Die Vollmacht für ein Pflegekind berechtigt eine bevollmächtigte Person, das Pflegekind in behördlichen, medizinischen und schulischen Angelegenheiten zu vertreten. Diese Vollmacht wird häufig von Pflegeeltern, Verwandten oder Betreuern genutzt, um Entscheidungen für das Pflegekind zu treffen, wenn die sorgeberechtigten Eltern oder das Jugendamt nicht erreichbar sind.
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Mustervollmacht für ein Pflegekind
Ich, [Name des sorgeberechtigten Elternteils oder Vormunds], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich meines Pflegekindes [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum], zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Arztbesuche und medizinische Entscheidungen für das Pflegekind zu treffen
- Anträge bei Behörden (z. B. Jugendamt, Sozialamt) zu stellen oder zu bearbeiten
- Mit Schulen und Kindergärten zu kommunizieren und schulische Angelegenheiten zu regeln
- Schriftverkehr mit Jugendamt, Krankenkassen und anderen relevanten Stellen zu führen
- Dokumente und Nachweise im Namen des Pflegekindes einzureichen oder anzufordern
⚠ Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Übertragung des Sorgerechts oder zur Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf oder bis zur Beendigung des Pflegeverhältnisses gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber (Sorgeberechtigter/Vormund): _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für ein Pflegekind?
Die Vollmacht für ein Pflegekind erlaubt es einer dritten Person, das Kind in alltäglichen und administrativen Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist besonders wichtig für Pflegeeltern oder Betreuer, die medizinische oder schulische Entscheidungen treffen müssen, ohne das volle Sorgerecht zu haben.
Voraussetzungen für eine Vollmacht für ein Pflegekind
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss sorgeberechtigt und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die genauen Befugnisse des Bevollmächtigten sollten in der Vollmacht festgelegt werden. |
Akzeptanz durch Behörden | Einige Stellen verlangen eine notarielle Beglaubigung oder eine Bestätigung durch das Jugendamt. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des sorgeberechtigten Elternteils oder Vormunds
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder Bestätigung des Jugendamts
Wer benötigt eine Vollmacht für ein Pflegekind?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Pflegeeltern, die medizinische und schulische Entscheidungen für das Kind treffen müssen
- Großeltern oder andere Verwandte, die das Kind regelmäßig betreuen
- Betreuer oder Lehrer, die in besonderen Situationen Verantwortung übernehmen
Rechtslage
Die Vollmacht für ein Pflegekind basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann das Jugendamt oder ein Gericht zustimmen müssen, insbesondere wenn es um weitreichende Entscheidungen geht.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für gerichtliche Genehmigungen (falls erforderlich): variabel
FAQ zur Vollmacht für ein Pflegekind
Kann die Vollmacht das Sorgerecht übertragen?
Nein, das Sorgerecht bleibt bei den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt.
Kann die Vollmacht für ärztliche Behandlungen genutzt werden?
Ja, sofern dies in der Vollmacht festgelegt ist. Bestimmte Eingriffe erfordern jedoch die Zustimmung des Sorgeberechtigten.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nicht zwingend, aber manche Behörden oder Ärzte verlangen sie.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.
Was passiert, wenn das Jugendamt die Vollmacht nicht akzeptiert?
Einige Behörden verlangen eine gerichtliche oder notarielle Bestätigung.
Gilt die Vollmacht über den Tod des Sorgeberechtigten hinaus?
Nein, in diesem Fall entscheidet das Jugendamt über das weitere Vorgehen.