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Familienvollmachten

Vollmacht für Kindergeld als Mustertext erstellen

Stand:

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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Vollmacht für Kindergeldangelegenheiten ermöglicht es einer Person (dem Bevollmächtigten), im Namen des Vollmachtgebers alle Angelegenheiten rund um das Kindergeld bei der Familienkasse zu regeln. Dies umfasst Anträge, Änderungen und Korrespondenz mit der zuständigen Behörde. Die Vorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.

Mustervollmacht für Kindergeldangelegenheiten

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen

VOLLMACHT

Hiermit bevollmächtige ich, Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift,
Herrn/Frau vollständiger Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift,

mich in allen Angelegenheiten gegenüber der Familienkasse Name/Ort im Zusammenhang mit dem Kindergeld für Name(n) und Geburtsdatum/-daten des Kindes/der Kinder (Kindergeldnummer: Nummer) zu vertreten.

Der/Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  1. Anträge auf Kindergeld zu stellen, zu ändern oder zurückzunehmen,
  2. Bescheide entgegenzunehmen und darauf zu reagieren,
  3. Auskünfte über meinen Kindergeldanspruch und die Zahlungen einzuholen,
  4. Mitteilungen über Änderungen der Lebens- oder Einkommensverhältnisse an die Familienkasse zu übermitteln,
  5. Rechtsbehelfe (z. B. Einspruch) einzulegen und zu verfolgen sowie Klage beim Finanzgericht zu erheben,
  6. Nur wenn gewünscht: Kindergeldzahlungen für mich in Empfang zu nehmen (Geldempfangsvollmacht).

Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf und kann jederzeit widerrufen werden.

Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers

Vollmacht für Kindergeld

Was ist eine Vollmacht für Kindergeld?

Die Vollmacht für Kindergeldangelegenheiten berechtigt den Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers mit der Familienkasse zu kommunizieren und alle relevanten Vorgänge rund um das Kindergeld zu bearbeiten. Sie ist besonders nützlich, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht in der Lage ist, diese Aufgaben zu übernehmen.

Voraussetzungen

Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter.
Schriftliche Form Die Vollmacht sollte schriftlich erteilt werden; die Familienkasse kann jederzeit einen Nachweis der Vollmacht verlangen (§ 80 Abs. 3 AO).
Klare Aufgabenbeschreibung Die Vollmacht sollte genau angeben, welche Aufgaben der Bevollmächtigte übernehmen darf.

Notwendige Unterlagen

  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers, falls die Familienkasse sie verlangt
  • Schriftliche Vollmacht (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Relevante Unterlagen (z. B. Kindergeldnummer, Geburtsurkunden der Kinder)

Wer benötigt diese Vollmacht?

Diese Vollmacht ist hilfreich für:

  • Eltern, die Dritte (z. B. den anderen Elternteil, Verwandte oder einen Steuerberater) mit der Bearbeitung ihres Kindergeldantrags beauftragen möchten.
  • Angehörige, die für einen Elternteil den Antrag stellen oder die Korrespondenz übernehmen. Pflegeeltern oder Großeltern, die ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben, können unter Umständen selbst kindergeldberechtigt sein und stellen den Antrag dann im eigenen Namen.
  • Vertreter, die in Konflikten oder rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Familienkasse handeln.

Rechtslage

Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz wird als Steuervergütung gezahlt (§ 31 S. 3 EStG); für das Verfahren bei der Familienkasse gilt die Abgabenordnung. Nach § 80 Abs. 1 AO kann sich jeder Beteiligte durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Familienkasse kann einen Nachweis der Vollmacht verlangen (§ 80 Abs. 3 AO). Zum Empfang von Steuervergütungen, also auch von Kindergeldzahlungen, ermächtigt die Vollmacht nach § 80 Abs. 1 AO nicht. Soll der Bevollmächtigte das Geld erhalten, muss das ausdrücklich in der Vollmacht stehen (im Muster als optionaler Punkt). Geschäftsmäßig darf Hilfe in Kindergeldsachen nur leisten, wer dazu befugt ist, etwa ein Steuerberater (§§ 2, 3 StBerG); unentgeltliche Hilfe für Angehörige ist erlaubt (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StBerG).

Kosten der Vollmacht

Die Erstellung der Vollmacht selbst ist kostenfrei. Eine notarielle Beglaubigung ist für die Familienkasse nicht vorgeschrieben.

Vollmacht für Kindergeld - Prozess

FAQ

Was ist eine Vollmacht für Kindergeldangelegenheiten?
Diese Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers alle Angelegenheiten rund um das Kindergeld zu regeln.


Wer darf als Bevollmächtigter auftreten?
Jede geschäftsfähige Person, beispielsweise der andere Elternteil oder ein Verwandter. Geschäftsmäßige Hilfe in Kindergeldsachen dürfen nur Befugte wie Steuerberater leisten (§§ 2, 3 StBerG); unentgeltliche Hilfe für Angehörige ist erlaubt (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StBerG). Vor dem Finanzgericht sind als Bevollmächtigte neben Rechtsanwälten und Steuerberatern nur die weiteren in § 62 Abs. 2 FGO genannten Personen zugelassen, etwa volljährige Familienangehörige, wenn die Vertretung unentgeltlich erfolgt.


Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nein. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht aus.


Wie lange gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird oder ein festgelegtes Ablaufdatum erreicht. Ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich.


Welche Unterlagen muss ich bei der Familienkasse einreichen?
Neben der Vollmacht sollten Sie die Kindergeldnummer angeben. Welche weiteren Nachweise nötig sind, etwa Geburtsurkunden oder eine Ausweiskopie, richtet sich nach dem Anliegen und den Anforderungen der Familienkasse.


Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit. Gegenüber der Familienkasse wird der Widerruf erst wirksam, wenn er ihr zugeht (§ 80 Abs. 1 AO). Teilen Sie ihn daher der Familienkasse und dem Bevollmächtigten mit, am besten schriftlich.


Kann die Vollmacht für mehrere Kinder gelten?
Ja, die Vollmacht kann alle Kinder des Vollmachtgebers umfassen, solange dies in der Vollmacht klar beschrieben ist.


Kann ich die Vollmacht auch online einreichen?
Die Vollmacht können Sie per Post einreichen. Ob sie auch online übermittelt werden kann, etwa über die Online-Dienste der Familienkasse, erfahren Sie bei Ihrer Familienkasse.