Vollmacht für das Eisenbahn-Bundesamt mit Mustervorlage

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten gegenüber dem EBA zu vertreten. Dies kann unter anderem die Beantragung von Genehmigungen, die Kommunikation mit der Behörde oder die Einhaltung eisenbahnrechtlicher Vorschriften betreffen.

Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.

Mustervollmacht für das Eisenbahn-Bundesamt

VOLLMACHT

Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit

[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu vertreten.

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Anträge auf Genehmigungen, Zertifizierungen oder Sicherheitsbescheinigungen zu stellen
  • Schriftverkehr mit dem Eisenbahn-Bundesamt zu führen und Bescheide entgegenzunehmen
  • Stellungnahmen und Erklärungen im Rahmen eisenbahnrechtlicher Verfahren abzugeben
  • Dokumente und Nachweise anzufordern oder einzureichen
  • Gebührenzahlungen im Rahmen der behördlichen Verfahren zu veranlassen

Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Vollmacht für das Eisenbahn-Bundesamt mit Mustervorlage

Was ist eine Vollmacht für das Eisenbahn-Bundesamt?

Die Vollmacht für das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in verkehrsrechtlichen, sicherheitstechnischen und behördlichen Angelegenheiten gegenüber dem EBA zu vertreten. Sie wird häufig von Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreibern oder beratenden Fachpersonen genutzt.

Voraussetzungen für eine EBA-Vollmacht

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein.
Klarer Umfang Die genauen Befugnisse des Bevollmächtigten sollten in der Vollmacht definiert sein.
Akzeptanz durch das EBA Das Eisenbahn-Bundesamt kann eine beglaubigte Vollmacht oder spezielle Formulare verlangen.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Falls erforderlich: Formulare oder Bestätigungen des Eisenbahn-Bundesamts

Wer benötigt eine Vollmacht für das Eisenbahn-Bundesamt?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), die Anträge stellen müssen
  • Ingenieurbüros oder Sicherheitsberater, die Zertifizierungen oder Genehmigungen beantragen
  • Rechts- oder Fachberater, die Mandanten im eisenbahnrechtlichen Bereich vertreten

Rechtslage

Die Vollmacht für das Eisenbahn-Bundesamt basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte aber immer schriftlich erfolgen. In bestimmten Fällen kann das EBA eine notarielle Beglaubigung oder eine spezielle Bevollmächtigung verlangen.

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
  • Gebühren für behördliche Anträge beim EBA: variabel je nach Verfahren

Vollmacht für das Eisenbahn-Bundesamt mit Mustervorlage - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für das Eisenbahn-Bundesamt

Für welche Vorgänge gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht umfasst Genehmigungen, Zertifizierungen, Sicherheitsbescheinigungen und allgemeine Kommunikation mit dem EBA.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, außer in speziellen Fällen, wenn das EBA es verlangt.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht festgelegt werden.


Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, das EBA kann eine Identifikation des Bevollmächtigten verlangen.


Was passiert, wenn das EBA die Vollmacht nicht akzeptiert?
Das Amt kann spezielle Formulare oder eine beglaubigte Vollmacht verlangen.


Kann die Vollmacht für mehrere Verfahren gelten?
Ja, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.


Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.