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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Hier finden Sie eine Mustervollmacht, mit der der gesetzliche Vertreter einer geschäftsunfähigen Person einzelne Aufgaben an einen Bevollmächtigten überträgt. Das Muster dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.
Mustervollmacht für Geschäftsunfähige
Ich/Wir, Name(n) des/der gesetzlichen Vertreter(s), geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Anschrift, erteile(n) hiermit als Betreuer/in, Vormund/in oder sorgeberechtigte Eltern im Namen der unten genannten Person und im Rahmen meiner/unserer Vertretungsmacht Vollmacht an:
Vollmachtnehmer:
- Name: Name des Bevollmächtigten
- Geburtsdatum: Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- Anschrift: Anschrift des Bevollmächtigten
Vertretene Person:
- Name der geschäftsunfähigen Person: Name der geschäftsunfähigen Person
- Geburtsdatum: Geburtsdatum der geschäftsunfähigen Person
- Wohnort: Wohnort der geschäftsunfähigen Person
Gegenstand der Vollmacht: Der Bevollmächtigte ist berechtigt, die geschäftsunfähige Person in folgenden einzelnen Angelegenheiten zu vertreten (nicht Zutreffendes streichen):
- Vertretung gegenüber Behörden, Ämtern und Institutionen
- Erledigung von Bankgeschäften über das Konto Bank, IBAN der geschäftsunfähigen Person
- Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen über z. B. Pflegeleistungen, Heimplatz, Telefon, Versicherungen
- Terminvereinbarungen und Schriftverkehr mit Ärzten, Pflegediensten und Einrichtungen (ohne Einwilligung in ärztliche Maßnahmen)
- Entgegennahme und Abgabe von Willenserklärungen in den vorgenannten Angelegenheiten
Ausdrückliche Befugnisse:
- Der Bevollmächtigte handelt nach meinen Weisungen; die Wünsche der vertretenen Person sind zu beachten.
- Geschäfte, die einer gerichtlichen Genehmigung bedürfen (z. B. Grundstücksgeschäfte), nimmt der Bevollmächtigte nur nach Absprache mit mir und nach Erteilung der Genehmigung vor.
Einschränkungen:
- Die Vollmacht reicht nicht weiter als meine eigene Vertretungsmacht (bei Betreuern: der gerichtlich bestimmte Aufgabenkreis).
- Diese Vollmacht gilt nicht für Entscheidungen über die Eheschließung, Adoption oder Errichtung eines Testaments.
Ort, Datum: Ort, den Datum
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (bei gemeinsamer Vertretung durch beide Eltern: Unterschriften beider Eltern):
Name des gesetzlichen Vertreters

Was ist eine Vollmacht für Geschäftsunfähige?
Eine Vollmacht für Geschäftsunfähige erteilt der gesetzliche Vertreter, meist ein Betreuer oder ein Elternteil, damit ein Bevollmächtigter die geschäftsunfähige Person in einzelnen Angelegenheiten vertreten kann. Die Person selbst kann keine Vollmacht erteilen, weil ihre Willenserklärungen nichtig sind (§ 105 Abs. 1 BGB). Der gesetzliche Vertreter kann per Vollmacht nur einzelne Aufgaben übertragen; seine Stellung als Betreuer oder Vormund selbst kann er nicht weitergeben, und gerichtliche Genehmigungspflichten bleiben bestehen. Hat die Person früher, als sie noch geschäftsfähig war, eine Vorsorgevollmacht erteilt, bleibt diese wirksam; eine Betreuung ist dann insoweit nicht erforderlich (§ 1814 Abs. 3 BGB).
Voraussetzungen für die Vollmacht
| Vollmachtgeber | Die geschäftsunfähige Person kann selbst keine Vollmacht erteilen; die Vollmacht erteilt ihr gesetzlicher Vertreter (Eltern, Betreuer oder Vormund) in ihrem Namen. |
| Bevollmächtigter | Muss mindestens beschränkt geschäftsfähig sein (§ 165 BGB) und sollte vertrauenswürdig sein. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Bestellungsurkunde des Betreuers oder Vormunds, bei Eltern die Geburtsurkunde des Kindes, bei nicht miteinander verheirateten Eltern ggf. zusätzlich die Sorgeerklärung oder die Auskunft des Jugendamts aus dem Sorgeregister nach § 58 SGB VIII, nach einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung der Beschluss)
Wer benötigt die Vollmacht?
Die Vollmacht wird benötigt, wenn der gesetzliche Vertreter einzelne Angelegenheiten der geschäftsunfähigen Person nicht selbst erledigen kann, etwa Behördengänge, Bankgeschäfte oder die Organisation von Arztterminen und Pflege. Einwilligungen in ärztliche Maßnahmen sollte der gesetzliche Vertreter selbst erteilen; das Muster klammert sie deshalb aus.
Rechtslage
Nach deutschem Recht kann eine geschäftsunfähige Person keine wirksame Vollmacht erteilen (§ 105 BGB). Für sie handelt ihr gesetzlicher Vertreter: bei Kindern die Eltern oder ein Vormund, bei Volljährigen ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer. Ein Betreuer vertritt den Betreuten nur in seinem Aufgabenkreis (§ 1823 BGB) und hat dessen Wünschen grundsätzlich zu entsprechen (§ 1821 BGB). Für bestimmte Geschäfte braucht er die Genehmigung des Betreuungsgerichts, etwa bei Grundstücksgeschäften (§ 1850 BGB) oder bei ärztlichen Maßnahmen mit Lebensgefahr oder der Gefahr schwerer Gesundheitsschäden (§ 1829 BGB). Diese Genehmigungspflichten gelten auch, wenn er einen Bevollmächtigten einschaltet. Eltern und Vormünder brauchen für die entsprechenden Vermögensgeschäfte, etwa Grundstücksgeschäfte, die Genehmigung des Familiengerichts (§§ 1643, 1799 BGB); die Genehmigungspflicht für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB gilt für sie nicht.
Kosten der Vollmacht
Eine selbst erstellte Vollmacht ist kostenlos. Für eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung fallen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an, für anwaltliche Beratung Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung.

FAQ zur Vollmacht für Geschäftsunfähige
Was ist eine geschäftsunfähige Person?
Geschäftsunfähig ist, wer das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder sich dauerhaft in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, der die freie Willensbestimmung ausschließt (§ 104 BGB).
Wer kann eine Vollmacht für Geschäftsunfähige erteilen?
Nur der gesetzliche Vertreter, etwa Eltern, ein Betreuer oder ein Vormund, und nur im Rahmen seiner eigenen Vertretungsmacht.
Kann eine geschäftsunfähige Person eine Vollmacht selbst erteilen?
Nein, geschäftsunfähige Personen können keine rechtsgültigen Vollmachten ausstellen.
Was passiert, wenn keine Vollmacht vorliegt?
Dann handelt der gesetzliche Vertreter selbst. Hat ein Volljähriger weder eine Vorsorgevollmacht erteilt noch einen Betreuer, bestellt das Betreuungsgericht bei Bedarf einen Betreuer (§ 1814 BGB). Angehörige haben kein allgemeines gesetzliches Vertretungsrecht; Ehegatten dürfen einander nur in Angelegenheiten der Gesundheitssorge vertreten, wenn der andere wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit dazu nicht in der Lage ist, und höchstens für sechs Monate (§ 1358 BGB).
Muss eine Vollmacht für Geschäftsunfähige notariell beglaubigt werden?
Grundsätzlich nicht, denn eine Vollmacht ist formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB). Für Eintragungen im Grundbuch muss sie jedoch öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), und Banken verlangen häufig eigene Formulare. Zum Nachweis ist die Schriftform zu empfehlen.
Wie lange ist die Vollmacht gültig?
Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird oder eine darin festgelegte Frist abläuft. Der gesetzliche Vertreter sollte sie widerrufen und die Urkunde zurückverlangen, wenn sie nicht mehr gebraucht wird oder seine eigene Vertretungsmacht endet, etwa weil die Betreuung aufgehoben wird oder das Kind volljährig ist.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, der gesetzliche Vertreter kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Betreuer und einem Bevollmächtigten?
Ein Betreuer wird vom Gericht bestellt, während ein Bevollmächtigter durch eine Vollmacht ernannt wird.
