Die Vollmacht für den Kinderzuschlag ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber bei der Beantragung, Verwaltung oder Änderung des Kinderzuschlags gegenüber der Familienkasse zu vertreten. Diese Vollmacht ist besonders hilfreich, wenn Eltern oder Sorgeberechtigte verhindert sind oder eine dritte Person bei der Antragstellung unterstützen soll.
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Mustervollmacht für den Kinderzuschlag
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich des Kinderzuschlags gegenüber der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Anträge auf Kinderzuschlag zu stellen oder Änderungen zu beantragen
- Schriftverkehr mit der Familienkasse zu führen und Bescheide entgegenzunehmen
- Nachweise oder Dokumente einzureichen oder anzufordern
- Stellungnahmen und Erklärungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens abzugeben
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für den Kinderzuschlag?
Die Vollmacht für den Kinderzuschlag erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Antrag auf Kinderzuschlag sowie sämtliche damit verbundenen Verwaltungsangelegenheiten für den Vollmachtgeber zu übernehmen. Sie ist besonders sinnvoll für Familienangehörige, Sozialberater oder Beistände, die unterstützend tätig sind.
Voraussetzungen für eine Vollmacht für den Kinderzuschlag
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht muss schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Befugnisse des Bevollmächtigten sollten in der Vollmacht genau definiert sein. |
Akzeptanz durch die Familienkasse | Die Familienkasse kann eine beglaubigte Vollmacht oder spezielle Formulare verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Formulare der Familienkasse zur Bevollmächtigung
Wer benötigt eine Vollmacht für den Kinderzuschlag?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Elternteile, die sich gegenseitig vertreten möchten
- Großeltern, Verwandte oder Dritte, die bei der Antragstellung unterstützen
- Sozialberater oder Anwälte, die Anträge im Auftrag von Familien bearbeiten
Rechtslage
Die Vollmacht für den Kinderzuschlag basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich vorliegen. In einigen Fällen kann die Familienkasse eine notarielle Beglaubigung oder eine spezielle Bevollmächtigung verlangen.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für behördliche Anträge: variabel je nach Leistung der Familienkasse
FAQ zur Vollmacht für den Kinderzuschlag
Für welche Vorgänge kann die Vollmacht genutzt werden?
Für die Beantragung, Verlängerung, Änderung und Kommunikation bezüglich des Kinderzuschlags.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, außer in besonderen Fällen, wenn die Familienkasse dies verlangt.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht festgelegt werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, die Familienkasse verlangt in der Regel eine Identifikation des Bevollmächtigten.
Was passiert, wenn die Familienkasse die Vollmacht nicht akzeptiert?
Die Behörde kann spezielle Formulare oder eine beglaubigte Vollmacht verlangen.
Kann die Vollmacht für mehrere Kinderzuschlagsanträge gelten?
Ja, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Ja, mehrere Bevollmächtigte können benannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.