Vollmacht für das Versorgungsamt verständlich formulieren

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für das Versorgungsamt ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber bei Anträgen und Verfahren gegenüber dem Versorgungsamt zu vertreten. Dies kann unter anderem die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, die Durchsetzung von Nachteilsausgleichen oder die Kommunikation mit der Behörde betreffen.

Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.

Mustervollmacht für das Versorgungsamt

VOLLMACHT

Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit

[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber dem Versorgungsamt [Name der zuständigen Behörde] zu vertreten.

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Anträge auf Anerkennung einer Behinderung oder eines Grades der Behinderung (GdB) zu stellen
  • Nachteilsausgleiche und finanzielle Unterstützungen zu beantragen
  • Bescheide und Schriftstücke entgegenzunehmen
  • Widersprüche einzulegen und Stellungnahmen abzugeben
  • Schriftverkehr mit dem Versorgungsamt zu führen

Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Vollmacht für das Versorgungsamt

Was ist eine Vollmacht für das Versorgungsamt?

Die Vollmacht für das Versorgungsamt erlaubt einer bevollmächtigten Person, Anträge, Widersprüche oder andere behördliche Anliegen im Namen des Vollmachtgebers zu regeln. Sie ist besonders hilfreich für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die ihre Rechte durchsetzen möchten, aber nicht selbst mit der Behörde kommunizieren können.

Voraussetzungen für eine Versorgungsamt-Vollmacht

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Klarer Umfang Die Vollmacht sollte genau definieren, welche Rechte der Bevollmächtigte hat.
Akzeptanz durch das Versorgungsamt Einige Ämter verlangen eine beglaubigte Vollmacht oder weitere Nachweise.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Falls erforderlich: Zusätzliche Formulare des Versorgungsamts

Wer benötigt eine Vollmacht für das Versorgungsamt?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die ihre Anträge nicht selbst stellen können
  • Familienangehörige oder Betreuer, die Anträge und Schriftverkehr übernehmen sollen
  • Sozialberater oder Anwälte, die die Interessen des Vollmachtgebers vertreten

Rechtslage

Die Vollmacht für das Versorgungsamt basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte aber immer schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann eine notarielle Beglaubigung oder eine Bestätigung durch das Versorgungsamt erforderlich sein.

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (optional): 25–80 €
  • Beglaubigung durch das Versorgungsamt (falls erforderlich): variabel

Vollmacht für das Versorgungsamt - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für das Versorgungsamt

Welche Aufgaben deckt die Vollmacht ab?
Die Vollmacht umfasst Anträge, Widersprüche, Bescheide und allgemeine Kommunikation mit dem Versorgungsamt.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
In der Regel nicht, aber in bestimmten Verfahren kann sie verlangt werden.


Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen übertragen werden?
Ja, mehrere Bevollmächtigte können benannt werden.


Muss der Bevollmächtigte regelmäßig Rechenschaft ablegen?
Das kann individuell in der Vollmacht geregelt werden.


Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, die Vollmacht erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


Kann die Vollmacht auf bestimmte Vorgänge beschränkt werden?
Ja, sie kann für einen bestimmten Antrag oder eine spezielle Kommunikation mit dem Versorgungsamt erteilt werden.


Muss das Versorgungsamt die Vollmacht akzeptieren?
Das Versorgungsamt kann zusätzliche Anforderungen an eine Vollmacht stellen, insbesondere bei komplexen Verfahren.