Der Widerruf einer Vollmacht ist notwendig, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr möchte, dass der Bevollmächtigte in seinem Namen handelt. Dies kann jederzeit geschehen, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Durch den Widerruf wird die erteilte Vollmacht aufgehoben, und der Bevollmächtigte verliert die Berechtigung, weiterhin im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Das folgende Musterschreiben wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Es speichert keine persönlichen Daten und kann anonym per Copy & Paste verwendet werden.
Muster für den Widerruf einer Vollmacht
Ich, [Vollmachtgeber: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse], widerrufe hiermit die am [Datum der Vollmachtserteilung] erteilte Vollmacht, die folgende Person bevollmächtigt hat:
Bevollmächtigte/r:
- Name: [Vorname, Nachname]
- Geburtsdatum: [Geburtsdatum der bevollmächtigten Person]
- Adresse: [Adresse der bevollmächtigten Person]
Widerruf der Vollmacht:
Mit sofortiger Wirkung entziehe ich der oben genannten Person alle Befugnisse, die ihr durch die Vollmacht vom [Datum der Vollmacht] erteilt wurden. Die Vollmacht ist ab dem [Datum des Widerrufs] unwirksam.
Zusatz:
Ich bitte Sie, dies allen relevanten Stellen und Personen, bei denen die Vollmacht vorgelegt wurde, mitzuteilen. Bitte bestätigen Sie den Widerruf schriftlich.
Ort, Datum:
Unterschrift des Vollmachtgebers
Was ist ein Widerruf einer Vollmacht?
Durch den Widerruf einer Vollmacht entzieht der Vollmachtgeber der bevollmächtigten Person das Recht, in seinem Namen zu handeln. Der Widerruf ist jederzeit möglich, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Der Bevollmächtigte verliert mit sofortiger Wirkung alle zuvor erteilten Rechte und Befugnisse.
Voraussetzungen für den Widerruf
Vollmachtgeber | Geschäftsfähig und volljährig |
Bevollmächtigte Person | Vollmacht wurde erteilt |
Form des Widerrufs | Schriftlich empfohlen |
Notwendige Unterlagen
- Kopie der ursprünglichen Vollmacht (falls vorhanden)
- Schreiben des Widerrufs
- Versandnachweis des Widerrufs (z.B. Einschreiben)
Wer benötigt den Widerruf einer Vollmacht?
Der Widerruf wird erforderlich, wenn der Vollmachtgeber das Vertrauen in den Bevollmächtigten verloren hat oder wenn die erteilte Vollmacht aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird. Es ist wichtig, alle betroffenen Parteien wie Banken, Behörden oder Geschäftspartner über den Widerruf zu informieren.
Rechtslage
Der Widerruf einer Vollmacht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, es sei denn, sie wurde unwiderruflich erteilt. In diesem Fall muss eine spezifische rechtliche Überprüfung stattfinden.
Kosten des Widerrufs
In der Regel verursacht der Widerruf einer Vollmacht keine direkten Kosten. Falls der Widerruf jedoch notariell beglaubigt oder anwaltlich begleitet werden muss, können Kosten zwischen 20 und 100 Euro anfallen.
FAQ zum Widerruf einer Vollmacht
Kann eine Vollmacht jederzeit widerrufen werden?
Ja, der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen, solange er geschäftsfähig ist.
Muss der Widerruf schriftlich erfolgen?
Der Widerruf sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen, auch wenn das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt.
Was passiert, wenn der Bevollmächtigte den Widerruf nicht akzeptiert?
Der Widerruf ist ab dem Moment wirksam, in dem der Bevollmächtigte darüber informiert wird. Akzeptanz ist nicht erforderlich.
Muss der Widerruf notariell beglaubigt werden?
In der Regel ist eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich, es sei denn, die ursprüngliche Vollmacht wurde notariell erteilt und dies ist gesetzlich vorgesehen.
Gilt der Widerruf auch für zukünftige Rechtsgeschäfte?
Ja, der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt der Mitteilung und verhindert zukünftige Handlungen im Namen des Vollmachtgebers.
Kann der Widerruf widerrufen werden?
Nein, nach dem Widerruf ist die ursprüngliche Vollmacht unwirksam. Eine neue Vollmacht muss ausgestellt werden, wenn der Bevollmächtigte erneut ermächtigt werden soll.
Was passiert, wenn der Widerruf nicht rechtzeitig bekannt gegeben wird?
Bis zur Bekanntgabe des Widerrufs kann der Bevollmächtigte weiter im Namen des Vollmachtgebers handeln, weshalb eine schnelle Benachrichtigung aller relevanten Stellen wichtig ist.
Wer muss über den Widerruf informiert werden?
Alle Personen oder Institutionen, bei denen die Vollmacht im Einsatz war, wie Banken, Behörden oder Geschäftspartner.