Zum Inhalt springen
vollmachtschreiben.de
  1. Startseite
  2. Familienvollmachten
Familienvollmachten

Vollmacht für die Adoption als Musterschreiben

Stand:

Zum Muster

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Vollmacht für die Adoption ist ein rechtliches Dokument, mit dem eine Person (z. B. ein annehmender oder abgebender Elternteil) eine andere Person bevollmächtigt, organisatorische Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Adoptionsverfahren zu erledigen, etwa Unterlagen zu beschaffen oder einzureichen. Die zentralen Erklärungen im Adoptionsverfahren sind dagegen höchstpersönlich: Der Adoptionsantrag kann nicht durch einen Vertreter gestellt werden (§ 1752 Abs. 2 BGB), und die Einwilligungen in die Annahme als Kind können nicht durch einen Vertreter erteilt werden (§ 1750 Abs. 3 BGB). Die Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.

Mustervollmacht für die Adoption

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen

VOLLMACHT

Hiermit bevollmächtige ich, Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift,
Herrn/Frau vollständiger Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift,

mich in organisatorischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Adoptionsverfahren für Name des Kindes, Geburtsdatum zu vertreten, soweit eine Vertretung gesetzlich zulässig ist.

Der/Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  1. Urkunden und Nachweise (z. B. Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen) bei Behörden zu beantragen und abzuholen,
  2. mit Jugendämtern, Adoptionsvermittlungsstellen und anderen beteiligten Institutionen zu kommunizieren,
  3. von mir unterzeichnete Unterlagen bei Jugendämtern, Adoptionsvermittlungsstellen und anderen beteiligten Stellen einzureichen,
  4. Termine zu vereinbaren und Auskünfte zum Stand des Verfahrens einzuholen,
  5. Schriftstücke und Bescheide entgegenzunehmen.

Nicht umfasst sind der Adoptionsantrag, die Einwilligung in die Annahme als Kind und die persönliche Anhörung durch das Familiengericht; diese Erklärungen gebe ich selbst ab und diese Termine nehme ich selbst wahr.

Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf oder bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens.

Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers

Vollmacht für die Adoption

Was ist eine Vollmacht für die Adoption?

Die Vollmacht für die Adoption ermächtigt den Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber bei organisatorischen Schritten rund um ein Adoptionsverfahren zu vertreten, zum Beispiel beim Beschaffen von Urkunden, beim Einreichen bereits unterschriebener Unterlagen oder bei der Terminabsprache mit Jugendamt und Adoptionsvermittlungsstelle. Den Adoptionsantrag, die Einwilligungen und die persönliche Anhörung vor dem Familiengericht kann sie nicht ersetzen.

Voraussetzungen

Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter.
Schriftliche Form Die Vollmacht sollte schriftlich vorliegen und möglichst präzise formuliert sein.
Höchstpersönliche Erklärungen Der Adoptionsantrag und die erforderlichen Einwilligungen müssen notariell beurkundet werden und können nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden (§§ 1750, 1752 BGB). Für ein Kind unter 14 Jahren willigt sein gesetzlicher Vertreter ein (§ 1746 BGB).

Notwendige Unterlagen

  • Ausweis oder Pass des Vollmachtgebers
  • Schriftliche Vollmacht (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Relevante Dokumente zum Adoptionsverfahren (z. B. Geburtsurkunde des Kindes, Adoptionsantrag)

Wer benötigt diese Vollmacht?

Eine Vollmacht für die Adoption ist hilfreich für:

  • Annehmende oder abgebende Eltern, die Behördengänge und die Beschaffung von Unterlagen abgeben möchten.
  • Rechtsanwälte, die im Verfahren beraten und vertreten sollen, soweit keine höchstpersönliche Erklärung erforderlich ist.
  • Großeltern oder Verwandte, die organisatorische Schritte übernehmen möchten.

Rechtslage

Das Adoptionsrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) geregelt. Die Annahme als Kind wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen (§ 1752 Abs. 1 BGB). Der Antrag bedarf der notariellen Beurkundung und kann nicht durch einen Vertreter gestellt werden (§ 1752 Abs. 2 BGB). Bei der Annahme eines Minderjährigen sind außerdem die Einwilligungen des Kindes und seiner Eltern erforderlich, bei der Annahme durch einen Ehegatten allein auch die des anderen Ehegatten (§§ 1746, 1747, 1749 BGB). Diese Einwilligungen sind gegenüber dem Familiengericht zu erklären, bedürfen der notariellen Beurkundung und können nicht durch einen Vertreter erteilt werden (§ 1750 BGB); für ein Kind unter 14 Jahren oder ein geschäftsunfähiges Kind willigt sein gesetzlicher Vertreter ein (§ 1746 Abs. 1 BGB). Das Gericht hört den Annehmenden und das Kind persönlich an (§ 192 Abs. 1 FamFG). Eine Vollmacht deckt daher nur vorbereitende und organisatorische Schritte ab.

Kosten der Vollmacht

Die Erstellung einer Vollmacht ist in der Regel kostenfrei. Verlangt eine Stelle eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift, richten sich die Kosten nach dem GNotKG. Das gilt auch für die Beurkundung von Adoptionsantrag und Einwilligungen.

Faktoren für die Adoptionsvollmacht

FAQ

Was ist eine Vollmacht für die Adoption?
Diese Vollmacht erlaubt es dem Bevollmächtigten, organisatorische Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Adoptionsverfahren zu erledigen, etwa Unterlagen zu beschaffen oder Termine abzustimmen. Antrag, Einwilligungen und persönliche Anhörung kann sie nicht ersetzen.


Wer darf mich im Adoptionsverfahren vertreten?
Für Behördengänge und organisatorische Schritte kann jede geeignete Vertrauensperson bevollmächtigt werden. Im gerichtlichen Verfahren sind als Bevollmächtigte nur Rechtsanwälte und die in § 10 Abs. 2 FamFG genannten Personen zugelassen, etwa volljährige Familienangehörige, wenn die Vertretung unentgeltlich erfolgt. Antrag und Einwilligungen sind in jedem Fall persönlich zu erklären.


Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
In der Regel ist das nicht erforderlich. Allerdings kann eine notarielle Beglaubigung notwendig sein, wenn das Gericht oder die Behörden dies verlangen.


Wie lange gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird oder bis das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist.


Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit. Eine Form ist nicht vorgeschrieben; aus Beweisgründen empfiehlt sich die Schriftform. Der Widerruf sollte dem Bevollmächtigten und den betroffenen Stellen mitgeteilt werden.


Welche Unterlagen muss der Bevollmächtigte mitführen?
Neben der Vollmacht sollten wichtige Unterlagen wie der Adoptionsantrag oder die Geburtsurkunde des Kindes bereitgehalten werden.


Können mehrere Personen bevollmächtigt werden?
Ja. In der Vollmacht sollte geregelt werden, ob sie einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen.


Gibt es besondere Anforderungen für internationale Adoptionen?
Ja. Ausländische Stellen können für Vollmachten und Urkunden beglaubigte Übersetzungen, eine notarielle Beglaubigung und gegebenenfalls eine Apostille oder Legalisation verlangen. Die Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Staat.