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Vollmachtsgrundlagen

Vollmacht kündigen als Mustervorlage

Stand:

Zum Muster

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Das Kündigen einer Vollmacht ist ein wichtiger Schritt, wenn das Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten gestört ist oder die Vollmacht nicht mehr benötigt wird. Rechtlich spricht man vom Widerruf der Vollmacht (§ 168 Satz 2 BGB). Damit er wirksam wird und die Vollmacht nicht weiter genutzt werden kann, sind einige Schritte wichtig.

Musterschreiben für die Kündigung einer Vollmacht

Das folgende Musterschreiben dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
Widerruf der Vollmacht

Absender:
Name des Vollmachtgebers Anschrift Datum

Empfänger:
Name des Bevollmächtigten Anschrift

Betreff: Widerruf der Vollmacht

Sehr geehrte/r Name des Bevollmächtigten,

hiermit widerrufe ich die Ihnen am Datum der Vollmachterteilung erteilte Vollmacht mit sofortiger Wirkung.

Ich fordere Sie auf, mir die Vollmachtsurkunde im Original (§ 175 BGB) sowie alle Unterlagen, die mit dieser Vollmacht im Zusammenhang stehen, unverzüglich zurückzugeben. Ebenso sind jegliche Handlungen im Rahmen dieser Vollmacht ab sofort einzustellen.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Widerrufs schriftlich bis zum Datum.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Vollmachtgebers

Kündigung einer Vollmacht

Was bedeutet es, eine Vollmacht zu kündigen?

Das Kündigen einer Vollmacht beendet das Recht des Bevollmächtigten, für den Vollmachtgeber zu handeln. Es kann aus verschiedensten Gründen geschehen, etwa bei Vertrauensverlust, Änderung der Lebensumstände oder Abschluss der Aufgabe, für die die Vollmacht erteilt wurde.

Voraussetzungen für die Kündigung einer Vollmacht

Voraussetzung Details
Form Schriftliche Kündigung wird empfohlen
Zugang Die Kündigung (der Widerruf) muss dem Bevollmächtigten oder dem Dritten, dem gegenüber die Vollmacht erteilt wurde, zugehen (§ 168 Satz 3 BGB)
Rückgabe Originalvollmacht sollte zurückgefordert werden

Notwendige Unterlagen

  • Kopie der erteilten Vollmacht.
  • Schriftliche Kündigung, unterschrieben durch den Vollmachtgeber.
  • Nachweis des Zugangs (z. B. Einschreiben mit Rückschein).

Wer kann eine Vollmacht kündigen?

Eine Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit vom Vollmachtgeber gekündigt werden. Ausnahmen gelten für wirksam unwiderruflich erteilte Vollmachten, etwa im Rahmen eines Treuhandverhältnisses; auch sie können aber aus wichtigem Grund widerrufen werden.

Rechtslage

Gemäß § 168 BGB endet die Vollmacht, wenn sie widerrufen wird. Der Widerruf kann mündlich erfolgen, sollte jedoch aus Beweisgründen schriftlich dokumentiert werden. Die Mitteilung an den Bevollmächtigten und gegebenenfalls an Dritte (z. B. Banken) ist essenziell: Wurde die Vollmacht einem Dritten gegenüber erklärt oder besitzt der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde, bleibt sie gutgläubigen Dritten gegenüber wirksam, bis ihnen das Erlöschen angezeigt oder die Urkunde zurückgegeben bzw. für kraftlos erklärt wurde (§§ 170 bis 173, 176 BGB).

Kosten der Kündigung

Die Kündigung einer Vollmacht verursacht in der Regel keine direkten Kosten. Sollten notarielle Beglaubigungen oder juristische Beratungen erforderlich sein, richten sich die Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bzw. dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung.

Vollmacht kündigen - Ablauf

FAQ

Wie kündige ich eine Vollmacht richtig?
Eine schriftliche Kündigung mit Zugangsnachweis (z. B. Einschreiben) ist die sicherste Methode.


Kann eine Vollmacht jederzeit gekündigt werden?
Ja, in den meisten Fällen. Ausnahmen bestehen bei wirksam unwiderruflich erteilten Vollmachten; aus wichtigem Grund können aber auch diese widerrufen werden.


Muss der Bevollmächtigte der Kündigung zustimmen?
Nein, die Kündigung ist einseitig durch den Vollmachtgeber möglich.


Was passiert, wenn der Bevollmächtigte die Kündigung ignoriert?
Die Vollmacht ist mit Zugang des Widerrufs erloschen. Gutgläubige Dritte, denen die Vollmacht mitgeteilt oder die Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde, sind aber geschützt, bis sie vom Erlöschen erfahren (oder es kennen müssen) oder die Urkunde zurückgegeben bzw. für kraftlos erklärt ist (§§ 170 bis 173 BGB). Informieren Sie deshalb betroffene Dritte und fordern Sie die Urkunde zurück; notfalls kann sie über das Amtsgericht für kraftlos erklärt werden (§ 176 BGB).


Ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?
Nein, sie ist nicht zwingend erforderlich, kann aber für bestimmte Vollmachten sinnvoll sein.


Was passiert mit der Originalvollmacht?
Sie haben einen Anspruch auf Rückgabe der Vollmachtsurkunde (§ 175 BGB). Sie sollte zurückgefordert und, wenn möglich, vernichtet werden.


Muss ich Dritte über die Kündigung informieren?
Ja, vor allem Banken, Behörden oder Geschäftspartner, die von der Vollmacht wissen.


Kann ich eine Kündigung widerrufen?
Nein. Ist der Widerruf dem Bevollmächtigten zugegangen, ist die Vollmacht erloschen; eine Rücknahme wirkt nur, wenn sie vorher oder gleichzeitig zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Soll der Bevollmächtigte wieder handeln dürfen, muss eine neue Vollmacht erteilt werden.