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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Die Vollmacht für Versicherungen berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in Versicherungsangelegenheiten gegenüber einer bestimmten Versicherungsgesellschaft zu vertreten. Dies umfasst unter anderem die Beantragung, Änderung oder Kündigung von Versicherungsverträgen sowie die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft.
Die folgende Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben. Sie können den Text kopieren und anpassen.
Mustervollmacht für Versicherungen
Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile hiermit
Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber Name der Versicherungsgesellschaft zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen
- Schadensmeldungen einzureichen und Ansprüche geltend zu machen
- Schriftverkehr mit der Versicherung zu führen und Erklärungen der Versicherung entgegenzunehmen
- Informationen zu bestehenden Versicherungsverträgen einzuholen
- Dokumente und Nachweise einzureichen oder anzufordern
Die Änderung von Bezugsrechten und die Kündigung von Lebensversicherungen sind von dieser Vollmacht nicht umfasst.
Diese Vollmacht gilt ab dem Datum und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Was ist eine Vollmacht für Versicherungen?
Die Vollmacht für Versicherungen erlaubt einer bevollmächtigten Person, Versicherungsangelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu regeln. Sie wird häufig genutzt, um Verträge zu verwalten, Schadensfälle zu melden oder mit der Versicherung zu kommunizieren.
Voraussetzungen für eine Versicherungs-Vollmacht
| Voraussetzung | Details |
| Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter. |
| Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
| Klarer Umfang | Die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
| Akzeptanz durch die Versicherung | Einige Versicherungen verlangen eine beglaubigte Vollmacht oder eigene Formulare. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Versicherungseigene Formulare oder notarielle Beglaubigung
Wer benötigt eine Vollmacht für Versicherungen?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Ehepartner oder Familienangehörige, die Versicherungsangelegenheiten regeln müssen
- Makler oder Berater, die Versicherungsverträge verwalten oder ändern sollen
- Geschäftspartner oder Unternehmen, die Versicherungen für Mitarbeiter oder Firmenvermögen verwalten
Rechtslage
Die Vollmacht für Versicherungen basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Einige Versicherer verlangen eigene Formulare oder eine beglaubigte Unterschrift, etwa bei Lebensversicherungen. Kündigt der Bevollmächtigte einen Vertrag, sollte er die Vollmacht im Original beifügen (§ 174 BGB).
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (nur falls verlangt): Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), abhängig vom Geschäftswert

FAQ zur Vollmacht für Versicherungen
Kann die Vollmacht für mehrere Versicherungen genutzt werden?
Ja, wenn die Versicherer in der Vollmacht genannt sind. Das Muster ist auf eine Versicherungsgesellschaft ausgelegt und kann um weitere ergänzt werden.
Darf der Bevollmächtigte Versicherungen kündigen?
Ja, wenn dies in der Vollmacht vorgesehen ist. Das Muster nimmt die Kündigung von Lebensversicherungen aus; dafür ist eine gesonderte Vollmacht nötig. Der Kündigung sollte die Vollmacht im Original beiliegen, sonst kann der Versicherer sie nach § 174 BGB unverzüglich zurückweisen.
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben. Einzelne Versicherer verlangen aber eigene Formulare oder eine beglaubigte Unterschrift, etwa bei Lebensversicherungen.
Kann die Vollmacht für Schadensmeldungen genutzt werden?
Ja, der Bevollmächtigte kann Schadensmeldungen einreichen und Ansprüche geltend machen.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Im Zweifel ja. Nach §§ 168, 672 BGB erlischt eine Vollmacht grundsätzlich nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers; sie wirkt dann für und gegen die Erben, die sie widerrufen können. Klarheit schafft eine ausdrückliche Regelung, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten (transmortale Vollmacht) oder mit dem Tod enden soll.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Die Versicherung kann eine Identifikation verlangen; ein Ausweis sollte daher bereitliegen.