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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Eine Vollmacht für den Todesfall ermöglicht es einer oder mehreren Personen, nach dem Tod des Vollmachtgebers rechtsverbindlich zu handeln. Diese Art der Vollmacht wird oft verwendet, um Angelegenheiten wie die Nachlassabwicklung, Erbschaftsfragen oder andere persönliche oder finanzielle Themen zu regeln.
Mustervollmacht für den Todesfall
Das folgende Musterschreiben dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.
Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, bevollmächtige hiermit Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, nach meinem Tod meine Erben in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit meinem Nachlass stehen, zu vertreten.
Die Vollmacht umfasst insbesondere folgende Befugnisse:
- Abwicklung sämtlicher Bankgeschäfte, einschließlich der Auflösung meiner Konten.
- Entgegennahme und Verwaltung des Nachlasses.
- Vertretung vor Behörden, Gerichten und Dritten in Erbangelegenheiten.
- Abschluss und Kündigung von Verträgen.
- Verkauf oder Verwaltung von Immobilien, die Teil meines Nachlasses sind.
Die Vollmacht wird mit meinem Tod wirksam und gilt, bis sie widerrufen wird. Der Bevollmächtigte darf Untervollmacht erteilen. Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers
Was ist eine Vollmacht bei Tod?
Eine Vollmacht bei Tod ist eine rechtliche Regelung, mit der der Vollmachtgeber einem Bevollmächtigten das Recht einräumt, nach seinem Tod in bestimmten Angelegenheiten zu handeln. Man unterscheidet die transmortale Vollmacht, die schon zu Lebzeiten gilt und über den Tod hinaus fortwirkt, und die postmortale Vollmacht, die erst mit dem Tod wirksam wird. Das Muster oben ist eine postmortale Vollmacht. Soll sie schon zu Lebzeiten gelten, muss der Text angepasst werden, z. B. „mich und nach meinem Tod meine Erben … zu vertreten“ und „Die Vollmacht gilt ab sofort und über meinen Tod hinaus.“ Eine solche Vollmacht kann die Nachlassabwicklung erleichtern, etwa solange noch kein Erbschein vorliegt.
Voraussetzungen für die Vollmacht bei Tod
| Voraussetzung | Details |
| Form | Schriftlich, idealerweise notariell beglaubigt |
| Inhalt | Klare Regelung der Befugnisse |
| Rechtliche Absicherung | Berücksichtigung von Erbrecht und Nachlassregelungen |
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers.
- Daten des Bevollmächtigten (Name, Geburtsdatum, Adresse).
- Schriftstück mit den definierten Vollmachtbereichen.
- Nach dem Todesfall: Sterbeurkunde als Nachweis, dass die Vollmacht wirksam geworden ist.
Wer benötigt die Vollmacht bei Tod?
Diese Vollmacht ist insbesondere relevant für:
- Ehepartner und Lebenspartner.
- Erwachsene Kinder, die den Nachlass abwickeln sollen.
- Enge Vertraute, die bis zur Klärung der Erbfolge handeln sollen. Ein Testamentsvollstrecker braucht keine Vollmacht; seine Befugnisse ergeben sich aus der Ernennung im Testament und aus dem Gesetz.
Rechtslage
Die Rechtsgrundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 164 ff. BGB). Eine Vollmacht, die schon zu Lebzeiten gilt, erlischt im Zweifel nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers (§§ 168, 672 BGB). Eine solche Vollmacht bedarf keiner besonderen Form, jedoch ist eine notarielle Beglaubigung empfehlenswert, um die Anerkennung bei Banken und Behörden zu erleichtern. Für Grundstücksgeschäfte ist sie gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich (§ 29 GBO). Nach dem Tod des Vollmachtgebers wirkt die Vollmacht für und gegen die Erben; jeder Erbe kann sie widerrufen.
Kosten der Vollmacht
Eine selbst erstellte Vollmacht ist kostenlos. Die Kosten einer notariellen Beglaubigung oder Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Geschäftswert, die Kosten eines anwaltlichen Entwurfs nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung.

FAQ-Bereich zur Vollmacht bei Tod
Was ist der Zweck einer Vollmacht bei Tod?
Sie regelt, dass der Bevollmächtigte auch nach dem Ableben des Vollmachtgebers handeln kann.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, sie wird aber empfohlen, weil Banken und Behörden beglaubigte Vollmachten eher akzeptieren. Für Grundstücksgeschäfte ist sie erforderlich (§ 29 GBO).
Wie lange ist die Vollmacht gültig?
Die Vollmacht im Muster wird mit dem Tod wirksam und gilt, bis die Erben sie widerrufen. Eine schon zu Lebzeiten erteilte Vollmacht bleibt im Zweifel über den Tod hinaus wirksam (§§ 168, 672 BGB), sofern in ihr nichts anderes geregelt ist.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, der Vollmachtgeber kann sie jederzeit widerrufen. Nach seinem Tod steht das Widerrufsrecht den Erben zu.
Können mehrere Personen bevollmächtigt werden?
Ja, es können auch mehrere Personen gleichzeitig benannt werden.
Ist eine Vollmacht bei Tod dasselbe wie ein Testament?
Nein. Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, für die Erben zu handeln; wer erbt, bestimmt sie nicht. Das geht nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag, für die eigene Formvorschriften gelten.
Was passiert, wenn der Bevollmächtigte nicht handeln will?
Eine Vollmacht berechtigt zum Handeln, verpflichtet aber nicht dazu. Deshalb ist es sinnvoll, schon in der Vollmacht einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen; andernfalls kümmern sich die Erben selbst um den Nachlass.
Kann die Vollmacht auf bestimmte Bereiche beschränkt werden?
Ja, der Umfang der Vollmacht ist individuell gestaltbar.