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Vollmachtserstellung

Vollmacht per E-Mail senden mit Mustervorlage

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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Eine Vollmacht kann auch per E-Mail erteilt werden. Die E-Mail ist eine Erklärung in Textform (§ 126b BGB), mit der Sie einer anderen Person bestimmte Aufgaben übertragen und sie ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln. Die Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie können sie per Copy & Paste übernehmen. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.

Was ist eine Vollmacht per E-Mail?

Eine Vollmacht per E-Mail ist eine digitale Form der Vollmacht, die es ermöglicht, rechtliche oder geschäftliche Handlungen von einem Bevollmächtigten durchführen zu lassen. Die E-Mail ersetzt dabei den postalischen Versand und erleichtert die Kommunikation, da der Prozess schneller und unkomplizierter gestaltet wird. Eine per E-Mail gesendete Vollmacht sollte alle wesentlichen Angaben enthalten, damit ihr Umfang klar ist. Ist die Schriftform vorgeschrieben, genügt eine einfache E-Mail nicht; elektronisch lässt sich die Schriftform dann nur durch die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzen (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB), soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt.

Mustervollmacht für den Versand per E-Mail

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben für eine Vollmacht, die Sie per E-Mail versenden können:

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
Betreff: Erteilung einer Vollmacht

Sehr geehrte/r Name des Bevollmächtigten,

hiermit erteile ich, Name des Vollmachtgebers, Ihnen die Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten:

  • [Beschreibung der Angelegenheiten, z. B. Abholung von Dokumenten, Vertragsunterschrift oder Behördengänge]

Sie sind berechtigt, in meinem Namen alle notwendigen Entscheidungen zu treffen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Diese Vollmacht ist ab sofort gültig und erlischt mit Erledigung der oben genannten Aufgaben, spätestens am Datum.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser E-Mail und teilen Sie mir mit, ob Sie die Aufgabe übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Name des Vollmachtgebers

Komponenten einer E-Mail-Vollmacht

Voraussetzungen für die Vollmacht per E-Mail

Form Textform per E-Mail (§ 126b BGB)
Inhalt Klare Beschreibung der Aufgaben und Rechte
Unterschrift Eigenhändig oder mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB), falls die Schriftform erforderlich ist
Bestätigung Empfangsbestätigung durch den Bevollmächtigten empfohlen (rechtlich nicht erforderlich)

Notwendige Unterlagen

  • Name und Kontaktdaten des Vollmachtgebers
  • Genaue Beschreibung der Aufgaben
  • Optional: Frist oder Enddatum der Vollmacht

Wer benötigt diese Vollmacht?

Diese Form der Vollmacht eignet sich, wenn Sie kurzfristig eine andere Person ermächtigen möchten, in Ihrem Namen zu handeln, z. B. bei Abwesenheit oder in dringenden Angelegenheiten. Wo Dritte eine Vollmachtsurkunde im Original verlangen dürfen, reicht sie allein nicht aus (siehe Rechtslage).

Rechtslage

Eine Vollmacht ist grundsätzlich formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB) und kann daher auch per E-Mail wirksam erteilt werden. Gegenüber Dritten reicht eine E-Mail aber oft nicht aus: Nimmt der Bevollmächtigte ein einseitiges Rechtsgeschäft vor, etwa eine Kündigung, kann der Empfänger es unverzüglich zurückweisen, wenn keine Vollmachtsurkunde im Original vorgelegt wird (§ 174 BGB); ein Ausdruck, eine Kopie oder ein Scan genügen nicht. Behörden können einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht verlangen (§ 14 Abs. 1 VwVfG). Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist außerdem eine öffentlich beglaubigte Vollmacht notwendig, etwa gegenüber dem Grundbuchamt (§ 29 GBO) oder für die Ausschlagung einer Erbschaft (§ 1945 Abs. 3 BGB).

Kosten der Vollmacht

Die Erstellung und der Versand einer Vollmacht per E-Mail verursachen in der Regel keine Kosten. Notargebühren nach dem GNotKG fallen nur an, wenn eine Beglaubigung notwendig ist. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Erstellung hängen vom Einzelfall ab.

Erstellung einer E-Mail-Vollmacht

FAQ


Wie formuliere ich eine Vollmacht per E-Mail richtig?
Eine klare und präzise Formulierung ist wichtig, damit der Bevollmächtigte und Dritte genau verstehen, welche Aufgaben er übernehmen darf.


Ist eine Vollmacht per E-Mail rechtsgültig?
Ja, soweit das Gesetz keine besondere Form vorschreibt, ist eine per E-Mail erteilte Vollmacht wirksam (§ 167 Abs. 2 BGB). Dritte können jedoch das Original verlangen; bei einseitigen Rechtsgeschäften wie einer Kündigung droht ohne Originalurkunde die Zurückweisung nach § 174 BGB.


Muss die Vollmacht handschriftlich unterschrieben sein?
Für einfache Geschäfte reicht die E-Mail, in anderen Fällen kann eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht im Original oder eine öffentliche Beglaubigung erforderlich sein.


Kann ich die Vollmacht jederzeit widerrufen?
Ja, grundsätzlich jederzeit (§ 168 BGB). Der Widerruf ist formfrei und kann auch per E-Mail erklärt werden. Informieren Sie auch Dritte, denen die Vollmacht mitgeteilt oder vorgelegt wurde, und fordern Sie eine ausgehändigte Vollmachtsurkunde zurück (§§ 170 bis 173, 175 BGB).


Welche Aufgaben kann ich per E-Mail-Vollmacht übertragen?
Grundsätzlich alle Aufgaben, für die das Gesetz keine besondere Form der Vollmacht vorschreibt und die nicht höchstpersönlich vorzunehmen sind (wie etwa ein Testament), z. B. Vertragsabschlüsse oder Abholungen. Ob der Geschäftspartner oder die Behörde eine E-Mail als Nachweis akzeptiert, ist davon zu unterscheiden.


Muss der Bevollmächtigte die Vollmacht akzeptieren?
Rechtlich nicht: Die Vollmacht wird durch einseitige Erklärung erteilt. Es ist aber sinnvoll, dass der Bevollmächtigte den Erhalt bestätigt und erklärt, ob er die Aufgabe übernimmt.


Wie lange ist die Vollmacht gültig?
Die Gültigkeit der Vollmacht kann frei bestimmt werden. Sie können ein Enddatum setzen oder sie für unbestimmte Zeit erteilen.


Ist eine Vollmacht per E-Mail für offizielle Behördengänge ausreichend?
Für einfache Behördengänge kann es ausreichen, aber einige Behörden verlangen eine schriftliche oder beglaubigte Vollmacht.

E-Mail Vollmacht als Prozess