Die Vollmacht für die Eheschließung ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber bei bestimmten Formalitäten zur Eheschließung gegenüber dem Standesamt zu vertreten. Dies kann unter anderem die Anmeldung der Eheschließung, die Einreichung erforderlicher Dokumente oder die Vornahme der Trauung durch einen Stellvertreter (nur in Ausnahmefällen) betreffen.
Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.
Mustervollmacht für die Eheschließung
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten gegenüber dem Standesamt [Name der Stadt/Gemeinde] zu vertreten:
- Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise
- Entgegennahme von Bescheiden oder behördlichen Dokumenten
- Kommunikation mit dem Standesamt bezüglich meiner Eheschließung
⚠ Die persönliche Eheschließung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Beide Ehepartner müssen zur Trauung anwesend sein.
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf oder bis zur abgeschlossenen Eheschließung gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für die Eheschließung?
Die Vollmacht für die Eheschließung erlaubt es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in verwaltungstechnischen Angelegenheiten rund um die Eheschließung zu vertreten. Die persönliche Trauung kann jedoch nicht durch einen Stellvertreter erfolgen.
Voraussetzungen für eine Vollmacht zur Eheschließung
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht muss schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Beglaubigung | Einige Standesämter verlangen eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht. |
Persönliche Trauung | Die Eheschließung selbst kann nur durch die anwesenden Partner erfolgen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Ggf. notariell beglaubigte Vollmacht, falls vom Standesamt gefordert
Wer benötigt eine Vollmacht für die Eheschließung?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Verlobte, die die Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich vornehmen können
- Dritte Personen, die Dokumente und Anträge beim Standesamt einreichen sollen
- Rechtsanwälte oder Berater, die eine Eheschließung rechtlich begleiten
Rechtslage
Die Vollmacht für die Eheschließung basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann das Standesamt eine notarielle Beglaubigung verlangen. Die eigentliche Trauung kann nur persönlich durch beide Partner vollzogen werden.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung: variabel je nach Standesamt (ca. 40–80 €)
FAQ zur Vollmacht für die Eheschließung
Kann die Eheschließung selbst durch einen Bevollmächtigten erfolgen?
Nein, beide Ehepartner müssen zur Trauung persönlich anwesend sein.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Manche Standesämter verlangen eine beglaubigte Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht festgelegt werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, das Standesamt verlangt in der Regel eine Identifikation des Bevollmächtigten.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Ja, mehrere Bevollmächtigte können benannt werden.
Was passiert, wenn das Standesamt die Vollmacht nicht akzeptiert?
Einige Ämter haben eigene Formulare oder verlangen eine notarielle Bestätigung.
Gilt die Vollmacht für Eheschließungen im Ausland?
Nein, für eine Eheschließung im Ausland gelten je nach Land andere Vorschriften.
Kann die Vollmacht auch für die Änderung von Namensrechten genutzt werden?
Nein, Namensänderungen müssen persönlich beantragt werden.