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Familienvollmachten

Vollmacht für ein Pflegekind als Mustervorlage

Stand:

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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Vollmacht für ein Pflegekind berechtigt eine bevollmächtigte Person, das Pflegekind in behördlichen, medizinischen und schulischen Angelegenheiten zu vertreten. Sie wird von den Sorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) erteilt, zum Beispiel an Pflegeeltern, Verwandte oder andere Betreuungspersonen, damit diese Entscheidungen für das Pflegekind treffen können, ohne jedes Mal die Sorgeberechtigten einschalten zu müssen.

Die folgende Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.

Mustervollmacht für ein Pflegekind

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
VOLLMACHT

Ich/Wir, [Name des sorgeberechtigten Elternteils oder Vormunds; bei gemeinsamer Sorge Namen beider Elternteile], geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile(n) hiermit

Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse

die Vollmacht, mich/uns in allen Angelegenheiten bezüglich des Pflegekindes Name des Kindes, geboren am Geburtsdatum, zu vertreten.

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Arztbesuche wahrzunehmen und in ärztliche Behandlungen des Pflegekindes einzuwilligen; Eingriffe von erheblicher Bedeutung bedürfen meiner/unserer eigenen Einwilligung
  • Anträge bei Behörden (z. B. Jugendamt, Sozialamt) zu stellen oder zu bearbeiten
  • Mit Schulen und Kindergärten zu kommunizieren und schulische Angelegenheiten zu regeln
  • Schriftverkehr mit Jugendamt, Krankenkassen und anderen relevanten Stellen zu führen
  • Dokumente und Nachweise im Namen des Pflegekindes einzureichen oder anzufordern

Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Übertragung des Sorgerechts oder zur Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Diese Vollmacht gilt ab dem Datum und bleibt bis auf Widerruf oder bis zur Beendigung des Pflegeverhältnisses gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber (Sorgeberechtigter/Vormund): _______________
Unterschrift des weiteren sorgeberechtigten Elternteils (bei gemeinsamer Sorge): _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Vollmacht für ein Pflegekind als Mustervorlage

Was ist eine Vollmacht für ein Pflegekind?

Die Vollmacht für ein Pflegekind erlaubt es einer dritten Person, das Kind in alltäglichen und administrativen Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist besonders wichtig für Pflegeeltern oder andere Betreuungspersonen, die medizinische oder schulische Entscheidungen treffen müssen, ohne das volle Sorgerecht zu haben.

Voraussetzungen für eine Vollmacht für ein Pflegekind

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss sorgeberechtigt und geschäftsfähig sein. Bei gemeinsamer Sorge vertreten die Eltern das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 BGB); dann sollten beide Elternteile unterschreiben.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein.
Klarer Umfang Die genauen Befugnisse des Bevollmächtigten sollten in der Vollmacht festgelegt werden.
Akzeptanz durch Behörden Schule, Arztpraxis oder Behörde können einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht verlangen. Eine Beglaubigung schreibt das Gesetz nicht vor.

Übliche Unterlagen

  • Ausweiskopie des sorgeberechtigten Elternteils oder Vormunds
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Falls vorhanden: Nachweis über das Pflegeverhältnis (z. B. Pflegevertrag)

Wer benötigt eine Vollmacht für ein Pflegekind?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Pflegeeltern, die medizinische und schulische Entscheidungen für das Kind treffen müssen
  • Großeltern oder andere Verwandte, die das Kind regelmäßig betreuen
  • Andere Betreuungspersonen, die in besonderen Situationen Verantwortung übernehmen

Rechtslage

Die Vollmacht für ein Pflegekind basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Lebt das Kind für längere Zeit in Familienpflege, ist die Pflegeperson bereits kraft Gesetzes berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und den Sorgeberechtigten insoweit zu vertreten, sofern dieser nichts anderes erklärt (§ 1688 BGB). Die Vollmacht ist vor allem für Angelegenheiten sinnvoll, die darüber hinausgehen. Für bestimmte Entscheidungen, etwa eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung, ist zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (§ 1631b BGB). Sollen Pflegeeltern dauerhaft weitergehende Befugnisse erhalten, kann das Familiengericht auf Antrag der Eltern oder, mit deren Zustimmung, auf Antrag der Pflegeperson Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson übertragen (§ 1630 Abs. 3 BGB).

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): Gebühr nach dem GNotKG, abhängig vom Geschäftswert
  • Gebühren für gerichtliche Genehmigungen (falls erforderlich): Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)

Vollmacht für ein Pflegekind als Mustervorlage - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für ein Pflegekind

Kann die Vollmacht das Sorgerecht übertragen?
Nein. Die elterliche Sorge bleibt bei den Eltern oder dem Vormund (das kann auch das Jugendamt als Amtsvormund sein). Einzelne Angelegenheiten der elterlichen Sorge kann nur das Familiengericht auf die Pflegeperson übertragen (§ 1630 Abs. 3 BGB; bei Vormundschaft § 1777 BGB).


Kann die Vollmacht für ärztliche Behandlungen genutzt werden?
Ja, sofern dies in der Vollmacht festgelegt ist. Bei Eingriffen von erheblicher Bedeutung sollten die Sorgeberechtigten selbst einwilligen; eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung bedarf außerdem der Genehmigung des Familiengerichts (§ 1631b BGB).


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben. Einzelne Stellen können aber zusätzliche Nachweise verlangen.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.


Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.


Was passiert, wenn das Jugendamt die Vollmacht nicht akzeptiert?
Das Jugendamt kann einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht verlangen (§ 13 Abs. 1 SGB X). Fragen Sie nach, was fehlt, zum Beispiel die Unterschrift des zweiten sorgeberechtigten Elternteils.


Gilt die Vollmacht über den Tod des Sorgeberechtigten hinaus?
Eine Vollmacht erlischt im Zweifel nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers (§§ 168, 672 BGB). Die elterliche Sorge steht dann aber anderen zu, in der Regel dem überlebenden Elternteil (§ 1680 BGB); andernfalls trifft das Familiengericht eine Regelung, etwa durch Bestellung eines Vormunds. Die neuen Sorgeberechtigten können die Vollmacht widerrufen, sie sollte daher mit ihnen abgestimmt werden.