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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Mit einer Vollmacht für Reisen mit Minderjährigen überlassen die Sorgeberechtigten einer anderen Person, etwa Großeltern, Freunden oder anderen Verwandten, die Betreuung ihres Kindes während einer Reise. Das Musterschreiben dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.
Vollmacht zur Reise mit einem minderjährigen Kind
Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir, [Name, Geburtsdatum und Anschrift des/der Sorgeberechtigten; bei gemeinsamem Sorgerecht für beide Elternteile], Frau/Herrn Name des/der Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum der bevollmächtigten Person, wohnhaft in Anschrift der bevollmächtigten Person, mein/unser minderjähriges Kind Name des Kindes, geboren am Geburtsdatum des Kindes, während der Reise nach Reiseziel vom Datum der Reise bis zum Enddatum der Reise zu betreuen und zu vertreten.
Die Vollmacht umfasst insbesondere:
- Entscheidungen des täglichen Lebens während der Reise sowie die Einwilligung in ärztliche Behandlungen im Notfall.
- Die Vertretung gegenüber Behörden, Institutionen und anderen Dritten im Zusammenhang mit der Reise.
- Die Zustimmung zu den für die Reise notwendigen Handlungen, z. B. bei Grenzübertritten.
Passnummer des Kindes: Nummer des Reisepasses oder Ausweises des Kindes
Ich/Wir bestätige(n), dass die bevollmächtigte Person das Kind während der genannten Reise betreuen darf und bevollmächtigt ist, die im Rahmen dieser Vollmacht notwendigen Entscheidungen in meinem/unserem Namen zu treffen.
Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten während der Reise: Telefonnummer, E-Mail
Ort, Datum: _______________________________
Unterschrift(en) der Sorgeberechtigten (bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile): _______________________________
Unterschrift der bevollmächtigten Person: _______________________________

Was ist eine Vollmacht für Reisen mit Minderjährigen?
Eine Vollmacht für Reisen mit Minderjährigen ist ein rechtliches Dokument, das es einer dritten Person erlaubt, ein Kind während einer Reise zu betreuen. Dieses Dokument ist besonders dann sinnvoll, wenn eine nicht sorgeberechtigte Person, z. B. Großeltern oder Freunde, mit dem Kind verreist. Reist das Kind allein, kommt stattdessen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in Betracht. Die Vollmacht soll ermöglichen, dass die begleitende Person im Notfall Entscheidungen treffen und das Kind bei medizinischen Notfällen oder anderen Angelegenheiten rechtlich vertreten kann.
Voraussetzungen für die Vollmacht
| Voraussetzung | Details |
| Minderjähriges Kind | Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein. |
| Erziehungsberechtigung | Die Sorgeberechtigten müssen die Vollmacht erteilen; bei gemeinsamem Sorgerecht sollten beide Elternteile unterschreiben. |
| Reiseziele | Für Reisen ins Ausland wird eine Vollmacht dringend empfohlen. |
| Bevollmächtigte Person | Die Person sollte volljährig sein. |
Notwendige Unterlagen
- Reisepass oder Ausweis des Kindes
- Reisepass oder Ausweis der bevollmächtigten Person
- Kopien der Ausweise der Sorgeberechtigten
- Ggf. Nachweis des Sorgerechts (Geburtsurkunde des Kindes; bei Alleinsorge z. B. Sorgerechtsbeschluss oder, für die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter, die Auskunft des Jugendamts aus dem Sorgeregister nach § 58 Abs. 2 SGB VIII)
Wer benötigt diese Vollmacht?
Diese Vollmacht ist sinnvoll, wenn eine nicht sorgeberechtigte Person, z. B. Großeltern oder ein Freund, das Kind betreut und mit ihm reist. Reisen Minderjährige allein, verlangen Behörden oder Fluggesellschaften teils eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Rechtslage
Die Vollmacht weist nach, dass die begleitende Person mit Einverständnis der Sorgeberechtigten handelt und in dem festgelegten Umfang für das Kind entscheiden darf. Besonders bei Auslandsreisen kann eine schriftliche Vollmacht von den Behörden verlangt werden. In Deutschland ist eine solche Vollmacht gesetzlich nicht vorgeschrieben; einzelne Staaten und Fluggesellschaften verlangen sie aber, teils beglaubigt oder übersetzt. Die elterliche Sorge selbst kann nicht per Vollmacht übertragen werden. Eltern können aber die Ausübung einzelner Befugnisse, etwa die Aufsicht und alltägliche Entscheidungen während der Reise, einer anderen Person überlassen.
Kosten der Vollmacht
Die Vorlage hier kann kostenlos verwendet werden. Verlangt das Zielland eine notarielle Beglaubigung, richten sich die Notargebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine anwaltliche Erstellung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Vereinbarung abgerechnet.

Besonderheiten bei Reisen ins Ausland
Bei Reisen ins Ausland gelten oft zusätzliche Anforderungen. Die Vollmacht sollte an die spezifischen Bestimmungen des Ziellandes angepasst werden.
Folgende Punkte sind zu beachten
- Übersetzung: Für eine bessere Verständlichkeit und Akzeptanz im Zielland kann eine Übersetzung der Vollmacht in die Landessprache oder in die englische Sprache erforderlich sein.
- Beglaubigung: Einige Länder verlangen eine notarielle Beglaubigung oder Apostille der Vollmacht, um ihre Gültigkeit zu bestätigen. Die jeweiligen Anforderungen des Ziellandes sollten vor Reiseantritt geprüft werden.
- Zusätzliche Dokumente: Je nach Zielland können zusätzliche Dokumente notwendig sein, beispielsweise eine Einverständniserklärung beider Elternteile, auch wenn nur ein Elternteil mitreist. Informationen hierzu erteilen die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes.
- Einreisebestimmungen: Die Einreisebestimmungen des Ziellandes, insbesondere Visabestimmungen und Aufenthaltsregelungen für Minderjährige, sind zu beachten.
- Gesundheitliche Vorsorge: Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und die Durchführung notwendiger Impfungen werden empfohlen. Wichtige medizinische Informationen und Medikamente sollten mitgeführt werden.
- Kontaktinformationen: Notfallkontakte im Reiseland und in Deutschland sollten griffbereit sein.
FAQ
Was passiert, wenn keine Vollmacht vorliegt?
Es kann zu Schwierigkeiten bei Grenzübertritten kommen, und die begleitende Person kann eine Entscheidungsbefugnis, etwa bei medizinischen Notfällen, nicht nachweisen.
Muss die Vollmacht beglaubigt sein?
Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben. Manche Zielländer oder Fluggesellschaften verlangen aber eine Beglaubigung oder Apostille; das sollte vor der Reise geklärt werden.
Ist die Vollmacht auch im Ausland gültig?
Ob Behörden im Ausland sie anerkennen, richtet sich nach den Vorgaben des Ziellandes. Sinnvoll ist eine Fassung in der Landessprache oder in einer internationalen Sprache (z. B. Englisch).
Kann eine Vollmacht auch für mehrere Reisen ausgestellt werden?
Ja, eine Vollmacht kann für mehrere Reisen ausgestellt werden, sollte jedoch die jeweiligen Zeiträume und Reiseziele enthalten.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, die Sorgeberechtigten können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Aus Beweisgründen sollte das schriftlich geschehen und die Vollmachtsurkunde zurückgefordert werden.
Welche Dokumente müssen auf der Reise mitgeführt werden?
Neben der Vollmacht sollten auch Ausweise des Kindes und der begleitenden Person mitgeführt werden.
Kann eine minderjährige Person eine andere minderjährige Person begleiten?
Davon ist abzuraten. Rechtlich kann zwar auch ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger Vertreter sein (§ 165 BGB). Als Begleit- und Aufsichtsperson sollte aber eine volljährige Person bevollmächtigt werden; Fluggesellschaften und Zielländer haben dazu eigene Vorgaben.
