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Spezialvollmachten

Verkaufsvollmacht als Musterschreiben

Stand:

Zum Muster

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Verkaufsvollmacht berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber beim Verkauf von Gegenständen, Immobilien oder Rechten rechtsverbindlich zu vertreten. Sie wird häufig genutzt, wenn der Verkäufer nicht persönlich anwesend sein kann oder eine dritte Person beauftragen möchte, den Verkauf abzuwickeln.

Die folgende Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben; Sie können den Text kopieren und selbst ausfüllen.

Mustervollmacht für den Verkauf

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
VERKAUFSVOLLMACHT

Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile hiermit

Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse

die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich des Verkaufs folgender Sache/Immobilie/Fahrzeuges zu vertreten:

[Beschreibung des Verkaufsgegenstands, z. B. Immobilie mit Adresse, Fahrzeug mit Marke und Modell oder sonstige Ware]

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Kaufverhandlungen zu führen und einen Kaufvertrag abzuschließen
  • Den Kaufpreis zu verhandeln und Zahlungen entgegenzunehmen
  • Besitzübergabe und Übergabeprotokolle zu organisieren
  • Schriftverkehr mit Behörden, Käufern oder Notaren zu führen
  • Verträge zu unterzeichnen und alle notwendigen Dokumente einzureichen
  • bei Grundstücken: die Auflassung zu erklären sowie Eintragungen im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen

Hinweis: Beim Verkauf von Grundstücken oder Wohnungseigentum muss die Vollmacht für das Grundbuchamt mindestens öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO); eine unwiderrufliche Vollmacht muss notariell beurkundet werden.

Diese Vollmacht gilt ab dem Datum und bleibt bis auf Widerruf oder bis zum Ablaufdatum, falls gewünscht gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Verkaufsvollmacht als Musterschreiben

Was ist eine Verkaufsvollmacht?

Die Verkaufsvollmacht erlaubt einer bevollmächtigten Person, für den Vollmachtgeber Verkaufsverhandlungen zu führen, Verträge zu unterzeichnen und den Verkaufsprozess abzuwickeln. Sie wird häufig für Fahrzeuge, Immobilien, Unternehmensanteile oder Wertgegenstände genutzt.

Voraussetzungen für eine Verkaufsvollmacht

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein.
Klarer Umfang Die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein.
Notarielle Form Bei Immobilienverkäufen ist für das Grundbuchamt mindestens eine öffentlich beglaubigte Vollmacht nötig (§ 29 GBO); eine unwiderrufliche Vollmacht bedarf der notariellen Beurkundung.

Übliche Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder Grundbuchauszug bei Immobilienverkäufen

Wer benötigt eine Verkaufsvollmacht?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Eigentümer von Immobilien oder Fahrzeugen, die nicht persönlich verkaufen können
  • Geschäftsinhaber oder Investoren, die einen Vertreter für Unternehmensverkäufe beauftragen
  • Familienangehörige oder Makler, die einen Verkauf abwickeln sollen

Rechtslage

Die Verkaufsvollmacht basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss nach § 311b BGB notariell beurkundet werden. Die Vollmacht bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht dieser Form; ist sie jedoch unwiderruflich oder bindet sie den Vollmachtgeber faktisch bereits, muss auch sie beurkundet werden. Für die Eintragung im Grundbuch verlangt das Grundbuchamt zudem mindestens eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO).

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (falls erforderlich): Gebühr nach dem GNotKG, abhängig vom Geschäftswert
  • Notarielle Beurkundung (z. B. für Immobilienverkäufe): Gebühr nach dem GNotKG, abhängig vom Geschäftswert

Verkaufsvollmacht als Musterschreiben - Ablauf

FAQ zur Verkaufsvollmacht

Kann die Vollmacht für den Verkauf von Immobilien genutzt werden?
Ja. Der Kaufvertrag selbst muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB); die Vollmacht muss für das Grundbuchamt mindestens öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO).


Darf der Bevollmächtigte den Verkaufspreis frei bestimmen?
Enthält die Vollmacht keine Preisvorgabe, ist ein vom Bevollmächtigten vereinbarter Preis gegenüber dem Käufer grundsätzlich wirksam. Wer einen Mindestpreis will, sollte ihn in die Vollmacht selbst aufnehmen; eine nur intern abgesprochene Grenze bindet den Käufer in der Regel nicht.


Muss die Vollmacht vom Notar beglaubigt werden?
Für Immobilienverkäufe ja, weil das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte Vollmacht verlangt (§ 29 GBO). Für andere Verkäufe ist eine Beglaubigung gesetzlich in der Regel nicht vorgeschrieben.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.


Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Im Zweifel ja: Eine Vollmacht erlischt nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers (§§ 168, 672 BGB), sondern wirkt für und gegen die Erben, die sie widerrufen können. Soll sie mit dem Tod enden oder ausdrücklich darüber hinaus gelten, sollte das in der Vollmacht geregelt werden.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.


Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Das hängt von der Stelle ab. Notare, Behörden und Banken verlangen in der Regel einen Identitätsnachweis des Bevollmächtigten.


Kann die Vollmacht für Auktionen oder Online-Verkäufe genutzt werden?
Ja, sofern dies ausdrücklich in der Vollmacht vorgesehen ist.