Die Vollmacht für Versicherungen berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies umfasst unter anderem die Beantragung, Änderung oder Kündigung von Versicherungsverträgen sowie die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft.
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Mustervollmacht für Versicherungen
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber [Name der Versicherungsgesellschaft] zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen
- Schadensmeldungen einzureichen und Ansprüche geltend zu machen
- Schriftverkehr mit der Versicherung zu führen und Bescheide entgegenzunehmen
- Informationen zu bestehenden Versicherungsverträgen einzuholen
- Dokumente und Nachweise einzureichen oder anzufordern
⚠ Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Änderung von Bezugsrechten oder zur Kündigung einer Lebensversicherung ohne gesonderte Zustimmung.
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für Versicherungen?
Die Vollmacht für Versicherungen erlaubt einer bevollmächtigten Person, Versicherungsangelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu regeln. Sie wird häufig genutzt, um Verträge zu verwalten, Schadensfälle zu melden oder mit der Versicherung zu kommunizieren.
Voraussetzungen für eine Versicherungs-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Akzeptanz durch die Versicherung | Einige Versicherungen verlangen eine beglaubigte Vollmacht oder eigene Formulare. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Versicherungseigene Formulare oder notarielle Beglaubigung
Wer benötigt eine Vollmacht für Versicherungen?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Ehepartner oder Familienangehörige, die Versicherungsangelegenheiten regeln müssen
- Makler oder Berater, die Versicherungsverträge verwalten oder ändern sollen
- Geschäftspartner oder Unternehmen, die Versicherungen für Mitarbeiter oder Firmenvermögen verwalten
Rechtslage
Die Vollmacht für Versicherungen basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Einige Versicherungen verlangen eine notarielle Beglaubigung oder spezielle Formulare, insbesondere bei Lebensversicherungen oder größeren Schadensfällen.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für spezifische Versicherungsanträge: variabel
FAQ zur Vollmacht für Versicherungen
Kann die Vollmacht für mehrere Versicherungen genutzt werden?
Ja, sofern dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Darf der Bevollmächtigte Versicherungen kündigen?
Ja, wenn dies in der Vollmacht vorgesehen ist – jedoch nicht für Lebensversicherungen ohne gesonderte Zustimmung.
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nur in speziellen Fällen, beispielsweise für Lebensversicherungen oder größere Schadensfälle.
Kann die Vollmacht für Schadensmeldungen genutzt werden?
Ja, der Bevollmächtigte kann Schadensmeldungen einreichen und Ansprüche geltend machen.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, es handelt sich um eine transmortale Vollmacht.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, die Versicherung kann eine Identifikation verlangen.