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Amtsvollmachten

Vollmacht für das Katasteramt als Vorlage

Stand:

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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Vollmacht für das Katasteramt ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in Grundstücks- und Liegenschaftsangelegenheiten gegenüber dem Katasteramt zu vertreten. Dies kann die Beantragung von Flurkarten, Einsicht in Katasterunterlagen oder Anträge auf Grenzfeststellung umfassen.

Die folgende Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben; Sie können den Text kopieren und selbst ausfüllen.

Mustervollmacht für das Katasteramt

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
VOLLMACHT

Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile hiermit

Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse

die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber dem Katasteramt Name des zuständigen Amts zu vertreten.

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Katasterunterlagen, Flurkarten und Lagepläne einzusehen und zu beantragen
  • Grenzvermessungen oder Flurstücksänderungen zu beantragen
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und andere relevante Dokumente entgegenzunehmen
  • Stellungnahmen und Erklärungen im Rahmen von Katasterverfahren abzugeben

Diese Vollmacht gilt ab dem Datum und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Vollmacht für das Katasteramt

Was ist eine Vollmacht für das Katasteramt?

Die Vollmacht für das Katasteramt erlaubt einer bevollmächtigten Person, Grundstücks- und Liegenschaftsangelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu regeln. Sie wird häufig genutzt, wenn ein Eigentümer selbst nicht beim Katasteramt erscheinen kann oder eine Fachperson (z. B. Vermessungsingenieur, Architekt) beauftragt wird.

Voraussetzungen für eine Katasteramt-Vollmacht

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Klarer Umfang Die Vollmacht sollte genau definieren, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat.
Behördliche Anforderungen Das Katasteramt kann einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht und je nach Verfahren weitere Unterlagen verlangen.

Übliche Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Gegebenenfalls Grundbuchauszug oder Flurkarten
  • Falls erforderlich: Weitere vom Katasteramt verlangte Unterlagen

Wer benötigt eine Vollmacht für das Katasteramt?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Grundstückseigentümer, die sich bei Anträgen oder Einsichtnahmen vertreten lassen möchten
  • Architekten oder Vermessungsingenieure, die im Auftrag von Kunden handeln
  • Erben oder Käufer eines Grundstücks, die Katasterunterlagen benötigen

Rechtslage

Die Vollmacht für das Katasteramt basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch immer schriftlich erfolgen. Im Verwaltungsverfahren muss der Bevollmächtigte seine Vollmacht auf Verlangen schriftlich nachweisen; das regeln die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder entsprechend § 14 VwVfG. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, richtet sich nach dem Landesrecht. Änderungen im Grundbuch nimmt nicht das Katasteramt, sondern das Grundbuchamt beim Amtsgericht vor; dort muss eine Vollmacht in der Regel öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO).

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (optional): Gebühr nach dem GNotKG, abhängig vom Geschäftswert
  • Gebühren des Katasteramts: je nach Leistung, nach dem Gebührenrecht des jeweiligen Bundeslandes

Vollmacht für das Katasteramt - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für das Katasteramt

Für welche Aufgaben gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht umfasst Katastereinsichten, Flurkartenanträge und Grenzvermessungen.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
In der Regel nicht; das Katasteramt kann einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht verlangen. Für Eintragungen im Grundbuch ist dagegen eine öffentlich beglaubigte Vollmacht nötig (§ 29 GBO).


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, ein Enddatum kann in der Vollmacht festgelegt werden.


Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Bei persönlicher Vorsprache kann das Katasteramt verlangen, dass sich der Bevollmächtigte ausweist. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, sollte vorab bei der zuständigen Stelle erfragt werden.


Was passiert, wenn die Vollmacht nicht akzeptiert wird?
Das Amt kann eine Vollmacht ablehnen, wenn sie unvollständig oder unklar formuliert ist.


Kann eine Vollmacht für mehrere Grundstücke gelten?
Ja. Das Muster gilt für alle Angelegenheiten gegenüber dem Katasteramt und damit für alle Grundstücke des Vollmachtgebers. Soll die Vollmacht auf bestimmte Grundstücke beschränkt werden, sollten diese mit Gemarkung, Flur und Flurstück bezeichnet werden.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.


Gilt die Vollmacht auch für Änderungen im Grundbuch?
Nein, für Grundbuchänderungen ist das Grundbuchamt zuständig. Dafür ist eine separate Grundbuchvollmacht erforderlich, die in der Regel öffentlich beglaubigt sein muss (§ 29 GBO).