Zum Inhalt springen
vollmachtschreiben.de
  1. Startseite
  2. Familienvollmachten
Familienvollmachten

Vollmacht Au-pair als Musterschreiben

Stand:

Zum Muster

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Vollmacht für ein Au-pair ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in behördlichen, vertraglichen und organisatorischen Angelegenheiten rund um das Au-pair-Verhältnis zu vertreten. Dies kann unter anderem die Begleitung des Visumverfahrens, die Kommunikation mit Ämtern oder die Unterzeichnung von Verträgen betreffen.

Die folgende Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.

Mustervollmacht für ein Au-pair

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
VOLLMACHT

Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile hiermit

Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse

die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich des Au-pair-Aufenthaltes von Name des Au-pairs gegenüber folgenden Stellen zu vertreten:

  • Botschaften und Konsulate
  • Ausländerbehörde und sonstige zuständige Behörden
  • Versicherungen und Banken
  • Au-pair-Agenturen und Vertragsstellen

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Termine für Visum- und Aufenthaltsangelegenheiten zu vereinbaren, Anfragen zu stellen und Unterlagen nachzureichen
  • Schriftverkehr mit Behörden, Versicherungen oder Au-pair-Agenturen zu führen
  • Verträge mit Au-pair-Agenturen oder Versicherungen abzuschließen oder zu kündigen
  • Dokumente und Nachweise einzureichen oder anzufordern

Diese Vollmacht gilt ab dem Datum und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Vollmacht Au-pair als Musterschreiben

Was ist eine Vollmacht für ein Au-pair?

Die Vollmacht für ein Au-pair erlaubt es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber bei Behördengängen und Vertragsangelegenheiten rund um das Au-pair-Verhältnis zu vertreten. Bevollmächtigt werden zum Beispiel Gastfamilien, Au-pair-Agenturen oder Verwandte des Au-pairs.

Voraussetzungen für eine Au-pair-Vollmacht

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein.
Klarer Umfang Die Befugnisse des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein.
Akzeptanz durch Behörden Behörden können einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht verlangen. Banken, Versicherungen oder ausländische Stellen können weitere Anforderungen stellen, etwa eine beglaubigte Unterschrift.

Übliche Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder behördliche Formulare

Wer benötigt eine Vollmacht für ein Au-pair?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Gastfamilien, die das Au-pair in behördlichen oder versicherungsrechtlichen Angelegenheiten vertreten
  • Verwandte oder Bekannte des Au-pairs, die organisatorische Aufgaben übernehmen
  • Au-pair-Agenturen, die das Verfahren begleiten

Rechtslage

Die Vollmacht für ein Au-pair basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Eine notarielle Beglaubigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; Banken, Versicherungen oder ausländische Stellen können sie aber verlangen. Wer für das Au-pair einen Vertrag kündigt, sollte die Originalvollmacht beifügen, weil der Empfänger die Kündigung sonst zurückweisen kann (§ 174 BGB).

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Geschäftswert.
  • Gebühren für behördliche Anträge: variabel je nach Leistung der Botschaft oder Ausländerbehörde

Vollmacht Au-pair als Musterschreiben - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für ein Au-pair

Kann die Vollmacht für die Beantragung eines Visums genutzt werden?
Nur eingeschränkt. Den Visumantrag muss das Au-pair in der Regel persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung stellen, weil dort die Fingerabdrücke erfasst werden. Auch für den Aufenthaltstitel in Deutschland ist meist eine persönliche Vorsprache nötig. Eine Vollmacht hilft bei Terminvereinbarungen, Anfragen und beim Nachreichen von Unterlagen.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben. Banken, Versicherungen oder ausländische Stellen können sie aber verlangen.


Kann die Vollmacht für Versicherungs- oder Bankangelegenheiten genutzt werden?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht festgelegt ist.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.


Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.


Was passiert, wenn die Vollmacht nicht akzeptiert wird?
Für manche Vorgänge ist eine persönliche Vorsprache des Au-pairs nötig, etwa beim Visumantrag. In anderen Fällen hilft es, nachzufragen, welcher Nachweis fehlt.


Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Im Zweifel ja: Eine Vollmacht erlischt nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers (§§ 168, 672 BGB), sondern wirkt dann für und gegen die Erben, die sie widerrufen können. Soll sie mit dem Tod enden, sollte das ausdrücklich in der Vollmacht stehen.