Die Vollmacht für die Polizei berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in bestimmten polizeilichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies kann unter anderem die Abholung von Dokumenten, die Einsicht in Ermittlungsakten oder die Abgabe von Erklärungen betreffen.
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Mustervollmacht für die Polizei
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten gegenüber der Polizeidienststelle [Name/Ort der Dienststelle] zu vertreten:
- Entgegennahme und Abholung von Dokumenten oder Gegenständen
- Einsicht in polizeiliche Unterlagen oder Ermittlungsakten (sofern zulässig)
- Stellungnahmen oder Erklärungen in meinem Namen abgeben
- Schriftverkehr mit der Polizei führen
Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Anerkennung von Schuldbekenntnissen oder zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen in strafrechtlichen Verfahren.
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für die Polizei?
Die Vollmacht für die Polizei erlaubt es einer bevollmächtigten Person, in bestimmten Verwaltungsangelegenheiten mit der Polizei zu handeln. Sie ist besonders nützlich für die Abholung von Dokumenten, die Einsicht in Unterlagen oder den Schriftverkehr mit Behörden.
Voraussetzungen für eine Polizei-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Legitimation | Der Bevollmächtigte muss einen gültigen Ausweis vorlegen. |
Akzeptanz durch die Polizei | Die Polizei kann eine beglaubigte Vollmacht oder weitere Nachweise verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Polizeispezifische Formulare oder Nachweise
Wer benötigt eine Vollmacht für die Polizei?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Personen, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst erscheinen können
- Familienmitglieder oder Rechtsvertreter, die Dokumente oder Gegenstände abholen müssen
- Rechtsanwälte oder Berater, die eine polizeiliche Akteneinsicht beantragen
Rechtslage
Die Vollmacht für die Polizei basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Bei sensiblen Vorgängen, wie der Akteneinsicht in Strafverfahren, kann eine besondere Bevollmächtigung oder notarielle Beglaubigung erforderlich sein.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für polizeiliche Anträge (z. B. Akteneinsicht): variabel
FAQ zur Vollmacht für die Polizei
Für welche Vorgänge kann die Vollmacht genutzt werden?
Die Vollmacht deckt Verwaltungsangelegenheiten wie Dokumentenabholung, Schriftverkehr und Akteneinsicht ab.
Darf die bevollmächtigte Person Schuldbekenntnisse abgeben?
Nein, die Vollmacht umfasst keine strafrechtlichen Erklärungen oder Schuldeingeständnisse.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, außer in besonderen Fällen wie der Einsicht in Ermittlungsakten.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann festgelegt werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, die Polizei verlangt in der Regel eine Identifikation des Bevollmächtigten.
Kann die Polizei die Vollmacht ablehnen?
Ja, insbesondere wenn es sich um sensible Daten oder strafrechtliche Verfahren handelt.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, mehrere Bevollmächtigte können benannt werden.
Gilt die Vollmacht für verschiedene Polizeidienststellen?
In der Regel gilt sie nur für die benannte Dienststelle, sofern nicht anders vereinbart.