Die Vollmacht für ein Au-pair ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in behördlichen, vertraglichen und organisatorischen Angelegenheiten rund um das Au-pair-Verhältnis zu vertreten. Dies kann unter anderem die Beantragung eines Visums, die Kommunikation mit Ämtern oder die Unterzeichnung von Verträgen betreffen.
Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.
Mustervollmacht für ein Au-pair
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich des Au-pair-Aufenthaltes von [Name des Au-pairs] gegenüber folgenden Stellen zu vertreten:
- Botschaften und Konsulate
- Ausländerbehörde und sonstige zuständige Behörden
- Versicherungen und Banken
- Au-pair-Agenturen und Vertragsstellen
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Anträge für das Visum und Aufenthaltsgenehmigungen zu stellen oder zu bearbeiten
- Schriftverkehr mit Behörden, Versicherungen oder Au-pair-Agenturen zu führen
- Verträge mit Au-pair-Agenturen oder Versicherungen abzuschließen oder zu kündigen
- Dokumente und Nachweise einzureichen oder anzufordern
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für ein Au-pair?
Die Vollmacht für ein Au-pair erlaubt es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber bei Behördengängen und Vertragsangelegenheiten rund um das Au-pair-Verhältnis zu vertreten. Sie wird häufig von Gastfamilien, Au-pair-Agenturen oder Verwandten des Au-pairs genutzt.
Voraussetzungen für eine Au-pair-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Befugnisse des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Akzeptanz durch Behörden | Einige Ämter oder Botschaften verlangen eine beglaubigte Vollmacht. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder behördliche Formulare
Wer benötigt eine Vollmacht für ein Au-pair?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Gastfamilien, die das Au-pair in behördlichen oder versicherungsrechtlichen Angelegenheiten vertreten
- Verwandte oder Bekannte des Au-pairs, die organisatorische Aufgaben übernehmen
- Au-pair-Agenturen, die das Verfahren begleiten
Rechtslage
Die Vollmacht für ein Au-pair basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann eine notarielle Beglaubigung oder eine Bestätigung durch eine Behörde erforderlich sein.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für behördliche Anträge: variabel je nach Leistung der Botschaft oder Ausländerbehörde
FAQ zur Vollmacht für ein Au-pair
Kann die Vollmacht für die Beantragung eines Visums genutzt werden?
Ja, sofern die Botschaft oder das Konsulat die Bevollmächtigung akzeptiert.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nicht zwingend, aber manche Behörden oder Botschaften verlangen sie.
Kann die Vollmacht für Versicherungs- oder Bankangelegenheiten genutzt werden?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht festgelegt ist.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.
Was passiert, wenn die Vollmacht nicht akzeptiert wird?
Einige Behörden bestehen auf persönliche Vorsprache oder verlangen eine beglaubigte Vollmacht.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers.