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Vollmachtsrecht

Geschäftsbesorgung mit einer Vollmacht klar und sicher formulieren

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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Geschäftsbesorgung mit einer Vollmacht ist eine Regelung, bei der der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers bestimmte rechtliche oder tatsächliche Aufgaben übernimmt. Diese Form der Beauftragung ist häufig bei finanziellen Angelegenheiten, Vertragsabwicklungen oder alltäglichen Geschäftsvorgängen relevant.

Was bedeutet Geschäftsbesorgung?

Geschäftsbesorgung bedeutet die Erledigung einer Aufgabe im Interesse eines anderen. Sie kann unentgeltlich (Auftrag, § 662 BGB) oder entgeltlich (Geschäftsbesorgungsvertrag, § 675 BGB) erfolgen; in beiden Fällen liegt ein Vertrag zugrunde. Davon zu unterscheiden ist die Vollmacht: Sie regelt, ob der Bevollmächtigte nach außen im Namen des Vollmachtgebers handeln darf. In Verbindung mit einer Vollmacht ist der Bevollmächtigte befugt, im Namen und auf Rechnung des Vollmachtgebers zu handeln.

Beispiele:

  • Verwaltung von Bankgeschäften.
  • Durchführung von Vertragsabschlüssen.
  • Immobilienverwaltung.

Rechtsgrundlagen der Geschäftsbesorgung

Die Geschäftsbesorgung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

  • § 662 BGB (Auftrag): Die unentgeltliche Übernahme von Aufgaben im Interesse des Auftraggebers.
  • § 675 BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag): Dienst- oder Werkverträge, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben, etwa eine Vermögens- oder Hausverwaltung gegen Entgelt.
  • § 164 BGB (Vertretung): Erklärungen, die der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers abgibt, wirken unmittelbar für und gegen den Vollmachtgeber.

Voraussetzungen für die Geschäftsbesorgung mit Vollmacht

Voraussetzung Details
Erteilung einer Vollmacht Schriftlich empfohlen, um den Umfang der Befugnisse festzulegen.
Klare Aufgabenbeschreibung Detaillierte Regelung der zu erledigenden Aufgaben.
Loyalitätspflicht Verpflichtung des Bevollmächtigten, im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln.
Vergütung Optionale Regelung, falls der Bevollmächtigte entlohnt werden soll.

Inhalt einer Vollmacht für Geschäftsbesorgung

Eine Vollmacht für Geschäftsbesorgung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Angaben zum Vollmachtgeber und Bevollmächtigten:
    Vollständige Namen und Adressen.
  • Beschreibung der Aufgaben:
    • Abschluss von Verträgen.
    • Verwaltung von Vermögenswerten.
    • Durchführung von Bankgeschäften.
  • Einschränkungen:
    • Begrenzung auf bestimmte Rechtsgeschäfte oder Beträge.
  • Vergütungsregelung:
    Falls der Bevollmächtigte für die Geschäftsbesorgung entlohnt wird.
  • Berichtspflicht:
    Regelmäßige Berichte über die erledigten Aufgaben.
  • Widerrufsrecht:
    Der Vollmachtgeber sollte die Möglichkeit haben, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen.

Musterschreiben für Geschäftsbesorgung mit Vollmacht

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
Vollmacht zur Geschäftsbesorgung

Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile hiermit

Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse,

die Vollmacht, folgende Aufgaben in meinem Namen zu erledigen:

Befugnisse

  • Abschluss und Kündigung folgender Verträge:
    • Miet- und Leasingverträge.
    • Versicherungsverträge.
  • Durchführung folgender Bankgeschäfte:
    • Überweisungen bis zu einem Betrag von Betrag.
    • Verwaltung von Sparguthaben.
  • Immobilienverwaltung, beschränkt auf:
    • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen.
    • Beauftragung von Renovierungsmaßnahmen.

Pflichten des Bevollmächtigten

Der Bevollmächtigte verpflichtet sich, alle Aufgaben sorgfältig und ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers zu erledigen.

Einschränkungen

  • Die Vollmacht gilt nur für die oben genannten Aufgaben.
  • Im Verhältnis zu mir gilt: Vor Verfügungen über Betrag im Einzelfall holt der Bevollmächtigte meine Zustimmung ein, soweit ich dazu in der Lage bin. Diese Absprache schränkt die Vollmacht gegenüber Dritten nicht ein.

Vergütung

Nur bei entgeltlicher Tätigkeit: Der Bevollmächtigte erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von Betrag pro Stunde/Woche/Monat.

Diese Vollmacht gilt bis Datum und kann jederzeit widerrufen werden.

Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers

Einverstanden (Bevollmächtigter):
[Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten; erforderlich, wenn Pflichten und Vergütung verbindlich vereinbart werden sollen]

Hinweis: Kündigt der Bevollmächtigte einen Vertrag, sollte er die Vollmacht im Original beifügen. Andernfalls kann der Empfänger die Kündigung nach § 174 BGB unverzüglich zurückweisen.

Vorteile der Geschäftsbesorgung mit Vollmacht

  • Entlastung: Der Vollmachtgeber muss nicht jede Angelegenheit selbst erledigen.
  • Klarheit: Eine genau formulierte Vollmacht beugt Streit über den Umfang der Befugnisse vor.
  • Flexibilität: Der Bevollmächtigte kann im Interesse des Vollmachtgebers handeln, ohne ständig Rücksprache halten zu müssen.

Risiken und Schutzmaßnahmen

Risiken:

  • Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten.
  • Unzureichend definierte Aufgaben können zu Missverständnissen führen.

Schutzmaßnahmen:

  • Präzise Formulierung: Klare Abgrenzung der Aufgaben und Befugnisse.
  • Regelmäßige Kontrolle: Überprüfung der Handlungen des Bevollmächtigten.
  • Widerrufsrecht: Möglichkeit, die Vollmacht bei Missbrauch jederzeit zu widerrufen.

Geschäftsbesorgung mit einer Vollmacht

FAQ

Muss die Geschäftsbesorgung vergütet werden?
Nein, sie kann auch unentgeltlich erfolgen. Falls eine Vergütung vereinbart wird, sollte diese schriftlich festgehalten werden.


Kann eine Geschäftsbesorgungsvollmacht befristet werden?
Ja, die Vollmacht kann zeitlich begrenzt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.


Ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?
In der Regel nicht, auch nicht für die Verwaltung einer Immobilie. Für Grundstücksgeschäfte, die ins Grundbuch eingetragen werden, ist dagegen eine öffentlich beglaubigte Vollmacht nötig (§ 29 GBO); Banken verlangen oft eigene Formulare.


Was passiert, wenn der Bevollmächtigte gegen die Weisungen handelt?
Nach außen bleibt ein Geschäft, das sich im Rahmen der Vollmacht hält, in der Regel wirksam. Im Innenverhältnis kann der Vollmachtgeber Ersatz des entstandenen Schadens verlangen (§ 280 BGB) und die Vollmacht widerrufen.


Kann der Bevollmächtigte die Vollmacht an andere übertragen?
Die Vollmacht selbst ist nicht übertragbar; möglich ist eine Untervollmacht, wenn der Vollmachtgeber sie gestattet. Im Zweifel muss der Beauftragte die Aufgabe selbst erledigen (§ 664 BGB beim Auftrag, § 613 BGB beim Dienstvertrag). Eine gewünschte Untervollmacht sollte deshalb ausdrücklich erlaubt werden.