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Spezialvollmachten

Vollmacht für den Kindergarten: Muster für Abholung und Anmeldung

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Zuletzt aktualisiert am 6. Oktober 2026

Anders als bei einer Vollmacht gegenüber einer Behörde entscheidet beim Kindergarten nicht eine Formvorschrift darüber, ob die Vollmacht angenommen wird, sondern der Betreuungsvertrag und die Abholliste der Einrichtung. Rechtlich ist die Erteilung einer Vollmacht nach § 167 Abs. 2 BGB formfrei. Die Kita darf trotzdem eine schriftliche Erklärung verlangen und das Kind andernfalls nicht mitgeben. Die beiden folgenden Mustertexte sind deshalb so aufgebaut, dass Umfang, Dauer und Person eindeutig benannt sind. Für die Nutzung müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.

Dauervollmacht oder Vollmacht für einen einzelnen Tag

Die Anfragen zu diesem Thema teilen sich in zwei Fälle, die unterschiedlich formuliert werden müssen. Eine Dauervollmacht benennt die bevollmächtigte Person einmal und gilt bis auf Widerruf; sie wird in der Einrichtung hinterlegt und meist in die Abholliste übernommen. Eine Einzelvollmacht nennt ein konkretes Datum und wird am Abholtag im Original mitgegeben. Wer nicht weiß, ob die Einrichtung eine Dauerregelung vorsieht, findet die Antwort im Betreuungsvertrag.

Mustervollmacht für die Abholung aus Kita und Kindergarten

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
VOLLMACHT ZUR ABHOLUNG

Ich/Wir, Name(n) der sorgeberechtigten Eltern, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Anschrift, bevollmächtige(n)

vollständiger Name, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Anschrift,

mein/unser Kind Name des Kindes, geboren am Geburtsdatum, von der Einrichtung Name und Anschrift des Kindergartens abzuholen und die Übergabe zu quittieren.

Umfang: ausschließlich die Abholung und die damit verbundene Übergabe. Weitere Erklärungen gegenüber der Einrichtung sind nicht umfasst.

Geltung: einmalig am TT.MM.JJJJ / ab TT.MM.JJJJ bis auf Widerruf.

Ort, Datum Unterschrift(en) aller sorgeberechtigten Elternteile

Vollmacht für den Kindergarten - Ablauf der Abholung

Mustervollmacht für Anmeldung und laufende Kita-Angelegenheiten

Dieser Text ist weiter gefasst: die bevollmächtigte Person holt das Kind nicht nur ab, sondern tritt bei Anmeldung, Elterngesprächen und Formularen auf.

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
VOLLMACHT IN KINDERGARTENANGELEGENHEITEN

Ich/Wir, Name(n) der sorgeberechtigten Eltern, wohnhaft in Anschrift, bevollmächtige(n) vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, mein/unser Kind Name des Kindes, Geburtsdatum gegenüber der Einrichtung Name des Kindergartens in folgenden Angelegenheiten zu vertreten:

  1. Anmeldung des Kindes und Abgabe der dafür erforderlichen Erklärungen,
  2. Teilnahme an Elterngesprächen und Entwicklungsgesprächen,
  3. Entgegennahme und Rückgabe von Unterlagen sowie Unterschrift unter Einwilligungen für Ausflüge und Fotos,
  4. Abholung des Kindes.

Nicht umfasst sind die Kündigung des Betreuungsvertrags und Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind.

Geltung: ab Datum bis auf Widerruf.

Ort, Datum Unterschrift(en) aller sorgeberechtigten Elternteile

Was die Kita zusätzlich zur Vollmacht verlangt

  • Vollmacht im Original, nicht als Foto oder Scan, wenn der Betreuungsvertrag Schriftform vorsieht
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person bei der ersten Abholung
  • Hinterlegung einer Dauervollmacht in der Einrichtung, oft mit Eintrag in die Abholliste
  • bei manchen Einrichtungen eine persönliche Vorstellung der bevollmächtigten Person
  • Angabe einer Rufnummer, unter der die Eltern am Abholtag erreichbar sind

Welche Punkte gefordert werden, steht im Betreuungsvertrag oder in der Kita-Ordnung.

Abholliste und Vollmacht: was wofür gilt

Merkmal Eintrag in der Abholliste Vollmacht
Grundlage Betreuungsvertrag der Einrichtung § 167 BGB, erteilt durch die Sorgeberechtigten
Umfang nur die Abholung frei bestimmbar, bis zur Grenze der erheblichen Bedeutung
Änderung über die Einrichtung Widerruf durch die Eltern, § 168 Satz 2 BGB
Mitnahme am Tag nicht erforderlich bei der Einzelvollmacht im Original

Wer unterschreibt, wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge vertreten die Eltern das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Beide Unterschriften sind deshalb der sichere Weg. Leben die Eltern getrennt und hält sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils gewöhnlich bei einem von ihnen auf, entscheidet dieser Elternteil in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein (§ 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB); die Abholung ist ein solcher Alltagsvorgang. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung treffen beide im gegenseitigen Einvernehmen (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die elterliche Sorge selbst bleibt bei den Eltern (§ 1626 Abs. 1 BGB); übertragen wird nur die Ausübung einzelner Befugnisse.

Welche Form welcher Anlass verlangt

Anlass Übliche Form Unterschrift
Abholung an einem Tag Schriftstück im Original ein sorgeberechtigter Elternteil genügt bei Alltagsangelegenheiten, § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB
Dauerhafte Abholberechtigung Schriftstück, in der Einrichtung hinterlegt beide Sorgeberechtigten
Anmeldung des Kindes Schriftstück, Vorlage bei der Anmeldung beide Sorgeberechtigten
Notfalleinwilligung ausdrücklich im Vollmachtstext benannt beide Sorgeberechtigten

Einwilligung in ärztliche Maßnahmen im Notfall

Soll die bevollmächtigte Person im Notfall in eine Behandlung einwilligen dürfen, muss das im Vollmachtstext stehen; die Einwilligung ist dem Berechtigten vorbehalten (§ 630d Abs. 1 BGB). Sinnvoll ist zusätzlich, die behandelnden Ärzte ihr gegenüber von der Schweigepflicht zu entbinden. Ist eine Maßnahme unaufschiebbar und eine Einwilligung nicht rechtzeitig zu erlangen, darf sie nach § 630d Abs. 1 Satz 4 BGB ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen entspricht. Die Eltern sind in jedem Fall unverzüglich zu informieren.

Hort, Tagesmutter und Ferienbetreuung

Dieselben Mustertexte tragen auch dort, nur die Einrichtung wird anders bezeichnet. Beim Hort tritt an die Stelle des Kindergartens die Schule oder der Träger der Nachmittagsbetreuung; dort gilt zusätzlich die Schulordnung, siehe Vollmacht für Schulangelegenheiten. Bei einer Tagesmutter ist Vertragspartner die Betreuungsperson selbst, der Umfang wird deshalb im Betreuungsvertrag und nicht in einer Hausordnung festgelegt. Soll eine Betreuungsperson über längere Zeit weitergehende Befugnisse erhalten, ist die Sorgerechtsvollmacht das passende Dokument.

Widerruf, Geltungsdauer und Kosten

Eine Vollmacht ist nach § 168 Satz 2 BGB auch vor Ablauf widerruflich. Der Widerruf wirkt gegenüber der Kita erst, wenn sie ihn kennt; er gehört deshalb schriftlich in die Einrichtung und an die bevollmächtigte Person. Eine Einzelvollmacht erlischt mit dem genannten Datum, eine Dauervollmacht mit dem Ende des Betreuungsverhältnisses oder mit dem Widerruf. Das Erstellen kostet nichts; eine Beglaubigung ist für Kindergartenangelegenheiten nicht vorgesehen und würde Gebühren nach dem GNotKG auslösen. Einen Formulierungsvorschlag für die Aufhebung enthält der Widerruf einer Vollmacht.

Vollmacht für Kindergartenangelegenheiten als Mustertext