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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Die Behandlungsvollmacht berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in medizinischen und gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies umfasst unter anderem die Einwilligung in medizinische Maßnahmen oder deren Ablehnung, die Kommunikation mit Ärzten sowie die Organisation der medizinischen Versorgung.
Die folgende Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben. Sie können den Text kopieren und anpassen.
Mustervollmacht für medizinische Behandlungen
Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile hiermit
Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse
die Vollmacht, mich in allen medizinischen und gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Ärztliche Diagnosen und Therapieempfehlungen entgegenzunehmen und medizinische Entscheidungen zu treffen
- In Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen, die Einwilligung zu verweigern oder zu widerrufen, auch wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund der Maßnahme oder ihres Unterbleibens oder Abbruchs sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1820 Abs. 2 Nr. 1, § 1829 BGB)
- Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und sonstige medizinische Dienstleister zu beauftragen
- Einsicht in meine medizinischen Unterlagen zu nehmen und Kopien zu beantragen; insoweit entbinde ich die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht
- Krankenkassen- und Versicherungsangelegenheiten zu klären
- Notwendige Medikamente oder Hilfsmittel zu beantragen
Bei allen Entscheidungen hat der/die Bevollmächtigte meine Patientenverfügung, meine Behandlungswünsche und meinen mutmaßlichen Willen zu beachten (§ 1827 BGB).
Nicht umfasst sind die Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen und ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1820 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB). Die Vollmacht bleibt auch wirksam, wenn ich geschäfts- oder einwilligungsunfähig werde.
Diese Vollmacht gilt ab dem Datum und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Was ist eine Behandlungsvollmacht?
Die Behandlungsvollmacht erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in medizinischen Belangen zu vertreten. Sie wird häufig von Ehepartnern, Kindern oder anderen Vertrauenspersonen genutzt, um bei gesundheitlichen Entscheidungen zu helfen, insbesondere wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst entscheiden kann.
Voraussetzungen für eine medizinische Vollmacht
| Voraussetzung | Details |
| Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter. |
| Schriftform | Für Entscheidungen über Maßnahmen mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Folgen muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und diese Maßnahmen ausdrücklich umfassen (§ 1820 Abs. 2 BGB). |
| Klarer Umfang | Die Befugnisse des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
| Akzeptanz durch Ärzte | Eine notarielle Beglaubigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Vollmacht sollte im Original vorgelegt werden können. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Optional: Patientenverfügung
Wer benötigt eine Behandlungsvollmacht?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Ehepartner oder Kinder, die medizinische Entscheidungen treffen müssen
- Vertrauenspersonen, die im Krankheitsfall handeln sollen
- Senioren oder chronisch Kranke, die sich rechtzeitig absichern möchten
Rechtslage
Die Behandlungsvollmacht basiert auf § 167 BGB. Soll der Bevollmächtigte auch in ärztliche Maßnahmen einwilligen, sie ablehnen oder eine Einwilligung widerrufen dürfen, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und diese Maßnahmen ausdrücklich umfassen (§ 1820 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Solche Entscheidungen bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichts, es sei denn, Bevollmächtigter und behandelnder Arzt sind sich einig, dass sie dem nach § 1827 BGB festgestellten Willen des Patienten entsprechen (§ 1829 Abs. 4 und 5 BGB). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben. Eine Patientenverfügung ist keine Voraussetzung, erleichtert dem Bevollmächtigten aber die Entscheidung. Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen und ärztliche Zwangsmaßnahmen muss eine Vollmacht ebenfalls schriftlich und ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB); das Muster nimmt sie aus. Ohne Vollmacht dürfen Angehörige grundsätzlich nicht für einen Volljährigen entscheiden. Ehegatten haben lediglich ein Notvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, das höchstens sechs Monate gilt und nicht besteht, wenn bekannt ist, dass eine Vollmacht für diese Angelegenheiten erteilt wurde (§ 1358 BGB).
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional): Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Geschäftswert.
- Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (freiwillig): gebührenpflichtig

FAQ zur Behandlungsvollmacht
Darf der Bevollmächtigte lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen?
Ja, wenn die Vollmacht schriftlich erteilt ist und solche Entscheidungen ausdrücklich umfasst (§ 1820 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Maßgeblich ist der Wille des Vollmachtgebers, etwa aus einer Patientenverfügung. Sind sich Bevollmächtigter und Arzt über diesen Willen nicht einig, entscheidet das Betreuungsgericht (§ 1829 BGB).
Muss die Vollmacht von einem Notar beglaubigt werden?
Nein. Für Entscheidungen über Maßnahmen mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Folgen muss sie aber schriftlich vorliegen (§ 1820 Abs. 2 BGB).
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
In der Regel ja; Klinik oder Arztpraxis können verlangen, dass sich der Bevollmächtigte ausweist.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Eine Vollmacht erlischt im Zweifel nicht automatisch mit dem Tod (§§ 168, 672 BGB). Behandlungsentscheidungen sind nach dem Tod aber gegenstandslos. Das Recht auf Einsicht in die Patientenakte steht dann den Erben zur Wahrnehmung vermögensrechtlicher Interessen und den nächsten Angehörigen bei immateriellen Interessen zu, soweit der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht entgegensteht (§ 630g Abs. 3 BGB).
Kann die Vollmacht für Versicherungs- und Krankenkassenangelegenheiten genutzt werden?
Ja, das Muster sieht die Klärung von Krankenkassen- und Versicherungsangelegenheiten ausdrücklich vor.
Kann die Vollmacht durch eine Patientenverfügung ergänzt werden?
Ja, das ist sinnvoll. In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche Untersuchungen und Behandlungen Sie für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen (§ 1827 Abs. 1 BGB). Der Bevollmächtigte sorgt dann dafür, dass dieser Wille umgesetzt wird.