Die Behandlungsvollmacht berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in medizinischen und gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies umfasst unter anderem die Erteilung oder Verweigerung medizinischer Maßnahmen, die Kommunikation mit Ärzten sowie die Organisation der medizinischen Versorgung.
Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.
Mustervollmacht für medizinische Behandlungen
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen medizinischen und gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Ärztliche Diagnosen und Therapieempfehlungen entgegenzunehmen und medizinische Entscheidungen zu treffen
- Behandlungen, Eingriffe oder Operationen zuzustimmen oder abzulehnen
- Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und sonstige medizinische Dienstleister zu beauftragen
- Einsicht in meine medizinischen Unterlagen zu nehmen und Kopien zu beantragen
- Krankenkassen- und Versicherungsangelegenheiten zu klären
- Notwendige Medikamente oder Hilfsmittel zu beantragen
⚠ Diese Vollmacht gilt nicht für lebensverlängernde Maßnahmen oder den Abbruch von lebenserhaltenden Behandlungen. Hierfür ist eine separate Patientenverfügung erforderlich.
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Behandlungsvollmacht?
Die Behandlungsvollmacht erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in medizinischen Belangen zu vertreten. Sie wird häufig von Ehepartnern, Kindern oder anderen Vertrauenspersonen genutzt, um bei gesundheitlichen Entscheidungen zu helfen, insbesondere wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst entscheiden kann.
Voraussetzungen für eine medizinische Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Befugnisse des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Akzeptanz durch Ärzte | Krankenhäuser und Ärzte können eine notarielle Beglaubigung verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder zusätzliche Patientenverfügung
Wer benötigt eine Behandlungsvollmacht?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Ehepartner oder Kinder, die medizinische Entscheidungen treffen müssen
- Vertrauenspersonen, die im Krankheitsfall handeln sollen
- Senioren oder chronisch Kranke, die sich rechtzeitig absichern möchten
Rechtslage
Die Behandlungsvollmacht basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann eine notarielle Beglaubigung oder eine hinterlegte Patientenverfügung erforderlich sein.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Registrierung in einem Vorsorgeregister: ca. 10–20 €
FAQ zur Behandlungsvollmacht
Darf der Bevollmächtigte lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen?
Nein, dies muss separat in einer Patientenverfügung geregelt werden.
Muss die Vollmacht von einem Notar beglaubigt werden?
Nein, aber einige Ärzte oder Kliniken verlangen eine notarielle Bestätigung.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Kann die Vollmacht für Versicherungs- und Krankenkassenangelegenheiten genutzt werden?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht vorgesehen ist.
Kann die Vollmacht in einer Patientenverfügung ergänzt werden?
Ja, es ist sinnvoll, eine Patientenverfügung zusätzlich zu erstellen.