Zum Inhalt springen
vollmachtschreiben.de
  1. Startseite
  2. Amtsvollmachten
Amtsvollmachten

Mustervorlage für eine Vollmacht bei der Krankenkasse

Stand:

Zum Muster

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Vollmacht für die Krankenkasse ermöglicht es einer Person, eine andere zu bevollmächtigen, in ihrem Namen mit der Krankenkasse zu kommunizieren und Angelegenheiten wie Anträge, Auskünfte oder Widersprüche zu regeln. Diese Vollmacht ist hilfreich, wenn der Vollmachtgeber selbst verhindert ist oder Unterstützung bei der Klärung von Fragen benötigt. Die Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie können den Text kopieren und selbst ausfüllen. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.

Mustervollmacht für die Krankenkasse

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen

VOLLMACHT

Hiermit bevollmächtige ich, Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift,
Herrn/Frau vollständiger Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift,

mich in allen Angelegenheiten gegenüber meiner Krankenkasse Name der Krankenkasse zu vertreten.

Der/Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  1. Auskünfte über meinen Versicherungsstatus, Leistungsansprüche und Beitragszahlungen einzuholen,
  2. Anträge auf Leistungen oder Kostenerstattungen einzureichen,
  3. Widerspruch gegen Entscheidungen der Krankenkasse einzulegen und zu begründen sowie Klage vor dem Sozialgericht zu erheben,
  4. Schriftstücke und Bescheide entgegenzunehmen,
  5. mit der Krankenkasse in meinem Namen zu kommunizieren.

Diese Vollmacht gilt ab Datum und kann jederzeit widerrufen werden.

Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers

Vertretung in Krankenkassenangelegenheiten durch eine Vollmacht

Was ist eine Vollmacht für die Krankenkasse?

Die Vollmacht für die Krankenkasse gibt dem Bevollmächtigten die Erlaubnis, im Namen des Vollmachtgebers mit der Krankenkasse zu agieren. Sie wird häufig für die Klärung von Leistungsfragen, die Einreichung von Anträgen oder den Widerspruch gegen Bescheide genutzt.

Voraussetzungen

Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter. Ab 15 Jahren können Minderjährige Anträge auf Sozialleistungen aber auch selbst stellen und verfolgen (§ 36 Abs. 1 SGB I).
Schriftliche Form Die Vollmacht sollte schriftlich vorliegen und vom Vollmachtgeber unterschrieben sein. Die Unterschrift des Bevollmächtigten ist nicht erforderlich.
Angaben zur Krankenkasse Die Krankenkasse sollte in der Vollmacht namentlich genannt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokument des Vollmachtgebers (Kopie)
  • Schriftliche Vollmacht im Original
  • Krankenversicherungsnummer oder Mitgliedsnummer des Vollmachtgebers

Wer benötigt diese Vollmacht?

Diese Vollmacht ist nützlich für:

  • Angehörige oder Partner, die sich um die Versicherungsangelegenheiten des Vollmachtgebers kümmern sollen.
  • Eltern, die für ihre erwachsenen Kinder in Versicherungsfragen handeln möchten.
  • Personen, die aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen die Kommunikation mit der Krankenkasse delegieren möchten.

Rechtslage

Nach § 13 SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) kann sich jeder Versicherte im Verwaltungsverfahren durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Krankenkasse kann verlangen, dass der Bevollmächtigte seine Vollmacht schriftlich nachweist (§ 13 Abs. 1 SGB X). Ohne Vollmacht darf sie einer dritten Person wegen des Sozialgeheimnisses (§ 35 SGB I) grundsätzlich keine Auskünfte geben.

Kosten der Vollmacht

Die Erstellung der Vollmacht selbst ist kostenfrei. Eine notarielle Beglaubigung ist gegenüber der Krankenkasse in der Regel nicht notwendig. Lässt man sie dennoch vornehmen, richten sich die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Vollmacht für die Krankenkasse

FAQ

Was ist eine Vollmacht für die Krankenkasse?
Diese Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten die Berechtigung, im Namen des Vollmachtgebers mit der Krankenkasse zu agieren und Angelegenheiten zu regeln.


Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?
Im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren kann jede geschäftsfähige Person als Bevollmächtigter handeln, z. B. Familienmitglieder, Partner oder Freunde. Vor dem Sozialgericht sind neben Rechtsanwälten nur die in § 73 Abs. 2 SGG genannten Personen vertretungsbefugt, etwa volljährige Familienangehörige, wenn die Vertretung unentgeltlich erfolgt.


Muss die Vollmacht schriftlich vorliegen?
Die Krankenkasse kann einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht verlangen (§ 13 Abs. 1 SGB X). Eine schriftliche Vollmacht ist deshalb sinnvoll. Ob eine Kopie genügt oder das Original nötig ist, erfragt man am besten bei der Krankenkasse.


Wie lange gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird oder bis ein in der Vollmacht festgelegtes Ablaufdatum erreicht ist.


Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit. Eine Form ist nicht vorgeschrieben; der Widerruf sollte aber schriftlich erfolgen und der Krankenkasse sowie dem Bevollmächtigten mitgeteilt werden. Der Krankenkasse gegenüber wird er erst wirksam, wenn er ihr zugeht (§ 13 Abs. 1 SGB X).


Welche Informationen muss die Vollmacht enthalten?
Neben den Daten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten sollten die Krankenkasse und der Umfang der Vollmacht genau benannt werden.


Muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein?
Nein, für die meisten Angelegenheiten reicht eine einfache schriftliche Vollmacht aus.


Was passiert, wenn die Krankenkasse die Vollmacht nicht akzeptiert?
Grundsätzlich muss die Krankenkasse eine wirksame Vollmacht beachten (§ 13 SGB X). Hat sie Zweifel an der Echtheit oder am Umfang, kann sie nachfragen. Dann hilft es, den Umfang der Vollmacht klarer zu fassen. Details hierzu erfragt man bei der Krankenkasse.