Vollmacht für den Notar einfach und rechtssicher erstellen

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für den Notar berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in notariellen Angelegenheiten zu vertreten. Dies kann unter anderem die Unterzeichnung von Verträgen, Grundstücksgeschäften, Erklärungen oder Vollmachten betreffen.

Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.

Mustervollmacht für den Notar

NOTARIELLE VOLLMACHT

Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit

[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

die Vollmacht, mich in allen notariellen Angelegenheiten gegenüber dem Notar [Name des Notars] in [Ort] zu vertreten.

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Verträge, Urkunden und Erklärungen vor dem Notar zu unterzeichnen
  • Grundstückskaufverträge oder Immobilienübertragungen abzuschließen
  • Gesellschaftsrechtliche Erklärungen (z. B. Unternehmensgründung, Handelsregistereintragungen) abzugeben
  • Erbverträge, Testamente oder Schenkungen beurkunden zu lassen
  • Beglaubigungen und notarielle Bestätigungen entgegenzunehmen
  • Schriftverkehr mit dem Notar zu führen und Dokumente entgegenzunehmen

Diese Vollmacht berechtigt nicht zur eigenständigen Änderung oder Aufhebung eines Testaments, es sei denn, dies wird ausdrücklich ergänzt.

Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf oder bis zum [Ablaufdatum, falls gewünscht] gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Vollmacht für den Notar einfach und rechtssicher erstellen

Was ist eine Vollmacht für den Notar?

Die Vollmacht für den Notar erlaubt einer bevollmächtigten Person, für den Vollmachtgeber rechtsverbindliche Erklärungen oder Verträge vor einem Notar abzugeben. Sie wird häufig für Grundstücksgeschäfte, Erbschaftsangelegenheiten oder Unternehmensgründungen genutzt.

Voraussetzungen für eine notarielle Vollmacht

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein.
Notarielle Beurkundung In einigen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht erforderlich.
Klarer Umfang Die Befugnisse des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung

Wer benötigt eine Vollmacht für den Notar?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Personen, die Immobiliengeschäfte oder Testamente über einen Vertreter abwickeln möchten
  • Geschäftsführer oder Gesellschafter, die notarielle Verträge für Unternehmen unterzeichnen lassen
  • Erben oder Angehörige, die notariell beglaubigte Dokumente ausstellen lassen müssen

Rechtslage

Die Vollmacht für den Notar basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein, insbesondere bei Grundstücksverkäufen, Erbschaftsangelegenheiten oder gesellschaftsrechtlichen Verträgen.

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (falls erforderlich): 25–100 €
  • Notarielle Beurkundung (z. B. für Grundstücksgeschäfte): 100–500 € (abhängig vom Geschäftswert)

Vollmacht für den Notar einfach und rechtssicher erstellen - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für den Notar

Kann die Vollmacht für Immobilienkäufe genutzt werden?
Ja, aber für den Abschluss eines Immobilienkaufs ist meist eine notarielle Beurkundung erforderlich.


Darf der Bevollmächtigte Testamente ändern oder widerrufen?
Nein, es sei denn, dies wird ausdrücklich in der Vollmacht erlaubt.


Muss die Vollmacht vom Notar beglaubigt werden?
Für einige Geschäfte, insbesondere Grundstückskäufe oder Unternehmensgründungen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.


Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, es handelt sich um eine transmortale Vollmacht.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.


Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, der Notar wird eine Identifikation des Bevollmächtigten verlangen.


Kann die Vollmacht für Unternehmensverträge genutzt werden?
Ja, sofern dies ausdrücklich in der Vollmacht vorgesehen ist.