Die Vermögensverwaltungsvollmacht ermächtigt eine Person, im Namen des Vollmachtgebers Vermögensangelegenheiten zu regeln. Dies umfasst unter anderem den Kauf und Verkauf von Vermögenswerten, die Verwaltung von Konten oder die Vornahme von Investitionen.
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Mustervollmacht für Vermögensverwaltung
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Vermögensangelegenheiten zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Bankkonten zu eröffnen, zu führen und zu schließen
- Überweisungen und Transaktionen durchzuführen
- Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen und zu verwalten
- Verträge abzuschließen und zu kündigen, die Vermögenswerte betreffen
- Steuererklärungen einzureichen und steuerliche Angelegenheiten zu regeln
- Auskünfte von Behörden, Banken und anderen Institutionen einzuholen
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vermögensverwaltungsvollmacht?
Eine Vermögensverwaltungsvollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, die finanziellen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln. Sie ist besonders nützlich, wenn der Vollmachtgeber verhindert ist oder Unterstützung bei der Verwaltung seiner Finanzen benötigt.
Voraussetzungen für eine Vermögensverwaltungsvollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Eine schriftliche Vollmacht wird dringend empfohlen. |
Präziser Umfang | Die Vollmacht muss klar festlegen, welche Vermögensbereiche sie umfasst. |
Vertrauen | Der Bevollmächtigte sollte das uneingeschränkte Vertrauen des Vollmachtgebers genießen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Eventuell beglaubigte Vollmacht bei umfangreichen Vermögensgeschäften
Wer benötigt eine Vermögensverwaltungsvollmacht?
Die Vollmacht ist nützlich für:
- Ältere oder erkrankte Personen, die Unterstützung bei der Vermögensverwaltung benötigen
- Personen, die häufig verreisen und ihre Finanzen delegieren möchten
- Situationen, in denen ein Experte (z. B. Vermögensberater) mit der Verwaltung beauftragt wird
Rechtslage
Eine Vermögensverwaltungsvollmacht basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte aber immer schriftlich erfolgen. Bei umfangreichen Vermögensgeschäften oder besonderen Risiken kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional): 25–80 €
- Notarielle Beurkundung (bei Immobilien oder hohen Vermögenswerten): ca. 100–500 € je nach Umfang
FAQ zur Vermögensverwaltungsvollmacht
Was umfasst die Vermögensverwaltungsvollmacht?
Sie umfasst alle Aufgaben, die mit der Verwaltung von Finanzen, Konten, Wertpapieren und Vermögensgegenständen zusammenhängen.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
In der Regel nicht, aber bei Immobiliengeschäften oder hohen Vermögenswerten kann sie notwendig sein.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, der Widerruf muss schriftlich erfolgen und dem Bevollmächtigten mitgeteilt werden.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen benannt werden.
Muss der Bevollmächtigte regelmäßige Berichte vorlegen?
Das ist optional, kann aber im Text der Vollmacht festgelegt werden.
Wer haftet für Schäden durch den Bevollmächtigten?
Der Bevollmächtigte haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, ein Enddatum oder spezielle Bedingungen können in der Vollmacht festgelegt werden.
Was passiert bei einem Todesfall des Vollmachtgebers?
Die Vollmacht endet in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, sie ist ausdrücklich über den Tod hinaus gültig.