Die Vollmacht für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in steuerlichen Angelegenheiten gegenüber dem BZSt zu vertreten. Dies kann unter anderem die Beantragung einer steuerlichen Identifikationsnummer, die Kommunikation zu steuerlichen Anträgen oder die Einsicht in Steuerdaten betreffen.
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Mustervollmacht für das Bundeszentralamt für Steuern
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Steuerliche Identifikationsnummern (IdNr.) oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) zu beantragen
- Einsicht in Steuerdaten zu erhalten und steuerliche Bescheide entgegenzunehmen
- Steuererklärungen, Anträge oder sonstige Schreiben im Namen des Vollmachtgebers einzureichen
- Rückfragen des BZSt zu beantworten und Dokumente nachzureichen
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für das BZSt?
Die Vollmacht für das Bundeszentralamt für Steuern erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in steuerlichen Angelegenheiten zu vertreten. Sie wird häufig von Steuerberatern, Unternehmen oder bevollmächtigten Privatpersonen genutzt.
Voraussetzungen für eine BZSt-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht muss schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Rechte des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Akzeptanz durch das BZSt | Das BZSt kann eine beglaubigte Vollmacht oder ein spezielles Formular verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Formulare des BZSt zur Bevollmächtigung
Wer benötigt eine Vollmacht für das BZSt?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Steuerberater oder Rechtsanwälte, die steuerliche Angelegenheiten für Mandanten klären
- Unternehmen, die steuerliche Identifikationsnummern oder Anträge verwalten müssen
- Privatpersonen, die sich bei steuerlichen Anfragen vertreten lassen möchten
Rechtslage
Die Vollmacht für das BZSt basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte aber schriftlich erfolgen. In einigen Fällen fordert das BZSt eine beglaubigte Vollmacht oder spezielle Formulare für die Bevollmächtigung.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für bestimmte Anträge beim BZSt: variabel
FAQ zur Vollmacht für das BZSt
Für welche steuerlichen Vorgänge gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht umfasst Steueridentifikationen, Anträge, Einsicht in Steuerdaten und allgemeine Kommunikation mit dem BZSt.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, außer in besonderen Fällen (z. B. bei sensiblen steuerlichen Verfahren).
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann festgelegt werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, in vielen Fällen wird eine Identifikation verlangt.
Was passiert, wenn das BZSt die Vollmacht nicht akzeptiert?
Das BZSt kann eigene Formulare oder eine notariell beglaubigte Vollmacht verlangen.
Kann die Vollmacht für mehrere steuerliche Anträge gelten?
Ja, sofern dies in der Vollmacht festgelegt ist.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Ja, mehrere Bevollmächtigte können benannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.