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Vollmachtserstellung

Vollmacht individuell formulieren: Satzbausteine zum Kopieren

Stand:

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Mit diesen Satzbausteinen können Sie eine Vollmacht nach Ihren Bedürfnissen individuell formulieren. Wählen Sie die passenden Formulierungen aus und fügen Sie sie in Ihr Dokument ein.


Einleitung und Bevollmächtigung

  • „Ich, [Name, Vorname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit Vollmacht an [Name des Bevollmächtigten].“
  • „Hiermit bevollmächtige ich [Name des Bevollmächtigten], mich in den unten genannten Angelegenheiten zu vertreten.“
  • „Der Bevollmächtigte ist berechtigt, in meinem Namen und auf meine Rechnung zu handeln.“
  • „Mit dieser Vollmacht übertrage ich die Befugnis, die in diesem Dokument aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.“
  • „Ich übertrage [Name des Bevollmächtigten] die Vertretung meiner Interessen gemäß den nachfolgenden Regelungen.“

Aufgabenbeschreibung

  • „Die Vollmacht umfasst folgende Tätigkeiten: [Beschreibung der Aufgaben].“
  • „Der Bevollmächtigte darf Akten und Dokumente einsehen, Kopien anfertigen und Informationen einholen.“
  • „Diese Vollmacht berechtigt [Name des Bevollmächtigten], Verträge im Rahmen der genannten Aufgaben abzuschließen.“
  • „Der Bevollmächtigte darf Zahlungen tätigen, entgegennehmen und Quittungen ausstellen.“
  • „Die Vollmacht umfasst die Vertretung vor Behörden, Gerichten und anderen Institutionen, soweit eine Vertretung gesetzlich zulässig ist.“

Geltungsbereich und Einschränkungen

  • „Die Vollmacht gilt ausschließlich für [genaue Beschreibung des Zwecks, z. B. einen Vertragsabschluss].“
  • „Diese Vollmacht ist auf folgende Regionen/Behörden/Institutionen beschränkt: [Details einfügen].“
  • „Der Bevollmächtigte darf keine Untervollmacht erteilen.“
  • „Der Bevollmächtigte ist berechtigt, für einzelne oder alle Angelegenheiten Untervollmacht zu erteilen.“
  • „Die Vollmacht gilt nur für den Zeitraum vom [Startdatum] bis [Enddatum].“

Widerruf und Beendigung

  • „Diese Vollmacht kann jederzeit von mir widerrufen werden.“
  • „Die Vollmacht endet automatisch, sobald die Aufgabe erfüllt ist.“
  • „Nach dem Erlöschen der Vollmacht ist die Vollmachtsurkunde an mich zurückzugeben.“

Zusätzliche Bestimmungen

  • „Ich bestätige, dass der Bevollmächtigte befugt ist, in meinem Namen rechtlich bindend zu handeln.“
  • „Ich entbinde [Ärzte, Stellen oder Personen benennen] gegenüber dem Bevollmächtigten von der Schweigepflicht.“

Anwendung der Satzbausteine

Mit diesen Formulierungen können Sie Vollmachten für viele private, geschäftliche oder behördliche Zwecke erstellen. Ergänzen Sie sie mit Ihren Angaben, damit die Vollmacht zu Ihrem Fall passt. Beachten Sie dabei: Vor Gerichten mit Anwaltszwang, etwa dem Landgericht, kann nur ein Rechtsanwalt vertreten; auch vor dem Amtsgericht sind neben Rechtsanwälten nur bestimmte Personen als Bevollmächtigte zugelassen, z. B. volljährige Familienangehörige bei unentgeltlicher Vertretung (§ 79 Abs. 2 ZPO). Höchstpersönliche Geschäfte wie ein Testament können nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden (§ 2064 BGB).

Individuelle Vollmachtserstellung

FAQ

Wie nutze ich die Satzbausteine für meine Vollmacht?
Die Satzbausteine können individuell kombiniert werden, um eine Vollmacht für Ihren Bedarf zu erstellen. Ergänzen Sie persönliche Daten, Aufgaben und Details, um die Vorlage anzupassen.


Sind die Satzbausteine rechtlich bindend?
Eine aus den Bausteinen zusammengestellte Vollmacht ist wirksam, wenn der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist und sie erteilt; eine bestimmte Form ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben (§ 167 Abs. 2 BGB). Für einige Zwecke ist aber eine öffentlich beglaubigte Vollmacht nötig, etwa gegenüber dem Grundbuchamt (§ 29 GBO) oder für Anmeldungen zum Handelsregister (§ 12 Abs. 1 S. 3 HGB).


Muss ich alle Bausteine verwenden?
Nein, nutzen Sie nur die Bausteine, die für Ihre Vollmacht relevant sind. Passen Sie sie bei Bedarf an oder ergänzen Sie weitere Angaben.


Kann ich die Vollmacht jederzeit widerrufen?
Ja, eine Vollmacht kann in der Regel jederzeit widerrufen werden. Unwiderruflich kann sie nur ausnahmsweise erteilt werden, wenn das zugrunde liegende Rechtsverhältnis dies trägt; eine unwiderrufliche Generalvollmacht ist unwirksam, und aus wichtigem Grund ist ein Widerruf immer möglich.


Sind die Satzbausteine für alle Arten von Vollmachten geeignet?
Nicht ohne Weiteres. Sie lassen sich für viele Zwecke anpassen, etwa für Bank- oder Einsichtsvollmachten; Banken verlangen allerdings häufig eigene Formulare. Für Gesundheits- und Vorsorgevollmachten gelten besondere Anforderungen: Die Einwilligung, die Nichteinwilligung und den Widerruf der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen mit Lebensgefahr oder der Gefahr eines schweren und länger dauernden Gesundheitsschadens (auch das Unterbleiben oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen) sowie eine Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen und ärztliche Zwangsmaßnahmen muss die schriftlich erteilte Vollmacht ausdrücklich umfassen (§ 1820 Abs. 2 BGB).


Brauche ich eine Beglaubigung für die Vollmacht?
Nicht unbedingt. Für die meisten Vollmachten reicht die Unterschrift aus. Vorgeschrieben ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht zum Beispiel für Eintragungen im Grundbuch (§ 29 GBO) und für die Ausschlagung einer Erbschaft (§ 1945 Abs. 3 BGB).


Was passiert, wenn ich die Aufgaben nicht genau definiere?
Wenn die Aufgaben in der Vollmacht nicht klar beschrieben sind, kann es zu Missverständnissen kommen, oder Dritte erkennen die Vollmacht nur eingeschränkt an. Deshalb sollten Aufgaben und Befugnisse immer präzise formuliert werden.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, die Satzbausteine enthalten eine Formulierung, mit der Sie die Gültigkeit der Vollmacht zeitlich begrenzen können.


Was passiert, wenn keine Widerrufsklausel enthalten ist?
Auch ohne ausdrückliche Widerrufsklausel können Sie die Vollmacht grundsätzlich jederzeit formlos widerrufen (§ 168 BGB). Eine solche Klausel schafft jedoch zusätzliche Klarheit.


Kann ich die Vollmacht elektronisch übermitteln?
Ja, eine Vollmacht kann per E-Mail oder als Scan übermittelt werden. Für bestimmte Zwecke, wie Bankgeschäfte, kann jedoch ein Originaldokument erforderlich sein. Bei einseitigen Rechtsgeschäften wie einer Kündigung kann der Empfänger das Geschäft unverzüglich zurückweisen, wenn keine Vollmachtsurkunde im Original vorgelegt wird (§ 174 BGB); eine Kopie oder ein Scan reicht dafür nicht.