Die Vollmacht für den Kindergarten erlaubt es einer bevollmächtigten Person, das Kind in bestimmten Angelegenheiten gegenüber der Kita zu vertreten. Dies kann das Abholen des Kindes, die Teilnahme an Elterngesprächen oder die Erteilung von Zustimmungserklärungen betreffen.
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Mustervollmacht für den Kindergarten
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum], in folgenden Angelegenheiten gegenüber dem [Name des Kindergartens] zu vertreten:
- Abholung des Kindes:
- Berechtigung, das Kind aus der Einrichtung abzuholen
- Unterschrift bei Übergabe des Kindes
- Organisatorische und behördliche Angelegenheiten:
- Entgegennahme und Abgabe von Dokumenten
- Teilnahme an Elterngesprächen und Besprechungen mit Erziehern
- Gesundheitliche Angelegenheiten (optional):
- Zustimmung zu kleineren medizinischen Maßnahmen im Notfall
- Weitergabe von wichtigen Gesundheitsinformationen an das Personal
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für den Kindergarten?
Die Vollmacht für den Kindergarten gibt einer dritten Person das Recht, das Kind in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist besonders hilfreich für Großeltern, Babysitter oder andere Vertrauenspersonen, die das Kind betreuen.
Voraussetzungen für eine Kindergarten-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Erziehungsberechtigung | Die Vollmacht kann nur von den Sorgeberechtigten erteilt werden. |
Schriftform | Die Vollmacht muss schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die genauen Rechte des Bevollmächtigten sollten angegeben werden. |
Akzeptanz durch die Kita | Einige Kindergärten verlangen eine Bestätigung oder eine persönliche Vorstellung des Bevollmächtigten. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Eventuell eine Bestätigung des Kindergartens
Wer benötigt eine Vollmacht für den Kindergarten?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Großeltern, Tanten, Onkel oder andere Verwandte, die das Kind abholen sollen
- Babysitter oder Nachbarn, die das Kind betreuen
- Eltern, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen verhindert sind
Rechtslage
Die Vollmacht für den Kindergarten basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte aber schriftlich erfolgen. Viele Kindergärten akzeptieren nur Vollmachten, die direkt bei der Einrichtung hinterlegt wurden.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Beglaubigung durch Notar (optional): 25–80 €
- Bestätigung durch Kindergarten: in der Regel kostenlos
FAQ zur Vollmacht für den Kindergarten
Kann eine Vollmacht für mehrere Personen gelten?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte in der Vollmacht eingetragen werden.
Darf der Bevollmächtigte das Kind immer abholen?
Nur, wenn die Vollmacht dies ausdrücklich erlaubt. Manche Kitas verlangen eine vorherige Anmeldung.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, ein Start- und Enddatum kann festgelegt werden.
Muss die Kita die Vollmacht akzeptieren?
Die Kita kann die Vollmacht ablehnen, wenn sie unklar oder unvollständig ist.
Braucht der Bevollmächtigte einen Ausweis?
Ja, bei der ersten Abholung sollte ein Ausweis vorgelegt werden.
Kann eine mündliche Vollmacht erteilt werden?
Nein, eine schriftliche Vollmacht wird dringend empfohlen.
Gilt die Vollmacht auch für medizinische Notfälle?
Nur, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht geregelt ist.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, sie kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.