Vollmacht nach BGB mit passendem Muster

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht ist ein zentraler Begriff im deutschen Zivilrecht und ermöglicht es einer Person (Bevollmächtigter), im Namen einer anderen Person (Vollmachtgeber) rechtsverbindlich zu handeln. Sie ist in den §§ 164–181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und stellt eine wesentliche Grundlage für die Stellvertretung dar.

Rechtsgrundlagen der Vollmacht im BGB

Die zentralen Regelungen zur Vollmacht finden sich in folgenden Paragrafen:

  • § 164 BGB (Wirkung der Erklärung des Vertreters):
    Der Vertreter handelt im Namen des Vollmachtgebers. Rechtsfolgen treten direkt für den Vollmachtgeber ein.
  • § 166 BGB (Zurechnung der Willenserklärung):
    Es zählt der Wille und die Kenntnis des Bevollmächtigten, nicht des Vollmachtgebers.
  • §§ 167–168 BGB (Erteilung und Erlöschen der Vollmacht):
    • § 167 BGB: Die Vollmacht wird durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder einem Dritten erteilt. Sie kann formfrei erfolgen, außer das zugrunde liegende Geschäft erfordert eine besondere Form (z. B. notariell bei Grundstücksgeschäften).
    • § 168 BGB: Die Vollmacht erlischt durch Widerruf, Zeitablauf oder Erreichen des Zwecks.
  • §§ 170–173 BGB (Außenverhältnis):
    Diese Paragrafen regeln die Wirkung der Vollmacht gegenüber Dritten, insbesondere bei Erlöschen der Vollmacht.
  • § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot):
    Der Bevollmächtigte darf keine Geschäfte abschließen, bei denen er gleichzeitig auf beiden Seiten handelt, es sei denn, der Vollmachtgeber hat dies ausdrücklich erlaubt.

Formen der Vollmacht

Die Vollmacht kann je nach Umfang und Anwendungszweck in verschiedenen Formen auftreten:

  • Generalvollmacht:
    Umfassende Befugnis zur Vertretung in allen rechtlichen Angelegenheiten.
  • Spezialvollmacht:
    Beschränkung auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft oder eine bestimmte Aufgabe.
  • Vorsorgevollmacht:
    Regelung persönlicher und vermögensrechtlicher Angelegenheiten für den Fall der Geschäftsunfähigkeit.
  • Transmortale Vollmacht:
    Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam bleibt.
  • Duldungs- und Anscheinsvollmacht:
    Vollmacht wird durch Verhalten des Vollmachtgebers oder durch äußeren Anschein angenommen, obwohl keine ausdrückliche Erteilung vorliegt.

Erteilung einer Vollmacht nach BGB

Die Vollmacht wird gemäß § 167 BGB erteilt. Sie kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Innenvollmacht: Der Vollmachtgeber erklärt dem Bevollmächtigten direkt die Erteilung der Vollmacht.
  • Außenvollmacht: Der Vollmachtgeber teilt Dritten mit, dass der Bevollmächtigte für ihn handeln darf.

Die Vollmacht ist grundsätzlich formfrei, außer das zugrunde liegende Rechtsgeschäft erfordert eine besondere Form (z. B. notarielle Beurkundung bei Grundstückskäufen gemäß § 311b BGB).


Erlöschen der Vollmacht nach BGB

Gemäß § 168 BGB endet die Vollmacht in folgenden Fällen:

  • Widerruf: Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.
  • Zweckerreichung: Sobald das zugrunde liegende Rechtsgeschäft abgeschlossen ist.
  • Zeitablauf: Wenn die Vollmacht befristet wurde.
  • Geschäftsunfähigkeit oder Tod: Bei bestimmten Vollmachten, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt (z. B. transmortale Vollmacht).

Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten

  • Weisungsgebundenheit:
    Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, den Anweisungen des Vollmachtgebers zu folgen (§ 665 BGB).
  • Loyalitätspflicht:
    Der Bevollmächtigte muss ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers handeln.
  • Sorgfaltspflicht:
    Der Bevollmächtigte haftet für Schäden, die aus fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung entstehen (§ 280 BGB).
  • Herausgabepflicht:
    Alle durch die Vollmacht erlangten Vermögenswerte sind an den Vollmachtgeber herauszugeben (§ 667 BGB).

Musterschreiben: Vollmacht nach BGB

Vollmacht

Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit

[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse],

die Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten:

Befugnisse

  • Abschluss und Kündigung von Verträgen, insbesondere [genaue Beschreibung, z. B. Mietverträge].
  • Durchführung von Bankgeschäften bis zu einem Betrag von [Betrag].
  • Verwaltung meiner Immobilien, einschließlich Vermietung und Instandhaltung.

Einschränkungen

  • Der Bevollmächtigte darf keine Schenkungen vornehmen.
  • Transaktionen über [Betrag] bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung.

Diese Vollmacht gilt bis [Datum] und kann von mir jederzeit widerrufen werden.

[Ort, Datum] [Unterschrift des Vollmachtgebers]

Optional:
[Unterschrift des Bevollmächtigten zur Annahme der Vollmacht]


Vollmacht nach BGB

FAQ

Muss eine Vollmacht schriftlich sein?
Nein, eine Vollmacht ist grundsätzlich formfrei. Aus Beweisgründen wird die Schriftform empfohlen.


Kann eine Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Vollmacht kann mit einem Enddatum versehen oder an einen bestimmten Zweck gebunden werden.


Was ist eine unwiderrufliche Vollmacht?
Eine unwiderrufliche Vollmacht ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn sie z. B. mit Treuhandverhältnissen verbunden ist.


Was ist das Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)?
Der Bevollmächtigte darf keine Geschäfte abschließen, bei denen er gleichzeitig auf beiden Seiten handelt, es sei denn, der Vollmachtgeber erlaubt dies ausdrücklich.


Kann eine Vollmacht nachträglich genehmigt werden?
Ja, Handlungen ohne Vollmacht können nach § 177 BGB vom Vollmachtgeber nachträglich genehmigt werden.