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Amtsvollmachten

Vollmacht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Stand:

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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Vollmacht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, im Namen des Vollmachtgebers gegenüber der BaFin zu handeln. Dies kann unter anderem das Einholen von Informationen, das Einreichen von Anträgen oder die Kommunikation mit der Behörde betreffen.

Die folgende Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.

Mustervollmacht für die BaFin

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
VOLLMACHT

Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile hiermit

Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse

die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu vertreten.

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Anfragen und Auskünfte bei der BaFin einzuholen
  • Schriftstücke und Bescheide entgegenzunehmen
  • Anträge und Erklärungen abzugeben
  • Stellungnahmen in meinem Namen zu verfassen

Diese Vollmacht gilt ab dem Datum und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Vollmachtserteilung - BaFin

Was ist eine Vollmacht für die BaFin?

Die Vollmacht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber gegenüber der BaFin zu vertreten. Dies kann hilfreich sein, wenn es um die Bearbeitung von Anträgen, Beschwerden oder die Klärung von aufsichtsrechtlichen Fragen geht. Einzelne Streitigkeiten zwischen Kunden und Finanzunternehmen entscheidet die BaFin nicht; sie nimmt ihre Aufgaben nur im öffentlichen Interesse wahr (§ 4 Abs. 4 FinDAG).

Voraussetzungen für eine BaFin-Vollmacht

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Klarer Umfang Die Vollmacht sollte genau definieren, welche Rechte der Bevollmächtigte hat.
Akzeptanz durch die BaFin Die BaFin kann verlangen, dass die Vollmacht schriftlich nachgewiesen wird (§ 14 Abs. 1 VwVfG).

Notwendige Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Schriftliche Vollmacht, im Zweifel im Original
  • Falls erforderlich: Weitere von der BaFin verlangte Unterlagen

Wer benötigt eine Vollmacht für die BaFin?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Unternehmen und Einzelpersonen, die sich gegenüber der BaFin vertreten lassen möchten
  • Rechtsanwälte, die für Mandanten tätig werden, sowie Angehörige oder Vertrauenspersonen, die unentgeltlich helfen (§ 6 RDG)
  • Personen, die nicht selbst mit der BaFin kommunizieren können oder möchten

Rechtslage

Die Vollmacht für die BaFin basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch immer schriftlich erfolgen. Im Verwaltungsverfahren kann sich jeder Beteiligte durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen; auf Verlangen der Behörde ist die Vollmacht schriftlich nachzuweisen (§ 14 Abs. 1 VwVfG). Ist ein Bevollmächtigter bestellt, soll sich die Behörde an ihn wenden (§ 14 Abs. 3 VwVfG).

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (optional): Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Vollmacht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für die BaFin

Welche Aufgaben deckt die Vollmacht ab?
Die Vollmacht umfasst Anfragen, Anträge und allgemeine Kommunikation mit der BaFin.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein. Für das Verwaltungsverfahren schreibt das Gesetz keine Beglaubigung vor; die BaFin kann aber verlangen, dass die Vollmacht schriftlich nachgewiesen wird (§ 14 Abs. 1 VwVfG).


Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, jederzeit. Gegenüber der BaFin wird der Widerruf erst wirksam, wenn er ihr zugeht (§ 14 Abs. 1 Satz 4 VwVfG); teilen Sie ihn deshalb auch der BaFin mit.


Kann die Vollmacht mehreren Personen erteilt werden?
Ja, mehrere Bevollmächtigte können benannt werden.


Muss der Bevollmächtigte regelmäßig Rechenschaft ablegen?
Liegt ein Auftrag zugrunde, muss der Bevollmächtigte auf Verlangen Auskunft geben und nach Erledigung Rechenschaft ablegen (§ 666 BGB). Regelmäßige Berichte können zusätzlich vereinbart werden.


Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Im Zweifel ja: Die Vollmacht erlischt nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers (§§ 168, 672 BGB; für das Verwaltungsverfahren § 14 Abs. 2 VwVfG). Die Erben können sie widerrufen. Soll sie mit dem Tod enden, sollte das in der Vollmacht stehen.


Kann die Vollmacht auf bestimmte Vorgänge beschränkt werden?
Ja, sie kann für einen bestimmten Antrag oder eine spezielle Kommunikation mit der BaFin erteilt werden.


Muss die BaFin die Vollmacht akzeptieren?
Grundsätzlich ja: Nach § 14 VwVfG kann sich jeder Beteiligte durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die BaFin kann aber verlangen, dass die Vollmacht schriftlich nachgewiesen wird.