Verjährung bei einer Vollmacht rechtssicher und verständlich festhalten

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Verjährung spielt bei Vollmachten eine indirekte Rolle und betrifft in erster Linie Ansprüche oder Rechte, die mit der Vollmacht im Zusammenhang stehen. Eine Vollmacht selbst verjährt nicht, da sie keine Forderung oder ein Recht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellt. Stattdessen kann sie durch Zeitablauf, Widerruf oder den Wegfall ihres Zwecks enden.

Wann spielt die Verjährung eine Rolle?

Die Verjährung betrifft vor allem Ansprüche, die aufgrund von Handlungen im Rahmen einer Vollmacht entstehen. Beispiele hierfür sind:

  1. Schadenersatzansprüche:
    Wenn der Bevollmächtigte seine Pflichten verletzt hat, können Schadenersatzansprüche verjähren.
  2. Herausgabeansprüche:
    Der Vollmachtgeber kann nach § 667 BGB vom Bevollmächtigten verlangen, Vermögenswerte oder Unterlagen herauszugeben. Diese Ansprüche unterliegen der Verjährung.
  3. Vergütungsansprüche:
    Ein Bevollmächtigter, der Anspruch auf Vergütung hat, muss diese innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend machen.

Allgemeine Verjährungsfristen im Zusammenhang mit Vollmachten

Anspruch Verjährungsfrist
Schadenersatz (§ 195 BGB) 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Verursacher
Herausgabeanspruch (§ 195 BGB) 3 Jahre ab Fälligkeit
Vergütungsanspruch (§ 195 BGB) 3 Jahre ab Fälligkeit
Grundstücksbezogene Ansprüche (§ 196 BGB) 10 Jahre

Verlängerung oder Hemmung der Verjährung

Die Verjährung kann in bestimmten Fällen verlängert oder gehemmt werden:

  • Hemmung:
    Wenn Verhandlungen zwischen den Parteien geführt werden (§ 203 BGB).
  • Neubeginn der Verjährung:
    Wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt (§ 212 BGB).
  • Ruhezeiten:
    Für bestimmte Fälle, wie z. B. bei Vorsorgevollmachten, kann eine gerichtliche Aussetzung der Verjährung beantragt werden.

Wann endet eine Vollmacht?

Obwohl eine Vollmacht nicht verjährt, kann sie aus anderen Gründen enden:

  • Widerruf: Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.
  • Zweckerreichung: Mit der Erfüllung des zugrunde liegenden Zwecks endet die Vollmacht.
  • Zeitablauf: Wenn die Vollmacht zeitlich befristet war, endet sie nach Ablauf der Frist.
  • Tod des Vollmachtgebers: In der Regel endet die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, sie wurde ausdrücklich darüber hinaus erteilt (z. B. transmortale Vollmacht).

Beispiele für Verjährung im Zusammenhang mit Vollmachten

  • Schadenersatz wegen Pflichtverletzung:
    Ein Bevollmächtigter schließt einen Vertrag ab, der dem Vollmachtgeber schadet. Der Anspruch auf Schadenersatz verjährt drei Jahre nach Kenntnis des Schadens (§ 195 BGB).
  • Herausgabe von Unterlagen:
    Der Bevollmächtigte muss die Originalvollmacht oder andere Dokumente an den Vollmachtgeber zurückgeben. Der Herausgabeanspruch verjährt ebenfalls nach drei Jahren (§ 195 BGB).
  • Vergütung eines Bevollmächtigten:
    Wenn der Bevollmächtigte eine Vergütung vereinbart hat, muss er diese innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Jahren einfordern.

Tipps zur Verjährung und Vollmacht

  • Ansprüche rechtzeitig geltend machen: Überprüfe regelmäßig, ob Forderungen bestehen, und setze Fristen, um die Verjährung zu vermeiden.
  • Widerruf schriftlich dokumentieren: Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte der Widerruf einer Vollmacht immer schriftlich erfolgen.
  • Dritte informieren: Informiere Dritte, wie Banken oder Geschäftspartner, rechtzeitig über das Ende oder den Widerruf der Vollmacht.

Verjährung bei einer Vollmacht

FAQ

Kann eine Vollmacht selbst verjähren?
Nein, Vollmachten verjähren nicht. Ansprüche, die mit der Vollmacht zusammenhängen, können jedoch der Verjährung unterliegen.


Wie lange habe ich Zeit, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Verursacher (§ 195 BGB).


Was passiert mit einer zeitlich unbefristeten Vollmacht?
Unbefristete Vollmachten bleiben gültig, bis sie widerrufen oder ihr Zweck erreicht wurde.


Wann endet eine transmortale Vollmacht?
Eine transmortale Vollmacht bleibt auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gültig, sofern sie nicht widerrufen wird.


Kann ich die Verjährung für Ansprüche aus einer Vollmacht verlängern?
Die Verjährung kann durch Verhandlungen oder Anerkennung des Anspruchs gehemmt oder neu begonnen werden (§§ 203, 212 BGB).


Ist die Verjährung bei Grundstücksgeschäften länger?
Ja, Ansprüche im Zusammenhang mit Grundstücken verjähren in der Regel nach zehn Jahren (§ 196 BGB).


Wie vermeide ich Probleme mit der Verjährung?
Mache Ansprüche rechtzeitig geltend und halte wichtige Vorgänge schriftlich fest.