Die Vollmacht für den Kindesunterhalt berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in Angelegenheiten rund um den Kindesunterhalt zu vertreten. Dies kann die Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen, die Kommunikation mit Jugendamt oder Gericht oder die Verhandlung mit dem anderen Elternteil betreffen.
Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.
Mustervollmacht für den Kindesunterhalt
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten bezüglich des Kindesunterhalts für mein Kind/meine Kinder [Name des Kindes/der Kinder] gegenüber folgenden Stellen zu vertreten:
- Jugendamt
- Familiengericht
- Den anderen Elternteil oder dessen Vertreter
- Rechtsanwälte oder Behörden
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Anträge auf Unterhaltszahlungen zu stellen oder zu bearbeiten
- Schriftverkehr mit Behörden, dem Jugendamt oder Gerichten zu führen
- Unterhaltszahlungen zu verhandeln und Vereinbarungen zu treffen
- Unterhaltsansprüche geltend zu machen oder zu prüfen
- Dokumente und Nachweise einzureichen oder anzufordern
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für den Kindesunterhalt?
Die Vollmacht für den Kindesunterhalt erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in rechtlichen und administrativen Fragen rund um Unterhaltszahlungen zu vertreten. Dies betrifft insbesondere die Durchsetzung, Berechnung und Verhandlung von Unterhaltsansprüchen.
Voraussetzungen für eine Vollmacht zum Kindesunterhalt
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Befugnisse des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Akzeptanz durch Behörden | Das Jugendamt oder Gericht kann eine beglaubigte Vollmacht verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder behördliche Formulare
Wer benötigt eine Vollmacht für den Kindesunterhalt?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Alleinerziehende Elternteile, die sich bei Unterhaltsfragen vertreten lassen möchten
- Rechtsanwälte oder Berater, die Unterhaltsansprüche durchsetzen oder abwehren
- Großeltern oder Verwandte, die sich um finanzielle Angelegenheiten für das Kind kümmern
Rechtslage
Die Vollmacht für den Kindesunterhalt basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann eine notarielle Beglaubigung oder gerichtliche Bestätigung erforderlich sein, insbesondere wenn Unterhaltstitel oder Zwangsvollstreckungen betroffen sind.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gerichtliche Kosten für Unterhaltsverfahren: variabel je nach Fall
FAQ zur Vollmacht für den Kindesunterhalt
Kann die Vollmacht zur Änderung des Unterhalts genutzt werden?
Ja, sofern der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten dazu ermächtigt.
Kann eine dritte Person den Kindesunterhalt beantragen?
Ja, mit einer entsprechenden Vollmacht kann dies durch eine Vertrauensperson geschehen.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nicht zwingend, aber manche Behörden oder Gerichte verlangen sie.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht festgelegt ist.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.
Kann die Vollmacht für mehrere Kinder gelten?
Ja, sofern dies in der Vollmacht festgelegt ist.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.