Auskunftspflicht bei einer Vollmacht verständlich und rechtlich korrekt

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Eine Vollmacht zu erteilen bedeutet, Vertrauen zu schenken. Du erlaubst einer anderen Person, in Deinem Namen zu handeln, sei es in finanziellen Angelegenheiten, bei Immobiliengeschäften oder sogar in gesundheitlichen Belangen. Doch wie behältst Du dabei die Kontrolle? Wie stellst Du sicher, dass Deine Interessen gewahrt werden? Die Antwort: Auskunftspflicht. Sie verpflichtet den Bevollmächtigten, Dir Bericht über seine Handlungen und Entscheidungen zu erstatten. In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige über die Auskunftspflicht bei Vollmachten – verständlich und rechtlich fundiert.

Was bedeutet Auskunftspflicht bei einer Vollmacht?

Die Auskunftspflicht ist ein zentrales Element jeder Vollmacht. Sie sichert Dir als Vollmachtgeber Transparenz und Kontrolle. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, Dir über seine Tätigkeiten im Rahmen der Vollmacht Auskunft zu erteilen. Das bedeutet konkret:

  • Informationspflicht: Der Bevollmächtigte muss Dich aktiv über alle wichtigen Schritte und Entscheidungen informieren, die er in Deinem Namen trifft. Er darf Dich nicht im Dunkeln lassen.
  • Rechenschaftspflicht: Er muss Dir auf Verlangen Rechenschaft über seine Tätigkeiten ablegen. Das bedeutet, er muss detailliert darlegen, wie er die ihm übertragene Vollmacht ausgeführt hat. Dies gilt insbesondere für finanzielle Transaktionen, aber auch für alle anderen Handlungen, die rechtliche oder sonstige Konsequenzen für Dich haben.

Warum ist die Auskunftspflicht so wichtig?

Die Auskunftspflicht dient in erster Linie Deinem Schutz. Sie stellt sicher, dass Du als Vollmachtgeber stets über die Handlungen des Bevollmächtigten informiert bist und so die Kontrolle behältst.

Weitere Vorteile der Auskunftspflicht:

  • Vertrauensbasis: Eine offene und transparente Kommunikation stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und dem Bevollmächtigten.
  • Früherkennung von Problemen: Durch die regelmäßige Information kannst Du Probleme oder Missverständnisse frühzeitig erkennen und entgegenwirken.
  • Rechtssicherheit: Im Falle von Streitigkeiten kannst Du die erhaltenen Informationen als Beweismittel verwenden.

Rechtliche Grundlagen der Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht ist im deutschen Recht klar geregelt:

  • § 666 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt die Pflicht zur Auskunft. Er besagt, dass der Bevollmächtigte „dem Vollmachtgeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen“  hat.
  • § 667 BGB: Dieser Paragraph verpflichtet den Bevollmächtigten, „die Vollmacht im Interesse des Vollmachtgebers auszuüben“. Dazu gehört auch, den Vollmachtgeber über seine Tätigkeiten zu informieren.

Umfang der Auskunftspflicht: Was muss der Bevollmächtigte berichten?

Der Umfang der Auskunftspflicht kann variieren. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art der Vollmacht: Bei einer Generalvollmacht, die alle rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten umfasst, ist die Auskunftspflicht in der Regel weniger detailliert als bei einer Spezialvollmacht, die nur für bestimmte Aufgaben gilt.
  • Vereinbarung: Du kannst mit dem Bevollmächtigten individuelle Vereinbarungen über die Auskunftspflicht treffen, z.B. wie oft er Dir Bericht erstatten soll oder welche Informationen er Dir geben muss. Es ist ratsam, diese Vereinbarungen schriftlich in der Vollmacht festzuhalten.
  • Vertrauensverhältnis: Je größer das Vertrauen zwischen Dir und dem Bevollmächtigten ist, desto weniger formal muss die Auskunftspflicht geregelt werden.

Beispiele für Informationen, die der Bevollmächtigte geben muss:

  • Finanzielle Transaktionen: Einnahmen und Ausgaben, Kontostände, Abschluss von Verträgen
  • Rechtliche Schritte: Einleitung von Gerichtsverfahren, Korrespondenz mit Behörden, Abschluss von Vergleichen
  • Sonstige wichtige Entscheidungen: z.B. Kündigung von Verträgen, Verkauf von Immobilien, medizinische Entscheidungen

Wann muss der Bevollmächtigte Auskunft geben?

  • Regelmäßig: Auch ohne ausdrückliche Aufforderung sollte der Bevollmächtigte Dich regelmäßig über seine Tätigkeiten informieren, insbesondere bei wichtigen Entscheidungen oder wenn sich wesentliche Entwicklungen ergeben. Die Häufigkeit der Berichterstattung sollte anhand der konkreten Umstände festgelegt werden.
  • Auf Verlangen: Du hast jederzeit das Recht, vom Bevollmächtigten Auskunft über den Stand der Angelegenheiten zu verlangen. Der Bevollmächtigte muss Deiner Aufforderung unverzüglich nachkommen.
  • Nach Beendigung des Auftrags: Spätestens nach Beendigung des Auftrags, z.B. durch Widerruf der Vollmacht oder Tod des Vollmachtgebers, muss der Bevollmächtigte Dir oder Deinen Erben Rechenschaft über seine Tätigkeiten ablegen.

Was passiert bei Verletzung der Auskunftspflicht?

Wenn der Bevollmächtigte seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, kannst Du ihn auf Erfüllung verklagen. Das bedeutet, Du kannst gerichtlich verlangen, dass er Dir die verweigerten Informationen erteilt. Außerdem kannst Du unter Umständen Schadensersatz verlangen, wenn Dir durch die fehlende oder falsche Information ein Schaden entstanden ist.

Auskunftspflicht bei Vollmacht

FAQ

Was bedeutet Auskunftspflicht bei einer Vollmacht?

Der Bevollmächtigte muss den Vollmachtgeber über die durchgeführten Handlungen und Entscheidungen informieren.


Muss der Bevollmächtigte immer Auskunft geben?

Ja, grundsätzlich besteht laut § 666 BGB eine Auskunftspflicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


Kann der Vollmachtgeber auf die Auskunftspflicht verzichten?

Ja, in der Vollmacht kann festgelegt werden, dass der Bevollmächtigte von der Auskunftspflicht befreit ist. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen ratsam, z.B. bei Generalvollmachten mit sehr großem Vertrauen.


Wie oft muss der Bevollmächtigte berichten?

Dies hängt von den Absprachen in der Vollmacht ab. Ohne genaue Regelung sollte der Bevollmächtigte regelmäßig und bei wichtigen Entscheidungen berichten.


Was passiert, wenn der Bevollmächtigte keine Auskunft erteilt?

Der Vollmachtgeber kann den Bevollmächtigten auf Auskunftserteilung verklagen und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.


Muss der Bevollmächtigte auch Rechenschaft über finanzielle Transaktionen ablegen?

Ja, finanzielle Transaktionen sind ein zentraler Bestandteil der Rechenschaftspflicht. Der Bevollmächtigte muss Dir auf Verlangen alle Einnahmen und Ausgaben offenlegen, die er im Rahmen der Vollmacht getätigt hat.


Kann die Auskunftspflicht eingeschränkt werden?

Ja, die Auskunftspflicht kann in der Vollmacht eingeschränkt oder in Ausnahmefällen sogar ausgeschlossen werden. Dies sollte aber klar und deutlich geregelt sein.


Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Auskunftspflicht?

Ja, die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 666 BGB.


Was ist der Unterschied zwischen Auskunft und Rechenschaft?

Auskunft bezieht sich auf allgemeine Informationen über getroffene Maßnahmen. Rechenschaft hingegen erfordert eine detaillierte Aufstellung, insbesondere über finanzielle Angelegenheiten.


Kann der Vollmachtgeber jederzeit Auskunft verlangen?

Ja, der Vollmachtgeber kann jederzeit Auskunft über den Stand der Angelegenheiten verlangen.

Fazit

Die Auskunftspflicht ist ein wichtiges Instrument, um die Kontrolle über die erteilte Vollmacht zu behalten. Sorge für klare Vereinbarungen und sprich mit dem Bevollmächtigten über Deine Erwartungen. So vermeidest Du Missverständnisse und sicherst Dir Transparenz.