Die Vollmacht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, im Namen des Vollmachtgebers gegenüber der BaFin zu handeln. Dies kann unter anderem das Einholen von Informationen, das Einreichen von Anträgen oder die Kommunikation mit der Behörde betreffen.
Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.
Mustervollmacht für die BaFin
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Anfragen und Auskünfte bei der BaFin einzuholen
- Schriftstücke und Bescheide entgegenzunehmen
- Anträge und Erklärungen abzugeben
- Stellungnahmen in meinem Namen zu verfassen
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für die BaFin?
Die Vollmacht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber gegenüber der BaFin zu vertreten. Dies kann hilfreich sein, wenn es um die Bearbeitung von Anträgen, Beschwerden oder die Klärung von aufsichtsrechtlichen Fragen geht.
Voraussetzungen für eine BaFin-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Vollmacht sollte genau definieren, welche Rechte der Bevollmächtigte hat. |
Akzeptanz durch die BaFin | Die BaFin kann eine schriftliche Bestätigung oder zusätzliche Dokumente verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Weitere von der BaFin verlangte Unterlagen
Wer benötigt eine Vollmacht für die BaFin?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Unternehmen und Einzelpersonen, die sich gegenüber der BaFin vertreten lassen möchten
- Finanzdienstleister oder Rechtsanwälte, die für Mandanten Anfragen stellen
- Personen, die nicht selbst mit der BaFin kommunizieren können oder möchten
Rechtslage
Die Vollmacht für die BaFin basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch immer schriftlich erfolgen. In bestimmten Fällen kann die BaFin eine beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht verlangen.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional): 25–80 €
- Notarielle Beurkundung (falls erforderlich): ca. 100–500 € je nach Umfang
FAQ zur Vollmacht für die BaFin
Welche Aufgaben deckt die Vollmacht ab?
Die Vollmacht umfasst Anfragen, Anträge und allgemeine Kommunikation mit der BaFin.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
In den meisten Fällen nicht, aber in bestimmten aufsichtsrechtlichen Verfahren kann sie verlangt werden.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen übertragen werden?
Ja, mehrere Bevollmächtigte können benannt werden.
Muss der Bevollmächtigte regelmäßig Rechenschaft ablegen?
Das kann individuell in der Vollmacht geregelt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, die Vollmacht erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Kann die Vollmacht auf bestimmte Vorgänge beschränkt werden?
Ja, sie kann für einen bestimmten Antrag oder eine spezielle Kommunikation mit der BaFin erteilt werden.
Muss die BaFin die Vollmacht akzeptieren?
Die BaFin kann zusätzliche Anforderungen an eine Vollmacht stellen, insbesondere bei komplexen Verfahren.