Die Vollmacht für Familienmitglieder erlaubt es einem nahen Angehörigen, den Vollmachtgeber in verschiedenen rechtlichen, finanziellen oder organisatorischen Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist besonders hilfreich, wenn der Vollmachtgeber vorübergehend oder dauerhaft verhindert ist, beispielsweise durch Krankheit, Reisen oder andere persönliche Umstände.
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Mustervollmacht für Familienmitglieder
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit meinem Familienmitglied
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten:
- Finanzielle Angelegenheiten:
- Bankgeschäfte durchführen (Überweisungen, Abhebungen, Vertragsänderungen)
- Rechnungen begleichen und Zahlungen verwalten
- Verträge abschließen, ändern oder kündigen
- Behördliche Angelegenheiten:
- Anträge bei Behörden und Institutionen stellen
- Schriftstücke entgegennehmen und unterschreiben
- Vertretung gegenüber Versicherungen, Krankenkassen oder Rentenstellen
- Medizinische Angelegenheiten (optional):
- Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen
- Arztgespräche führen und Einsicht in medizinische Unterlagen erhalten
- Zustimmung oder Ablehnung zu medizinischen Maßnahmen geben
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für Familienmitglieder?
Eine Vollmacht für Familienmitglieder ist eine rechtliche Erlaubnis, mit der ein Familienangehöriger den Vollmachtgeber in bestimmten oder allen Lebensbereichen vertreten kann. Sie kann individuell auf bestimmte Aufgaben beschränkt oder als umfassende Generalvollmacht ausgestellt werden.
Voraussetzungen für eine Vollmacht für Familienmitglieder
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Eine schriftliche Vollmacht wird dringend empfohlen. |
Präziser Umfang | Die Vollmacht sollte genau definieren, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat. |
Notarielle Beglaubigung | Für Immobiliengeschäfte oder weitreichende Entscheidungen kann eine notarielle Beglaubigung erforderlich sein. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Notarielle Beglaubigung (bei Immobilien- oder Unternehmensgeschäften)
Wer benötigt eine Vollmacht für Familienmitglieder?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Familienmitglieder, die sich gegenseitig unterstützen möchten
- Situationen, in denen ein Angehöriger geschäftlich oder gesundheitlich verhindert ist
- Notfälle, in denen schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen
Rechtslage
Die Vollmacht für Familienmitglieder basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch immer schriftlich erfolgen. Für wichtige Angelegenheiten wie Immobilienverkäufe oder medizinische Entscheidungen kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional): 25–80 €
- Notarielle Beurkundung (bei umfangreichen Rechten): ca. 100–500 € je nach Umfang
FAQ zur Vollmacht für Familienmitglieder
Kann die Vollmacht auf bestimmte Aufgaben beschränkt werden?
Ja, sie kann auf einzelne Bereiche wie Finanzen, Gesundheit oder Behördenangelegenheiten begrenzt werden.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Für einfache Alltagsgeschäfte nicht, aber bei Immobilien- oder Unternehmensentscheidungen kann sie notwendig sein.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, sie kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Bleibt die Vollmacht nach dem Tod gültig?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, sie wurde ausdrücklich darüber hinaus ausgestellt.
Kann die Vollmacht für mehrere Familienmitglieder gleichzeitig gelten?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden, die gemeinsam oder einzeln handeln dürfen.
Muss der Bevollmächtigte regelmäßig Rechenschaft ablegen?
Das kann individuell in der Vollmacht festgelegt werden.
Kann die Vollmacht auf eine bestimmte Dauer begrenzt werden?
Ja, sie kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden.
Kann die Vollmacht auch für steuerliche Angelegenheiten genutzt werden?
Ja, sie kann auch Steuerangelegenheiten abdecken, wenn dies in der Vollmacht geregelt ist.