Das Kündigen einer Vollmacht ist ein wichtiger Schritt, wenn das Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten gestört ist oder die Vollmacht nicht mehr benötigt wird. Dabei gilt es, die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte einzuhalten, um die Kündigung rechtlich wirksam durchzuführen.
Musterschreiben für die Kündigung einer Vollmacht
Das folgende Musterschreiben wurde anwaltlich geprüft, jedoch wird keine Gewährleistung übernommen. Es kann anonym genutzt und via Copy & Paste eingefügt werden.
Absender:
[Name des Vollmachtgebers]
[Anschrift]
[Datum]
Empfänger:
[Name des Bevollmächtigten]
[Anschrift]
Betreff: Kündigung der Vollmacht
Sehr geehrte/r [Name des Bevollmächtigten],
hiermit kündige ich die Ihnen am [Datum der Vollmachterteilung] erteilte Vollmacht mit sofortiger Wirkung.
Ich bitte Sie, alle Unterlagen, die mit dieser Vollmacht im Zusammenhang stehen, unverzüglich an mich zurückzugeben. Ebenso sind jegliche Handlungen im Rahmen dieser Vollmacht ab sofort einzustellen.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich bis zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift des Vollmachtgebers]
Was bedeutet es, eine Vollmacht zu kündigen?
Das Kündigen einer Vollmacht beendet das Recht des Bevollmächtigten, für den Vollmachtgeber zu handeln. Es kann aus verschiedensten Gründen geschehen, etwa bei Vertrauensverlust, Änderung der Lebensumstände oder Abschluss der Aufgabe, für die die Vollmacht erteilt wurde.
Voraussetzungen für die Kündigung einer Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Form | Schriftliche Kündigung wird empfohlen |
Zugang | Die Kündigung muss dem Bevollmächtigten zugehen |
Rückgabe | Originalvollmacht sollte zurückgefordert werden |
Notwendige Unterlagen
- Kopie der erteilten Vollmacht.
- Schriftliche Kündigung, unterschrieben durch den Vollmachtgeber.
- Nachweis des Zugangs (z. B. Einschreiben mit Rückschein).
Wer kann eine Vollmacht kündigen?
Eine Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit vom Vollmachtgeber gekündigt werden. In Ausnahmefällen, wie bei widerruflichen Treuhandvollmachten, können besondere Regelungen gelten.
Rechtslage
Gemäß § 168 BGB endet die Vollmacht, wenn sie widerrufen wird. Der Widerruf kann mündlich erfolgen, sollte jedoch aus Beweisgründen schriftlich dokumentiert werden. Die Mitteilung an den Bevollmächtigten und gegebenenfalls an Dritte (z. B. Banken) ist essenziell.
Kosten der Kündigung
Die Kündigung einer Vollmacht verursacht in der Regel keine direkten Kosten. Sollten notarielle Beglaubigungen oder juristische Beratungen erforderlich sein, können Kosten von 50 bis 150 Euro entstehen.
FAQ
Wie kündige ich eine Vollmacht richtig?
Eine schriftliche Kündigung mit Zugangsnachweis (z. B. Einschreiben) ist die sicherste Methode.
Kann eine Vollmacht jederzeit gekündigt werden?
Ja, in den meisten Fällen. Ausnahmen können bei unwiderruflichen Vollmachten bestehen.
Muss der Bevollmächtigte der Kündigung zustimmen?
Nein, die Kündigung ist einseitig durch den Vollmachtgeber möglich.
Was passiert, wenn der Bevollmächtigte die Kündigung ignoriert?
Dann verliert die Vollmacht trotzdem ihre Gültigkeit. Informiere betroffene Dritte, um Missbrauch zu verhindern.
Ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?
Nein, sie ist nicht zwingend erforderlich, kann aber für bestimmte Vollmachten sinnvoll sein.
Was passiert mit der Originalvollmacht?
Sie sollte zurückgefordert und, wenn möglich, vernichtet werden.
Muss ich Dritte über die Kündigung informieren?
Ja, vor allem Banken, Behörden oder Geschäftspartner, die von der Vollmacht wissen.
Kann ich eine Kündigung widerrufen?
Ja, solange der Widerruf klar kommuniziert wird und keine neuen Vollmachten erteilt wurden.