Die Geschäftsbesorgung mit einer Vollmacht ist eine Regelung, bei der der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers bestimmte rechtliche oder tatsächliche Aufgaben übernimmt. Diese Form der Beauftragung ist häufig bei finanziellen Angelegenheiten, Vertragsabwicklungen oder alltäglichen Geschäftsvorgängen relevant.
Was bedeutet Geschäftsbesorgung?
Geschäftsbesorgung bedeutet die Erledigung einer Aufgabe im Interesse eines anderen. Sie kann entweder unentgeltlich (Gefälligkeit) oder entgeltlich erfolgen, wobei letzteres häufig durch einen Vertrag geregelt wird. In Verbindung mit einer Vollmacht ist der Bevollmächtigte befugt, im Namen und auf Rechnung des Vollmachtgebers zu handeln.
Beispiele:
- Verwaltung von Bankgeschäften.
- Durchführung von Vertragsabschlüssen.
- Immobilienverwaltung.
Rechtsgrundlagen der Geschäftsbesorgung
Die Geschäftsbesorgung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:
- § 662 BGB (Auftrag): Die unentgeltliche Übernahme von Aufgaben im Interesse des Auftraggebers.
- § 675 BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag): Entgeltliche Aufgaben, insbesondere bei Vermögensverwaltung, Bankgeschäften oder Versicherungsverträgen.
- § 166 BGB (Vertretung): Handlungen des Bevollmächtigten wirken unmittelbar für den Vollmachtgeber.
Voraussetzungen für die Geschäftsbesorgung mit Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Erteilung einer Vollmacht | Schriftlich empfohlen, um den Umfang der Befugnisse festzulegen. |
Klare Aufgabenbeschreibung | Detaillierte Regelung der zu erledigenden Aufgaben. |
Loyalitätspflicht | Verpflichtung des Bevollmächtigten, im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln. |
Vergütung | Optionale Regelung, falls der Bevollmächtigte entlohnt werden soll. |
Inhalt einer Vollmacht für Geschäftsbesorgung
Eine Vollmacht für Geschäftsbesorgung sollte folgende Punkte enthalten:
- Angaben zum Vollmachtgeber und Bevollmächtigten:
Vollständige Namen und Adressen. - Beschreibung der Aufgaben:
- Abschluss von Verträgen.
- Verwaltung von Vermögenswerten.
- Durchführung von Bankgeschäften.
- Einschränkungen:
- Begrenzung auf bestimmte Rechtsgeschäfte oder Beträge.
- Vergütungsregelung:
Falls der Bevollmächtigte für die Geschäftsbesorgung entlohnt wird. - Berichtspflicht:
Regelmäßige Berichte über die erledigten Aufgaben. - Widerrufsrecht:
Der Vollmachtgeber sollte die Möglichkeit haben, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen.
Musterschreiben für Geschäftsbesorgung mit Vollmacht
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse],
die Vollmacht, folgende Aufgaben in meinem Namen zu erledigen:
Befugnisse
- Abschluss und Kündigung von Verträgen, einschließlich:
- Miet- und Leasingverträgen.
- Versicherungsverträgen.
- Durchführung von Bankgeschäften, wie:
- Überweisungen bis zu einem Betrag von [Betrag].
- Verwaltung von Sparguthaben.
- Immobilienverwaltung, einschließlich:
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen.
- Durchführung von Renovierungsmaßnahmen.
Pflichten des Bevollmächtigten
Der Bevollmächtigte verpflichtet sich, alle Aufgaben sorgfältig und ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers zu erledigen.
Einschränkungen
- Die Vollmacht gilt nur für die oben genannten Aufgaben.
- Transaktionen über [Betrag] bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung.
Vergütung
Der Bevollmächtigte erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von [Betrag] pro [Stunde/Woche/Monat].
Diese Vollmacht gilt bis [Datum] und kann jederzeit widerrufen werden.
[Ort, Datum] [Unterschrift des Vollmachtgebers]Optional:
[Unterschrift des Bevollmächtigten zur Annahme der Vollmacht]
Vorteile der Geschäftsbesorgung mit Vollmacht
- Effizienz: Delegation von Aufgaben spart Zeit und Mühe.
- Rechtssicherheit: Eine klar formulierte Vollmacht schützt alle Beteiligten.
- Flexibilität: Der Bevollmächtigte kann im Interesse des Vollmachtgebers handeln, ohne ständig Rücksprache halten zu müssen.
Risiken und Schutzmaßnahmen
Risiken:
- Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten.
- Unzureichend definierte Aufgaben können zu Missverständnissen führen.
Schutzmaßnahmen:
- Präzise Formulierung: Klare Abgrenzung der Aufgaben und Befugnisse.
- Regelmäßige Kontrolle: Überprüfung der Handlungen des Bevollmächtigten.
- Widerrufsrecht: Möglichkeit, die Vollmacht bei Missbrauch jederzeit zu widerrufen.
FAQ
Muss die Geschäftsbesorgung vergütet werden?
Nein, sie kann auch unentgeltlich erfolgen. Falls eine Vergütung vereinbart wird, sollte diese schriftlich festgehalten werden.
Kann eine Geschäftsbesorgungsvollmacht befristet werden?
Ja, die Vollmacht kann zeitlich begrenzt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.
Ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?
In der Regel nicht. Für bestimmte Geschäfte, wie Immobilienverwaltung, ist sie jedoch sinnvoll oder gesetzlich erforderlich.
Was passiert, wenn der Bevollmächtigte gegen die Weisungen handelt?
Der Vollmachtgeber kann Schadenersatz verlangen und die Vollmacht widerrufen.
Kann der Bevollmächtigte die Vollmacht an andere übertragen?
Nur, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht erlaubt ist.