Die Vollmacht für das Katasteramt ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in Grundstücks- und Liegenschaftsangelegenheiten gegenüber dem Katasteramt zu vertreten. Dies kann die Beantragung von Flurkarten, Einsicht in Katasterunterlagen oder die Durchführung von Grenzfeststellungen umfassen.
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Mustervollmacht für das Katasteramt
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber dem Katasteramt [Name des zuständigen Amts] zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Katasterunterlagen, Flurkarten und Lagepläne einzusehen und zu beantragen
- Grenzvermessungen oder Flurstücksänderungen zu beantragen
- Grundbuchauszüge und andere relevante Dokumente entgegenzunehmen
- Stellungnahmen und Erklärungen im Rahmen von Katasterverfahren abzugeben
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für das Katasteramt?
Die Vollmacht für das Katasteramt erlaubt einer bevollmächtigten Person, Grundstücks- und Liegenschaftsangelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu regeln. Sie wird häufig genutzt, wenn ein Eigentümer selbst nicht beim Katasteramt erscheinen kann oder eine Fachperson (z. B. Vermessungsingenieur, Architekt) beauftragt wird.
Voraussetzungen für eine Katasteramt-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Vollmacht sollte genau definieren, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat. |
Behördliche Anforderungen | Das Katasteramt kann zusätzliche Dokumente oder eine beglaubigte Vollmacht verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Originalvollmacht in Papierform
- Gegebenenfalls Grundbuchauszug oder Flurkarten
- Falls erforderlich: Weitere vom Katasteramt verlangte Unterlagen
Wer benötigt eine Vollmacht für das Katasteramt?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Grundstückseigentümer, die sich bei Anträgen oder Einsichtnahmen vertreten lassen möchten
- Architekten oder Vermessungsingenieure, die im Auftrag von Kunden handeln
- Erben oder Käufer eines Grundstücks, die Katasterunterlagen benötigen
Rechtslage
Die Vollmacht für das Katasteramt basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch immer schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann das Katasteramt eine notarielle Beglaubigung verlangen, insbesondere bei Änderungen im Grundbuch.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional): 25–80 €
- Gebühren des Katasteramts: je nach Leistung zwischen 10–150 €
FAQ zur Vollmacht für das Katasteramt
Für welche Aufgaben gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht umfasst Katastereinsichten, Flurkartenanträge und Grenzvermessungen.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, für einfache Anträge reicht eine schriftliche Vollmacht aus. Für bestimmte Änderungen kann jedoch eine Beglaubigung verlangt werden.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, ein Enddatum kann in der Vollmacht festgelegt werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, das Katasteramt verlangt in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten.
Was passiert, wenn die Vollmacht nicht akzeptiert wird?
Das Amt kann eine Vollmacht ablehnen, wenn sie unvollständig oder unklar formuliert ist.
Kann eine Vollmacht für mehrere Grundstücke gelten?
Ja, sofern dies in der Vollmacht angegeben wird.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Gilt die Vollmacht auch für Änderungen im Grundbuch?
Nein, für Grundbuchänderungen ist eine separate Grundbuchvollmacht erforderlich.