Vorlage für Vollmacht bei der Ausländerbehörde nutzen

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für die Ausländerbehörde berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in aufenthaltsrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten gegenüber der Ausländerbehörde zu vertreten. Dies kann unter anderem die Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, die Abholung von Dokumenten oder die Kommunikation mit der Behörde betreffen.

Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.

Mustervollmacht für die Ausländerbehörde

VOLLMACHT

Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit

[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber der Ausländerbehörde [Name der Stadt/Gemeinde] zu vertreten.

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Anträge auf Aufenthaltstitel, Verlängerungen oder Änderungen zu stellen
  • Aufenthaltstitel, Visa oder andere Dokumente entgegenzunehmen
  • Schriftverkehr mit der Ausländerbehörde zu führen und Bescheide entgegenzunehmen
  • Nachweise und erforderliche Dokumente einzureichen oder anzufordern
  • Informationen über den Bearbeitungsstand meines Antrags einzuholen

Diese Vollmacht berechtigt nicht zur rechtsverbindlichen Anerkennung oder Aufgabe eines Aufenthaltsstatus oder zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen.

Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf oder bis zum [Ablaufdatum, falls gewünscht] gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Was ist eine Vollmacht für die Ausländerbehörde?

Die Vollmacht für die Ausländerbehörde erlaubt einer dritten Person, den Vollmachtgeber in aufenthaltsrechtlichen und behördlichen Verfahren zu vertreten. Sie wird häufig von Familienangehörigen, Rechtsanwälten oder Vertrauenspersonen genutzt, um Anträge oder Dokumente im Namen des Vollmachtgebers einzureichen.

Voraussetzungen für eine Vollmacht zur Ausländerbehörde

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein.
Klarer Umfang Die Rechte des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein.
Akzeptanz durch die Behörde Einige Ausländerbehörden verlangen eine beglaubigte Vollmacht oder spezielle Formulare.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder behördliche Formulare

Wer benötigt eine Vollmacht für die Ausländerbehörde?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Personen, die aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht selbst bei der Behörde erscheinen können
  • Rechtsanwälte oder Berater, die ihre Mandanten bei Anträgen vertreten
  • Familienangehörige oder Freunde, die eine Aufenthaltserlaubnis oder andere Dokumente abholen sollen

Rechtslage

Die Vollmacht für die Ausländerbehörde basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Einige Ausländerbehörden verlangen eine notarielle Beglaubigung oder eine Bestätigung durch die Botschaft, insbesondere bei wichtigen Dokumenten.

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
  • Gebühren für behördliche Anträge bei der Ausländerbehörde: variabel je nach Leistung

FAQ zur Vollmacht für die Ausländerbehörde

Für welche Angelegenheiten kann die Vollmacht genutzt werden?
Für Anträge, Verlängerungen, Dokumentenabholung und allgemeine Kommunikation mit der Behörde.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nicht zwingend, aber manche Behörden verlangen eine beglaubigte Vollmacht.


Kann die Vollmacht für mehrere Anträge genutzt werden?
Ja, sofern dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht benannt wird.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.


Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.


Was passiert, wenn die Behörde die Vollmacht nicht akzeptiert?
Einige Ausländerbehörden bestehen auf persönliche Vorsprache oder verlangen eine notarielle Bestätigung.


Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.