Die Vollmacht für das Bürgeramt erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in behördlichen Angelegenheiten beim Bürgeramt zu vertreten. Dies kann unter anderem die Beantragung von Ausweisdokumenten, Meldeangelegenheiten oder die Abholung von Urkunden betreffen.
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Mustervollmacht für das Bürgeramt
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten gegenüber dem Bürgeramt [Name der Stadt/Gemeinde] zu vertreten:
- Meldeangelegenheiten (An-, Ab- oder Ummeldung des Wohnsitzes)
- Beantragung und Abholung von Personalausweisen oder Reisepässen
- Abholung von Führungszeugnissen oder Meldebescheinigungen
- Entgegennahme und Einreichung von Anträgen und Dokumenten
- Andere behördliche Erledigungen im Zusammenhang mit dem Bürgeramt
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für das Bürgeramt?
Die Vollmacht für das Bürgeramt erlaubt es einer dritten Person, Behördengänge für den Vollmachtgeber zu übernehmen. Sie ist besonders hilfreich, wenn dieser verhindert ist oder eine andere Person mit der Abwicklung bestimmter Anträge beauftragen möchte.
Voraussetzungen für eine Bürgeramt-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen und unterschrieben sein. |
Legitimation | Der Bevollmächtigte muss einen gültigen Ausweis vorlegen. |
Behördliche Anforderungen | Einige Ämter verlangen eine beglaubigte Vollmacht oder ein spezielles Formular. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Ggf. weitere Formulare, die das Bürgeramt verlangt
Wer benötigt eine Vollmacht für das Bürgeramt?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Personen, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst zum Bürgeramt gehen können
- Familienmitglieder oder Freunde, die behördliche Angelegenheiten erledigen sollen
- Senioren oder mobil eingeschränkte Personen, die Unterstützung bei Behördengängen benötigen
Rechtslage
Die Vollmacht für das Bürgeramt basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte aber schriftlich erfolgen. Einige Bürgerämter verlangen spezielle Formulare oder eine beglaubigte Vollmacht, insbesondere bei der Beantragung oder Abholung von wichtigen Dokumenten.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für Bürgeramt-Dienstleistungen: variabel je nach Stadt und Antrag
FAQ zur Vollmacht für das Bürgeramt
Für welche Angelegenheiten kann die Vollmacht genutzt werden?
Für Meldebescheinigungen, An-, Ab- oder Ummeldungen, Pass- und Personalausweisanträge sowie weitere Bürgeramt-Dienstleistungen.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, außer für spezielle Dokumente (z. B. bestimmte Urkunden oder Anträge).
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann festgelegt werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, das Bürgeramt verlangt in der Regel eine Identifikation des Bevollmächtigten.
Was passiert, wenn die Vollmacht nicht akzeptiert wird?
Einige Bürgerämter verlangen eigene Formulare oder zusätzliche Nachweise.
Kann eine Vollmacht für mehrere Anträge genutzt werden?
Ja, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
Ja, mehrere Bevollmächtigte können benannt werden.
Gilt die Vollmacht für das Bürgeramt bundesweit?
Nein, sie gilt nur für das jeweilige Bürgeramt, es sei denn, die Behörde akzeptiert sie auch an anderen Standorten.