Die Vollmacht für Vereinsangelegenheiten berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in Verwaltungs-, finanziellen oder organisatorischen Vereinsangelegenheiten zu vertreten. Dies kann unter anderem die Stimmabgabe bei Mitgliederversammlungen, die Vertragsunterzeichnung oder die Kommunikation mit Behörden und Vorständen betreffen.
Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.
Mustervollmacht für Vereinsangelegenheiten
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich meiner Mitgliedschaft im [Name des Vereins] zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- An Mitgliederversammlungen teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben
- Anträge zu stellen und über Vereinsangelegenheiten abzustimmen
- Schriftverkehr mit dem Vereinsvorstand zu führen und Bescheide entgegenzunehmen
- Mitgliedsbeiträge zu verwalten oder Zahlungen zu leisten
- Verträge oder Vereinbarungen im Namen des Vollmachtgebers mit dem Verein abzuschließen oder zu kündigen
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf oder bis zum Austritt aus dem Verein gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für Vereinsangelegenheiten?
Die Vollmacht für Vereinsangelegenheiten erlaubt einer bevollmächtigten Person, für ein Vereinsmitglied in rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Vereinsangelegenheiten zu handeln. Sie ist besonders nützlich für Mitgliederversammlungen, wenn der Vollmachtgeber verhindert ist.
Voraussetzungen für eine Vereinsvollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Rechte des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Akzeptanz durch den Verein | Einige Vereine verlangen eine spezielle Vollmacht oder eine notarielle Beglaubigung. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Vereinsinterne Formulare oder Satzungsauszüge
Wer benötigt eine Vollmacht für Vereinsangelegenheiten?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Mitglieder, die nicht persönlich an Versammlungen teilnehmen können
- Geschäftsführer oder Funktionäre, die für Vereinsmitglieder handeln
- Rechtsanwälte oder Berater, die Vereinsmitglieder vertreten
Rechtslage
Die Vollmacht für Vereinsangelegenheiten basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Einige Vereine haben in ihrer Satzung eigene Regelungen zur Stellvertretung, die beachtet werden müssen.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für vereinsinterne Bestätigungen: variabel je nach Verein
FAQ zur Vollmacht für Vereinsangelegenheiten
Kann die Vollmacht zur Stimmabgabe bei Wahlen genutzt werden?
Ja, sofern die Vereinssatzung keine persönliche Anwesenheit vorschreibt.
Muss die Vollmacht vom Verein anerkannt werden?
Ja, der Verein kann eigene Regelungen zur Stellvertretung haben.
Kann die Vollmacht für mehrere Vereinsangelegenheiten genutzt werden?
Ja, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, die Vereinsleitung kann eine Identifikation verlangen.
Kann die Vollmacht für Vereinsfinanzen genutzt werden?
Ja, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.