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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Die Vollmacht für die Hausverwaltung berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in allen Verwaltungs-, mietrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten bezüglich einer Immobilie zu vertreten. Dies kann unter anderem die Vermietung, Instandhaltung, Nebenkostenabrechnung oder Kommunikation mit Mietern und Behörden betreffen.
Die folgende Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.
Mustervollmacht für die Hausverwaltung
Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile hiermit
Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich der Verwaltung der Immobilie Adresse der Immobilie zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Mietverträge abzuschließen, zu kündigen oder zu ändern
- Mietzahlungen entgegenzunehmen und Nebenkostenabrechnungen zu erstellen
- Reparaturen und Instandhaltungen zu veranlassen
- Behördliche Genehmigungen zu beantragen und Anträge zu stellen
- Schriftverkehr mit Mietern, Behörden und Dienstleistern zu führen
- Immobilienbesichtigungen und Übergaben zu organisieren
Diese Vollmacht gilt ab dem Datum und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Was ist eine Vollmacht für die Hausverwaltung?
Die Vollmacht für die Hausverwaltung erlaubt es einer bevollmächtigten Person, sämtliche Verwaltungsaufgaben rund um eine Immobilie zu übernehmen. Sie wird häufig von Eigentümern, Vermietern oder Immobiliengesellschaften genutzt, um eine professionelle Verwaltung sicherzustellen.
Voraussetzungen für eine Hausverwaltungs-Vollmacht
| Voraussetzung | Details |
| Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter. |
| Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
| Klarer Umfang | Die Rechte des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
| Akzeptanz durch Dritte | Einige Behörden oder Banken verlangen eine beglaubigte Vollmacht. |
Übliche Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: öffentlich beglaubigte Vollmacht (z. B. für das Grundbuchamt)
Wer benötigt eine Vollmacht für die Hausverwaltung?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Eigentümer, die ihre Immobilie verwalten lassen möchten
- Vermieter, die einen Verwalter oder Makler beauftragen
- Hausverwaltungsunternehmen, die ihre Vertretungsbefugnis gegenüber Mietern, Behörden und Dienstleistern nachweisen müssen
Rechtslage
Die Vollmacht für die Hausverwaltung basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB), sollte jedoch schriftlich erfolgen. Eine öffentliche (notarielle) Beglaubigung wird nötig, wenn der Bevollmächtigte auch Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abgeben soll, etwa wenn eine Vollmacht ausdrücklich auch den Verkauf oder die Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld umfasst: Dort ist die Vollmacht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen (§ 29 GBO). Kündigt der Bevollmächtigte einen Mietvertrag, muss die Kündigung von Wohnraum schriftlich erfolgen (§ 568 BGB), und er sollte die Vollmacht im Original beifügen. Sonst kann der Mieter die Kündigung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB).
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Öffentliche Beglaubigung durch einen Notar (falls erforderlich): Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Verwaltungsgebühren für behördliche Genehmigungen: nach der jeweiligen Gebührenordnung

FAQ zur Vollmacht für die Hausverwaltung
Kann die Vollmacht auch für mehrere Immobilien genutzt werden?
Ja, sofern dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Darf der Bevollmächtigte Mietverträge kündigen?
Ja, wenn dies in der Vollmacht vorgesehen ist. Der Kündigung sollte die Originalvollmacht beiliegen, sonst kann der Mieter sie zurückweisen (§ 174 BGB).
Kann die Vollmacht für die Veräußerung der Immobilie genutzt werden?
Nicht mit diesem Muster, denn es umfasst nur die Verwaltung. Für einen Verkauf muss die Vollmacht den Verkauf ausdrücklich umfassen; für die Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt muss sie zudem öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO).
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nur in bestimmten Fällen, etwa für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt (§ 29 GBO). Banken und manche Behörden verlangen außerdem eine beglaubigte Vollmacht oder eigene Formulare.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Im Zweifel ja: Die Vollmacht erlischt nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers (§§ 168, 672 BGB). Sie wirkt dann für die Erben, die sie widerrufen können. Soll sie mit dem Tod enden, sollte das in der Vollmacht stehen.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
In der Regel ja: Wer die Vollmacht nutzt, muss sich gegenüber Behörden, Banken oder Vertragspartnern häufig ausweisen.