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Amtsvollmachten

Mustervorlage für die Vollmacht bei der Polizei

Stand:

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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Vollmacht für die Polizei berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in bestimmten polizeilichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies kann unter anderem die Abholung von Dokumenten, die Einsicht in Unterlagen (soweit gesetzlich zulässig) oder die Abgabe von Erklärungen betreffen.

Die folgende Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.

Mustervollmacht für die Polizei

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
VOLLMACHT

Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile hiermit

Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse

die Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten gegenüber der Polizeidienststelle Name/Ort der Dienststelle zu vertreten:

  • Entgegennahme und Abholung von Dokumenten oder Gegenständen
  • Einsicht in polizeiliche Unterlagen, soweit gesetzlich zulässig
  • Stellungnahmen oder Erklärungen in meinem Namen abgeben
  • Schriftverkehr mit der Polizei führen

Diese Vollmacht berechtigt nicht zu Aussagen, Geständnissen oder Schuldanerkenntnissen in meinem Namen und nicht zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen in strafrechtlichen Verfahren.

Diese Vollmacht gilt ab dem Datum und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Mustervorlage für die Vollmacht bei der Polizei

Was ist eine Vollmacht für die Polizei?

Die Vollmacht für die Polizei erlaubt es einer bevollmächtigten Person, in bestimmten Verwaltungsangelegenheiten mit der Polizei zu handeln. Sie ist besonders nützlich für die Abholung von Dokumenten, die Einsicht in Unterlagen oder den Schriftverkehr mit Behörden.

Voraussetzungen für eine Polizei-Vollmacht

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein.
Legitimation Der Bevollmächtigte sollte einen gültigen Ausweis mitführen; die Polizei verlangt in der Regel einen Identitätsnachweis.
Akzeptanz durch die Polizei Die Polizei kann einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht und im Einzelfall weitere Nachweise verlangen. Eine Beglaubigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Übliche Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Falls erforderlich: Polizeispezifische Formulare oder Nachweise

Wer benötigt eine Vollmacht für die Polizei?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Personen, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst erscheinen können
  • Familienmitglieder oder Rechtsvertreter, die Dokumente oder Gegenstände abholen müssen
  • Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten Unterlagen anfordern oder Akteneinsicht beantragen

Rechtslage

Die Vollmacht für die Polizei richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Stellvertretung (§ 167 BGB, im Verwaltungsverfahren § 14 VwVfG bzw. die entsprechenden Landesgesetze). Sie ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen; die Behörde kann einen schriftlichen Nachweis verlangen. Über die Einsicht in Ermittlungsakten entscheidet nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft. Akteneinsicht erhalten Verteidiger (§ 147 Abs. 1 StPO) und Rechtsanwälte von Verletzten (§ 406e Abs. 1 StPO); Beschuldigte ohne Verteidiger und nicht anwaltlich vertretene Verletzte können unter Einschränkungen selbst Einsicht erhalten (§ 147 Abs. 4, § 406e Abs. 3 StPO). Eine private Vollmacht verschafft dieses Recht nicht, auch nicht mit notarieller Beglaubigung.

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (optional): Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • Gebühren für einzelne behördliche Leistungen: je nach Vorgang

Mustervorlage für die Vollmacht bei der Polizei - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für die Polizei

Für welche Vorgänge kann die Vollmacht genutzt werden?
Die Vollmacht deckt Verwaltungsangelegenheiten wie Dokumentenabholung, Schriftverkehr und Einsicht in Unterlagen ab, soweit diese gesetzlich zulässig ist.


Darf die bevollmächtigte Person für mich aussagen oder ein Geständnis ablegen?
Nein. Eine Aussage als Zeuge oder Beschuldigter macht die betroffene Person selbst. Im Strafverfahren kann sich ein Beschuldigter eines Verteidigers bedienen (§ 137 StPO); eine private Vollmacht ersetzt das nicht.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
In der Regel nicht. Einsicht in Ermittlungsakten lässt sich auch mit einer beglaubigten Vollmacht nicht erreichen; darüber entscheidet die Staatsanwaltschaft, und der Antrag läuft in der Regel über einen Rechtsanwalt.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann festgelegt werden.


Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, die Polizei verlangt in der Regel eine Identifikation des Bevollmächtigten.


Kann die Polizei die Vollmacht ablehnen?
Im Verwaltungsverfahren nur in den gesetzlich geregelten Fällen, etwa wenn der Bevollmächtigte unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbringt (§ 14 Abs. 5 VwVfG bzw. das entsprechende Landesgesetz). Die Polizei kann aber den schriftlichen Nachweis der Vollmacht und im Einzelfall weitere Nachweise verlangen. Im Strafverfahren ersetzt eine private Vollmacht weder die eigene Aussage noch einen Verteidiger.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, mehrere Bevollmächtigte können benannt werden.


Gilt die Vollmacht für verschiedene Polizeidienststellen?
Das hängt vom Wortlaut ab. Die Vorlage nennt eine bestimmte Dienststelle; soll die Vollmacht auch gegenüber anderen Dienststellen gelten, sollte das ausdrücklich in der Vollmacht stehen.