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Vollmachtserstellung

So wird eine handschriftliche Vollmacht richtig geschrieben

Stand:

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Eine handschriftliche Vollmacht ist eine eigenhändig verfasste und unterschriebene Erklärung, mit der eine Person eine andere bevollmächtigt, bestimmte Aufgaben oder Geschäfte in ihrem Namen zu erledigen. Eine handschriftliche Vollmacht ist wirksam, soweit das Gesetz für das jeweilige Geschäft keine besondere Form der Vollmacht verlangt; eine notarielle Beglaubigung ist nur in bestimmten Fällen nötig. Wichtig ist, dass die Vollmacht klar formuliert, vollständig und deutlich lesbar ist. Hier erfahren Sie, wie Sie eine handschriftliche Vollmacht schreiben.

So wird eine handschriftliche Vollmacht geschrieben

Schritte zur Erstellung der handschriftlichen Vollmacht:

  • Überschrift: Beginnen Sie mit der Überschrift „Vollmacht“, um deutlich zu machen, dass es sich um ein Vollmachtsdokument handelt.
  • Vollmachtgeber benennen: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an. So kann zweifelsfrei festgestellt werden, wer die Vollmacht erteilt.
  • Bevollmächtigte Person benennen: Schreiben Sie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse der Person auf, die Sie bevollmächtigen.
  • Genaue Aufgaben beschreiben: Beschreiben Sie klar und detailliert, wofür die Vollmacht erteilt wird. Geben Sie den genauen Umfang der Vollmacht an (z. B. das Abholen von Unterlagen, das Erledigen von Bankgeschäften, das Unterschreiben eines Vertrags).
  • Zeitraum der Vollmacht: Falls die Vollmacht nur für einen bestimmten Zeitraum gilt, geben Sie diesen klar an. Andernfalls können Sie schreiben, dass die Vollmacht bis auf Widerruf gültig ist.
  • Ort und Datum: Notieren Sie den Ort und das Datum, an dem Sie die Vollmacht ausstellen.
  • Unterschrift: Unterschreiben Sie die Vollmacht mit Ihrem vollständigen Namen. Die Unterschrift sollte der Unterschrift in Ihrem Personalausweis entsprechen, damit Behörden oder Banken sie abgleichen können.

Beispiel einer handschriftlichen Vollmacht:

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen

Vollmacht

Ich, vollständiger Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum des Vollmachtgebers, wohnhaft in Adresse des Vollmachtgebers, bevollmächtige hiermit Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum des Bevollmächtigten, wohnhaft in Adresse des Bevollmächtigten, folgende Angelegenheiten in meinem Namen zu erledigen:

  • [genaue Beschreibung der Aufgabe, z. B. das Abholen meines neuen Personalausweises beim Bürgeramt Ort am Datum]

Diese Vollmacht gilt einmalig für den oben genannten Zweck und erlischt nach der Erledigung dieser Angelegenheit.

Ort, Datum: Ort und Datum der Erstellung

Unterschrift:


vollständiger Name des Vollmachtgebers

Erstellung einer handschriftlichen Vollmacht

Wichtige Tipps

  • Lesbarkeit: Schreiben Sie deutlich und ohne Korrekturen oder Durchstreichungen.
  • Keine Abkürzungen: Verwenden Sie keine unklaren Abkürzungen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Vollständigkeit: Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen (Namen, Adressen, Geburtsdaten) vollständig anzugeben.

Rechtslage

Nach deutschem Recht bedarf eine Vollmacht grundsätzlich nicht der Form des Geschäfts, zu dem sie berechtigt (§ 167 Abs. 2 BGB). Ausnahmen gelten etwa gegenüber dem Grundbuchamt (öffentlich beglaubigte Vollmacht, § 29 GBO), bei der Erbausschlagung (§ 1945 Abs. 3 BGB) oder für eine unwiderrufliche Vollmacht zum Grundstückskauf (notarielle Beurkundung nach der Rechtsprechung zu § 311b Abs. 1 BGB). Eine handschriftliche Vollmacht ist daher oft ausreichend. Rechtlich hat sie keinen Vorrang vor einem getippten Text: Wo die Schriftform verlangt wird, kommt es auf die eigenhändige Unterschrift an (§ 126 Abs. 1 BGB).

Rechtsgültigkeit von Vollmachten

FAQ


Was ist eine handschriftliche Vollmacht?
Eine handschriftliche Vollmacht ist eine eigenhändig verfasste und unterschriebene Erklärung, mit der eine Person eine andere zur Erledigung bestimmter Aufgaben ermächtigt.


Wie schreibe ich eine handschriftliche Vollmacht richtig?
Die Vollmacht sollte klar formuliert sein und alle wichtigen Informationen enthalten: Name und Adresse des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten, Aufgabe der Vollmacht, Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers.


Muss eine handschriftliche Vollmacht vollständig handgeschrieben sein?
Nein. Anders als beim eigenhändigen Testament (§ 2247 BGB) schreibt das Gesetz für eine Vollmacht keine handschriftliche Abfassung vor. Ein getippter Text mit eigenhändiger Unterschrift erfüllt die Schriftform (§ 126 BGB) ebenso.


Wann ist eine handschriftliche Vollmacht gültig?
Wirksam wird die Vollmacht, sobald der Vollmachtgeber sie gegenüber dem Bevollmächtigten oder dem Dritten erklärt hat (§ 167 Abs. 1 BGB); eine besondere Form ist grundsätzlich nicht nötig. Damit Dritte sie akzeptieren, sollte sie die Beteiligten und die Aufgabe klar bezeichnen und eigenhändig unterschrieben sein.


Muss eine handschriftliche Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nein, für die meisten Fälle ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Vorgeschrieben ist eine öffentliche Beglaubigung nur in bestimmten Fällen, z. B. für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt (§ 29 GBO) oder für die Ausschlagung einer Erbschaft (§ 1945 Abs. 3 BGB).


Was passiert, wenn ich etwas in der Vollmacht durchstreiche?
Korrekturen oder Durchstreichungen sollten vermieden werden, da sie Zweifel an der Echtheit wecken oder zu Missverständnissen führen können; manche Stellen akzeptieren eine korrigierte Vollmacht nicht. Wenn nötig, sollte eine neue Vollmacht geschrieben werden.


Wie lange gilt eine handschriftliche Vollmacht?
Die Vollmacht gilt so lange, wie es der Vollmachtgeber festgelegt hat. Wenn kein Zeitraum genannt wird, gilt sie bis zum Widerruf oder bis das Geschäft, für das sie erteilt wurde, erledigt ist (§ 168 S. 1 BGB).


Kann ich eine handschriftliche Vollmacht widerrufen?
Ja, der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber Dritten widerrufen; eine schriftliche Mitteilung ist aus Beweisgründen sinnvoll. Außerdem sollte er das Original zurückfordern (§ 175 BGB).

Elemente einer gültigen handschriftlichen Vollmacht