Die Vollmacht für die Hausverwaltung berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in allen Verwaltungs-, mietrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten bezüglich einer Immobilie zu vertreten. Dies kann unter anderem die Vermietung, Instandhaltung, Nebenkostenabrechnung oder Kommunikation mit Mietern und Behörden betreffen.
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Mustervollmacht für die Hausverwaltung
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich der Verwaltung der Immobilie [Adresse der Immobilie] zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Mietverträge abzuschließen, zu kündigen oder zu ändern
- Mietzahlungen entgegenzunehmen und Nebenkostenabrechnungen zu erstellen
- Reparaturen und Instandhaltungen zu veranlassen
- Behördliche Genehmigungen und Anträge zu stellen
- Schriftverkehr mit Mietern, Behörden und Dienstleistern zu führen
- Immobilienbesichtigungen und Übergaben zu organisieren
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für die Hausverwaltung?
Die Vollmacht für die Hausverwaltung erlaubt es einer bevollmächtigten Person, sämtliche Verwaltungsaufgaben rund um eine Immobilie zu übernehmen. Sie wird häufig von Eigentümern, Vermietern oder Immobiliengesellschaften genutzt, um eine professionelle Verwaltung sicherzustellen.
Voraussetzungen für eine Hausverwaltungs-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Rechte des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Akzeptanz durch Dritte | Einige Behörden oder Banken verlangen eine beglaubigte Vollmacht. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder behördliche Genehmigungen
Wer benötigt eine Vollmacht für die Hausverwaltung?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Eigentümer, die ihre Immobilie verwalten lassen möchten
- Vermieter, die einen Verwalter oder Makler beauftragen
- Hausverwaltungsunternehmen, die rechtssicher handeln wollen
Rechtslage
Die Vollmacht für die Hausverwaltung basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann eine notarielle Beglaubigung erforderlich sein, insbesondere wenn der Bevollmächtigte auch über Grundstücksverkäufe oder Hypothekenentscheidungen bestimmen soll.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–100 €
- Verwaltungsgebühren für behördliche Genehmigungen: variabel
FAQ zur Vollmacht für die Hausverwaltung
Kann die Vollmacht auch für mehrere Immobilien genutzt werden?
Ja, sofern dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Darf der Bevollmächtigte Mietverträge kündigen?
Ja, wenn dies in der Vollmacht vorgesehen ist.
Kann die Vollmacht für die Veräußerung der Immobilie genutzt werden?
Nein, eine Verkaufs- oder Notarvollmacht muss gesondert erteilt werden.
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nur bei bestimmten Rechtsgeschäften, etwa für Grundbucheintragungen.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.