Die Vollmacht für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten gegenüber dem BISp zu vertreten. Dies kann unter anderem die Beantragung von Fördermitteln, die Kommunikation mit der Behörde oder die Einreichung wissenschaftlicher Anträge betreffen.
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Mustervollmacht für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Fördermittelanträge zu stellen und erforderliche Unterlagen einzureichen
- Schriftverkehr mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft zu führen und Bescheide entgegenzunehmen
- Stellungnahmen und Erklärungen im Rahmen wissenschaftlicher Verfahren abzugeben
- Dokumente und Nachweise anzufordern oder einzureichen
- Gebührenzahlungen für Förder- oder Forschungsanträge zu veranlassen
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft?
Die Vollmacht für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) erlaubt es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in wissenschaftlichen, forschungsbezogenen und fördertechnischen Angelegenheiten gegenüber dem BISp zu vertreten. Sie wird häufig von Sportverbänden, Forschungsinstituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen genutzt.
Voraussetzungen für eine BISp-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die genauen Befugnisse des Bevollmächtigten sollten in der Vollmacht definiert sein. |
Akzeptanz durch das BISp | Das BISp kann eine beglaubigte Vollmacht oder spezielle Formulare verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Formulare oder Bestätigungen des Bundesinstituts für Sportwissenschaft
Wer benötigt eine Vollmacht für das BISp?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Sportverbände oder Organisationen, die Fördermittel oder Forschungsprojekte beantragen
- Forschungsinstitute oder Hochschulen, die Anträge oder Gutachten beim BISp einreichen
- Berater oder Fachpersonen, die Mandanten in wissenschaftlichen Verfahren vertreten
Rechtslage
Die Vollmacht für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte aber immer schriftlich erfolgen. In bestimmten Fällen kann das BISp eine notarielle Beglaubigung oder spezielle Bevollmächtigungen verlangen.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für Förderanträge oder wissenschaftliche Verfahren: variabel
FAQ zur Vollmacht für das BISp
Für welche Vorgänge gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht umfasst Fördermittelanträge, wissenschaftliche Anträge und allgemeine Kommunikation mit dem BISp.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, außer in speziellen Fällen, wenn das BISp es verlangt.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht festgelegt werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, das BISp kann eine Identifikation des Bevollmächtigten verlangen.
Was passiert, wenn das BISp die Vollmacht nicht akzeptiert?
Das Amt kann spezielle Formulare oder eine beglaubigte Vollmacht verlangen.
Kann die Vollmacht für mehrere Verfahren gelten?
Ja, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.