Mustervorlage für Vollmacht bei der Krankenkasse

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für die Krankenkasse ermöglicht es einer Person, eine andere zu bevollmächtigen, in ihrem Namen mit der Krankenkasse zu kommunizieren und Angelegenheiten wie Anträge, Auskünfte oder Widersprüche zu regeln. Diese Vollmacht ist hilfreich, wenn der Vollmachtgeber selbst verhindert ist oder Unterstützung bei der Klärung von Fragen benötigt. Die Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, jedoch wird keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Rechtssicherheit übernommen. Sie kann anonym genutzt und per Copy & Paste übernommen werden.

Mustervollmacht für die Krankenkasse

VOLLMACHT

Hiermit bevollmächtige ich, [Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift],
Herrn/Frau [vollständiger Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift],

mich in allen Angelegenheiten gegenüber meiner Krankenkasse [Name der Krankenkasse] zu vertreten.

Der/Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  1. Auskünfte über meinen Versicherungsstatus, Leistungsansprüche und Beitragszahlungen einzuholen,
  2. Anträge auf Leistungen oder Kostenerstattungen einzureichen,
  3. Widersprüche oder Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Krankenkasse einzulegen,
  4. Schriftstücke und Bescheide entgegenzunehmen,
  5. Mit der Krankenkasse in meinem Namen zu kommunizieren.

Diese Vollmacht gilt ab [Datum] und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

[Ort, Datum] [Unterschrift des Vollmachtgebers]

Vertretung in Krankenkassenangelegenheiten durch eine Vollmacht

Was ist eine Vollmacht für die Krankenkasse?

Die Vollmacht für die Krankenkasse gibt dem Bevollmächtigten die Erlaubnis, im Namen des Vollmachtgebers mit der Krankenkasse zu agieren. Sie wird häufig für die Klärung von Leistungsfragen, die Einreichung von Anträgen oder den Widerspruch gegen Bescheide genutzt.

Voraussetzungen

Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Schriftliche Form Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen und von beiden Parteien unterschrieben sein.
Angaben zur Krankenkasse Die Krankenkasse sollte in der Vollmacht namentlich genannt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokument des Vollmachtgebers (Kopie)
  • Schriftliche Vollmacht im Original
  • Krankenversicherungsnummer oder Mitgliedsnummer des Vollmachtgebers

Wer benötigt diese Vollmacht?

Diese Vollmacht ist nützlich für:

  • Angehörige oder Partner, die sich um die Versicherungsangelegenheiten des Vollmachtgebers kümmern sollen.
  • Eltern, die für ihre erwachsenen Kinder in Versicherungsfragen handeln möchten.
  • Personen, die aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen die Kommunikation mit der Krankenkasse delegieren möchten.

Rechtslage

Gemäß § 13 SGB I (Sozialgesetzbuch) ist eine Vollmacht erforderlich, wenn eine dritte Person im Namen des Versicherten mit der Krankenkasse kommunizieren oder handeln möchte. Die Krankenkasse kann verlangen, dass die Vollmacht schriftlich und im Original vorgelegt wird.

Kosten der Vollmacht

Die Erstellung der Vollmacht selbst ist kostenfrei. Falls eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, können Kosten von 50 bis 150 Euro anfallen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen notwendig.

Vollmacht für die Krankenkasse

FAQ

Was ist eine Vollmacht für die Krankenkasse?
Diese Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten die Berechtigung, im Namen des Vollmachtgebers mit der Krankenkasse zu agieren und Angelegenheiten zu regeln.


Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?
Jede geschäftsfähige Person kann als Bevollmächtigter handeln, z. B. Familienmitglieder, Partner oder Freunde.


Muss die Vollmacht schriftlich vorliegen?
Ja, die Krankenkasse verlangt in der Regel eine schriftliche Vollmacht, die im Original eingereicht wird.


Wie lange gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird oder bis ein in der Vollmacht festgelegtes Ablaufdatum erreicht ist.


Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich und sollte der Krankenkasse sowie dem Bevollmächtigten mitgeteilt werden.


Welche Informationen muss die Vollmacht enthalten?
Neben den Daten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten sollte die Krankenkasse und der Umfang der Vollmacht genau benannt werden.


Muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein?
Nein, für die meisten Angelegenheiten reicht eine einfache schriftliche Vollmacht aus.


Was passiert, wenn die Krankenkasse die Vollmacht nicht akzeptiert?
In diesem Fall können weitere Nachweise wie ein Widerrufsverzicht oder eine Beglaubigung verlangt werden. Details hierzu erfragt man bei der Krankenkasse.