Untervollmacht zu erteilen. Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers

Zur Form: Soll der Bevollmächtigte damit beim Grundbuchamt auftreten, lassen Sie die Unterschrift vom Notar öffentlich beglaubigen (§ 29 Abs. 1 Satz 1 GBO). Für die bloße Einsicht genügt der Text ohne Beglaubigung.


Mustervollmacht für den Grundstücksverkauf

Beim Verkauf ist die weite Fassung oben ungeeignet: Sie soll das Grundstück, den Mindestpreis und die Erklärungen benennen, auf die sich die Vertretung erstreckt. Eine offene Verkaufsvollmacht gibt den Preis aus der Hand.

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VOLLMACHT ZUM VERKAUF EINES GRUNDSTÜCKS

Hiermit bevollmächtige ich, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Herrn/Frau Name, Geburtsdatum, Anschrift, mich beim Verkauf des folgenden Grundstücks zu vertreten:

Grundbuch von Gemeinde, Blatt Nummer, Gemarkung Name, Flur Nummer, Flurstück Nummer.

Die Vollmacht umfasst:

  • Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu einem Kaufpreis von mindestens Betrag Euro,
  • Abgabe und Entgegennahme der Auflassungserklärung vor dem Notar,
  • Bewilligung und Beantragung der Eigentumsumschreibung sowie der Eintragung und Löschung von Rechten im Grundbuch,
  • Empfang und Weiterleitung des Kaufpreises auf das Konto IBAN oder: des Vollmachtgebers,
  • Abgabe der Erklärungen, die das Finanzamt zur Grunderwerbsteuer und zur Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.

Diese Vollmacht ist widerruflich. Optional: Der/Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers

Zur Form: Dieser Text wird vor der Verwendung notariell beglaubigt. Erteilen Sie die Vollmacht unwiderruflich, verlangt die Rechtsprechung die notarielle Beurkundung – besprechen Sie das mit dem Notar, der den Kaufvertrag beurkundet.

Für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung mit Makler, Besichtigungen und Objektunterlagen ist die Verkaufsvollmacht der passendere Text; zur Vertretung allein im Notartermin siehe die Vollmacht für den Notar.

Was beim Grundstückskauf anders ist

Auf der Käuferseite kommen drei Erklärungen hinzu, die die Verkäufervollmacht nicht braucht: die Bestellung der Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank, die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das Grundstück, die die Bank regelmäßig in der Grundschuldbestellung verlangt, und die Entgegennahme der Finanzierungsbestätigung. Fehlt die Grundschuldbestellung in der Vollmacht, kann der Bevollmächtigte den Kaufvertrag abschließen, die Finanzierung aber nicht sichern – der Termin muss dann wiederholt werden. Nehmen Sie die Formulierung erst auf, wenn die Bank ihr Grundschuldformular benannt hat; welche Fassung sie fordert, steht in der Darlehenszusage.

Grundstücksvollmacht mit Angaben zu Grundbuch, Blatt, Gemarkung, Flur und Flurstück

Wie das Grundstück bezeichnet werden muss

Der häufigste Grund für eine Rückfrage des Grundbuchamts ist nicht die Form, sondern eine ungenaue Bezeichnung des Grundstücks. Die Anschrift allein genügt nicht; maßgeblich sind die Angaben aus dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster. Alle fünf stehen auf dem Grundbuchauszug beziehungsweise im Bestandsverzeichnis.

Angabe Was sie bezeichnet Wo sie steht
Grundbuch von das Grundbuchbezirk, meist die Gemeinde oder der Ortsteil Deckblatt des Grundbuchauszugs, Aufschrift
Blatt die Nummer des Grundbuchblatts, auf dem das Eigentum geführt wird Deckblatt, neben dem Grundbuchbezirk
Gemarkung die Katastereinheit, in der das Flurstück liegt Bestandsverzeichnis, Spalte Gemarkung
Flur der Abschnitt innerhalb der Gemarkung Bestandsverzeichnis, Spalte Flur
Flurstück das einzelne Grundstück, Zähler und gegebenenfalls Nenner Bestandsverzeichnis, Spalte Flurstück

Umfasst das Grundbuchblatt mehrere Flurstücke, nennen Sie das betroffene einzeln. Ist nur eine Teilfläche gemeint, benötigt das Grundbuchamt die Vermessung; die Vollmacht sollte dann die Erklärungen zur Teilung mitumfassen. Weichen die Angaben im Vertrag von denen im Grundbuch ab, gilt die Grundbuchbezeichnung.

Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

Beim Grundbuchamt handelt der Bevollmächtigte in zwei verschiedenen Rollen, und beide haben eine eigene Formanforderung. Gibt er Erklärungen ab, die zu einer Eintragung führen – Bewilligung, Antrag, Löschung –, ist die öffentliche Beglaubigung nach § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO zwingend; andere Voraussetzungen der Eintragung sind, soweit sie dem Grundbuchamt nicht offensichtlich sind, durch öffentliche Urkunden nachzuweisen (§ 29 Abs. 1 Satz 2 GBO).

Stammt das Eigentum aus einem Erbfall, ist dem Grundbuchamt zusätzlich die Erbfolge nachzuweisen, in der Regel durch Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis oder eine notarielle Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO). Die Vollmacht ersetzt diesen Nachweis nicht.

Die Vollmacht wird dem Grundbuchamt im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt. Eine ausgehändigte Vollmachtsurkunde sollten Sie nach Erledigung zurückfordern (§ 175 BGB) – solange sie im Umlauf ist, kann der Bevollmächtigte seine Vertretungsmacht damit weiter belegen.

Vollmacht für einen Grundbuchauszug

Für die Einsicht in das Grundbuch gilt eine eigene Regel, und sie ist weniger streng: Die Einsicht ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Abs. 1 GBO); wo die Einsicht gestattet ist, kann eine Abschrift gefordert werden (§ 12 Abs. 2 GBO). § 29 GBO greift hier nicht, weil keine Eintragung erfolgt. Eine schriftliche Vollmacht genügt daher. Welche Unterlagen das Grundbuchamt zusätzlich sehen will, etwa zum Nachweis der Identität, fragen Sie dort vorab – die Praxis ist nicht bundeseinheitlich.

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VOLLMACHT ZUR GRUNDBUCHEINSICHT

Hiermit bevollmächtige ich, Name, Geburtsdatum, Anschrift, als Eigentümer des Grundstücks Grundbuch von Gemeinde, Blatt Nummer, Gemarkung Name, Flur Nummer, Flurstück Nummer,

Herrn/Frau Name, Geburtsdatum, Anschrift,

in das vorgenannte Grundbuchblatt und in die dort bezeichneten Urkunden Einsicht zu nehmen und einen unbeglaubigten oder beglaubigten Grundbuchauszug anzufordern und entgegenzunehmen.

Weitere Erklärungen, insbesondere Eintragungsbewilligungen, sind von dieser Vollmacht nicht umfasst.

Ort, Datum Unterschrift des Eigentümers

Ablauf bei einer Grundstücksvollmacht von der Erteilung bis zur Vorlage beim Grundbuchamt

Widerruf, Gültigkeit und Erlöschen

Die Vollmacht ist grundsätzlich jederzeit widerruflich (§ 168 Satz 2 BGB). Ein Ausschluss des Widerrufs ist nur wirksam, wenn das zugrunde liegende Rechtsverhältnis ihn trägt; aus wichtigem Grund bleibt der Widerruf immer möglich. Ist die Vollmacht beglaubigt und in Umlauf, teilen Sie den Widerruf auch dem Grundbuchamt und dem beurkundenden Notar mit und fordern Sie die Urkunde zurück (§ 175 BGB).

Mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt die Vollmacht im Zweifel nicht (§§ 168, 672 BGB); die Erben können sie widerrufen. Ohne Zeitangabe gilt sie bis zum Widerruf oder bis ihr Zweck erledigt ist. Eine ausdrückliche Befristung im Text ist der sichere Weg, wenn sie nur für einen Termin gedacht ist.

Ist der Vollmachtgeber minderjährig, handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter; Grundstücksgeschäfte bedürfen dann häufig der Genehmigung des Familiengerichts (§§ 1643, 1850 BGB). Die Vollmacht eines Minderjährigen selbst ist kein tragfähiger Weg.

Was die Beglaubigung kostet

Die Gebühren des Notars richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und nach dem Geschäftswert; sie sind nicht frei verhandelbar und bei jedem Notar gleich. Für die Unterschriftsbeglaubigung ist der Geschäftswert ein anderer als für die Beurkundung des gesamten Textes, die Beglaubigung ist deshalb der günstigere Weg. Einen Betrag nennen wir hier nicht: Er hängt am Grundstückswert und am Umfang der Vollmacht. Der Notar nennt die Gebühr auf Anfrage vorab.

Für das Verwalten eines vermieteten Objekts durch Dritte ist die Verwaltervollmacht der richtige Text, für Mietverhältnisse die Vollmacht in Mietangelegenheiten. Welche Angaben eine Vollmacht allgemein tragen muss, steht unter Anforderungen an eine Vollmacht.