Eine Gattungsvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, bestimmte, genau definierte Arten von Rechtsgeschäften oder Aufgaben im Namen des Vollmachtgebers durchzuführen. Sie ist spezifischer als eine Generalvollmacht, aber umfassender als eine Spezialvollmacht, und wird häufig in geschäftlichen oder rechtlichen Kontexten eingesetzt.
Mustervollmacht für eine Gattungsvollmacht
Das folgende Musterschreiben wurde anwaltlich geprüft, jedoch wird keine Gewährleistung übernommen. Es kann anonym genutzt und via Copy & Paste eingefügt werden.
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], bevollmächtige hiermit [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten:
- [Beschreibung der erlaubten Rechtsgeschäfte, z. B. „Durchführung von Bankgeschäften“].
- [Weitere Aufgaben, z. B. „Verwaltung meiner Immobilien“].
- [Zusätzliche Aufgaben, z. B. „Abschluss von Mietverträgen in meinem Namen“].
Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, diese Vollmacht ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Die Vollmacht erlischt am [Datum] oder durch schriftlichen Widerruf.
Diese Vollmacht gilt nur für die oben genannten Bereiche und bleibt für andere Angelegenheiten ausgeschlossen. Der/die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
[Ort, Datum] [Unterschrift des Vollmachtgebers]Was ist eine Gattungsvollmacht?
Eine Gattungsvollmacht erlaubt es dem Bevollmächtigten, eine spezifische Art von Geschäften oder Aufgaben zu erledigen, ohne dass jedes einzelne Handeln vorher vom Vollmachtgeber genehmigt werden muss. Beispiele dafür sind Vollmachten für die Abwicklung von Bankgeschäften, den Kauf von Waren oder die Verwaltung eines Immobilienportfolios.
Voraussetzungen für eine Gattungsvollmacht
Voraussetzung | Details |
Eindeutigkeit | Klare Definition der erlaubten Aufgaben |
Form | Empfohlen: Schriftlich, bei wichtigen Geschäften notariell |
Rückrufbarkeit | Jederzeit widerrufbar |
Notwendige Unterlagen
- Schriftstück der Gattungsvollmacht mit detaillierten Angaben.
- Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten.
- Nachweise für die Aufgabenbereiche (z. B. Kontoauszüge, Verträge).
Wer benötigt eine Gattungsvollmacht?
Eine Gattungsvollmacht ist besonders geeignet für:
- Geschäftsinhaber, die Teilbereiche ihrer Arbeit delegieren wollen.
- Immobilienbesitzer, die einen Verwalter bevollmächtigen.
- Privatpersonen, die für wiederkehrende Aufgaben (z. B. Bankgeschäfte) eine Vertretung benötigen.
Rechtslage
Gemäß § 167 BGB ist für eine Gattungsvollmacht keine bestimmte Form vorgeschrieben. Aus Beweisgründen wird jedoch die Schriftform empfohlen. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie den Kauf von Immobilien, ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Kosten einer Gattungsvollmacht
Die Kosten hängen vom Umfang und der Form ab:
- Ohne notarielle Beglaubigung: Kostenfrei oder geringe Gebühren für die Erstellung.
- Mit notarieller Beglaubigung: Zwischen 50 und 250 Euro, je nach Aufwand.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer Gattungsvollmacht und einer Generalvollmacht?
Die Gattungsvollmacht ist auf spezifische Aufgabenbereiche beschränkt, während die Generalvollmacht umfassend alle Angelegenheiten abdeckt.
Muss eine Gattungsvollmacht schriftlich sein?
Rechtlich ist die Schriftform nicht zwingend erforderlich, aber aus Beweisgründen sehr empfehlenswert.
Kann eine Gattungsvollmacht widerrufen werden?
Ja, der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit schriftlich widerrufen.
Darf der Bevollmächtigte die Vollmacht an Dritte übertragen?
Nur wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich erlaubt ist.
Ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?
Nein, außer für Aufgaben, die gesetzlich eine Beglaubigung vorschreiben (z. B. Grundstücksgeschäfte).
Was passiert, wenn die Aufgaben nicht klar definiert sind?
Ohne klare Definition könnte es zu Missverständnissen oder rechtlichen Problemen kommen.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Gattungsvollmacht kann mit einer Frist versehen werden.
Was geschieht, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht?
Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht widerrufen und rechtliche Schritte einleiten.