Die Verkaufsvollmacht berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber beim Verkauf von Gegenständen, Immobilien oder Rechten rechtsverbindlich zu vertreten. Sie wird häufig genutzt, wenn der Verkäufer nicht persönlich anwesend sein kann oder eine dritte Person beauftragen möchte, den Verkauf abzuwickeln.
Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.
Mustervollmacht für den Verkauf
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich des Verkaufs folgender Sache/Immobilie/Fahrzeuges zu vertreten:
[Beschreibung des Verkaufsgegenstands, z. B. Immobilie mit Adresse, Fahrzeug mit Marke und Modell oder sonstige Ware]
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Kaufverhandlungen zu führen und einen Kaufvertrag abzuschließen
- Den Kaufpreis zu verhandeln und Zahlungen entgegenzunehmen
- Besitzübergabe und Übergabeprotokolle zu organisieren
- Schriftverkehr mit Behörden, Käufern oder Notaren zu führen
- Verträge zu unterzeichnen und alle notwendigen Dokumente einzureichen
⚠ Bei Immobilienverkäufen oder bedeutenden Vermögenswerten kann eine notarielle Beurkundung dieser Vollmacht erforderlich sein.
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf oder bis zum [Ablaufdatum, falls gewünscht] gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Verkaufsvollmacht?
Die Verkaufsvollmacht erlaubt einer bevollmächtigten Person, für den Vollmachtgeber Verkaufsverhandlungen zu führen, Verträge zu unterzeichnen und den Verkaufsprozess abzuwickeln. Sie wird häufig für Fahrzeuge, Immobilien, Unternehmensanteile oder Wertgegenstände genutzt.
Voraussetzungen für eine Verkaufsvollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Notarielle Beurkundung | Bei Immobilienverkäufen oder großen Vermögenswerten kann eine notarielle Vollmacht erforderlich sein. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder Grundbuchauszug bei Immobilienverkäufen
Wer benötigt eine Verkaufsvollmacht?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Eigentümer von Immobilien oder Fahrzeugen, die nicht persönlich verkaufen können
- Geschäftsinhaber oder Investoren, die einen Vertreter für Unternehmensverkäufe beauftragen
- Familienangehörige oder Makler, die einen Verkauf abwickeln sollen
Rechtslage
Die Verkaufsvollmacht basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Immobilienverkäufe erfordern in Deutschland eine notarielle Beurkundung nach § 311b BGB.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (falls erforderlich): 25–100 €
- Notarielle Beurkundung (z. B. für Immobilienverkäufe): 100–500 € (abhängig vom Geschäftswert)
FAQ zur Verkaufsvollmacht
Kann die Vollmacht für den Verkauf von Immobilien genutzt werden?
Ja, aber dafür ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Darf der Bevollmächtigte den Verkaufspreis frei bestimmen?
Ja, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich erlaubt ist.
Muss die Vollmacht vom Notar beglaubigt werden?
Für Immobilienverkäufe ja, für andere Verkäufe meist nicht.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.
Kann die Vollmacht für Auktionen oder Online-Verkäufe genutzt werden?
Ja, sofern dies ausdrücklich in der Vollmacht vorgesehen ist.