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Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2025
Die Vollmacht für das Finanzgericht ermöglicht es einer Person (dem Bevollmächtigten), den Vollmachtgeber in steuerrechtlichen Streitigkeiten vor dem Finanzgericht zu vertreten. Sie wird benötigt, wenn ein Steuerpflichtiger nach einem erfolglosen Einspruch beim Finanzamt Klage beim Finanzgericht erhebt und sich von einem Steuerberater, Anwalt oder einer anderen befugten Person vertreten lassen möchte. Die Vorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie können sie per Copy & Paste übernehmen. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.
Mustervollmacht für das Finanzgericht
VOLLMACHT
Hiermit bevollmächtige ich, Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift,
Herrn/Frau vollständiger Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift,
mich in allen Angelegenheiten vor dem Finanzgericht zu vertreten.
Der/Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Klagen einzureichen, zurückzunehmen oder zu ändern,
- Anträge zu stellen, Schriftsätze einzureichen und Dokumente entgegenzunehmen,
- Gerichtstermine wahrzunehmen und in meinem Namen Stellung zu beziehen,
- tatsächliche Verständigungen zu treffen und den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären,
- Zahlungen entgegenzunehmen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Verfahren stehen.
Diese Vollmacht umfasst auch die Vertretung in Verbindung mit einem außergerichtlichen Vorverfahren (Einspruchsverfahren).
Der/Die Bevollmächtigte darf Untervollmacht erteilen.
Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers
Was ist eine Vollmacht für das Finanzgericht?
Eine Vollmacht für das Finanzgericht erlaubt es dem Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber in steuerrechtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht zu vertreten. Sie wird häufig von Steuerberatern, Anwälten oder anderen befugten Vertretern verwendet, um Klagen oder Anträge im Namen ihrer Mandanten einzureichen.
Voraussetzungen
| Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter. |
| Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten | Vor dem Finanzgericht können Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer vertreten; daneben u. a. volljährige Familienangehörige, wenn die Vertretung nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht, sowie Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen ihrer Befugnisse (§ 62 Abs. 2 FGO). Den Rechtsstreit kann man auch selbst führen. |
| Schriftliche Vollmacht | Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen; sie kann nachgereicht werden, das Gericht kann dafür eine Frist bestimmen (§ 62 Abs. 6 FGO). |
Notwendige Unterlagen
- Bei Bedarf Ausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers
- Schriftliche Vollmacht (Original)
- Relevante Unterlagen für das Verfahren (z. B. Steuerbescheid, Einspruchsbescheid)
Wer benötigt diese Vollmacht?
Eine Vollmacht für das Finanzgericht wird benötigt von:
- Steuerpflichtigen, die sich in einem steuerrechtlichen Verfahren vertreten lassen möchten.
- Steuerberatern, Anwälten oder anderen zugelassenen Berufsgruppen, um Klagen einzureichen.
Rechtslage
Nach § 62 der Finanzgerichtsordnung (FGO) können Steuerpflichtige vor dem Finanzgericht selbst auftreten oder sich vertreten lassen. Für die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, die beim Gericht eingereicht wird. Vor dem Bundesfinanzhof, also etwa im Revisionsverfahren oder bei einer Nichtzulassungsbeschwerde, besteht Vertretungszwang: Dort sind nur Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und entsprechende Berufsgesellschaften als Bevollmächtigte zugelassen (§ 62 Abs. 4 FGO).
Kosten der Vollmacht
Die Erstellung einer Vollmacht verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Wird ein Anwalt oder Steuerberater eingeschaltet, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach einer Honorarvereinbarung.

FAQ
Was ist eine Vollmacht für das Finanzgericht?
Diese Vollmacht ermöglicht es, eine andere Person mit der Vertretung in steuerrechtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht zu beauftragen.
Wer darf mich vor dem Finanzgericht vertreten?
Vor dem Finanzgericht können Sie sich von Steuerberatern, Anwälten oder zugelassenen Berufsgruppen vertreten lassen. Auch volljährige Familienangehörige dürfen vertreten, wenn dies nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht (§ 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO); eine Sondergenehmigung ist dafür nicht nötig.
Muss die Vollmacht schriftlich vorliegen?
Ja. Sie ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen und kann nachgereicht werden (§ 62 Abs. 6 FGO). Tritt ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder anderer in § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO genannter Berufsträger auf, prüft das Gericht einen Mangel der Vollmacht nicht von Amts wegen.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, der Widerruf ist jederzeit möglich und sollte dem Gericht sowie dem Bevollmächtigten schriftlich mitgeteilt werden.
Gelten besondere Anforderungen für Revisionsverfahren?
Ja, vor dem Bundesfinanzhof, etwa im Revisionsverfahren, besteht Vertretungszwang. Zugelassen sind nur Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und entsprechende Berufsgesellschaften (§ 62 Abs. 4 FGO).
Welche Unterlagen muss ich bei der Vollmacht einreichen?
Neben der Vollmacht soll der Klage eine Abschrift des angefochtenen Bescheids und der Einspruchsentscheidung beigefügt werden (§ 65 Abs. 1 FGO).
Wie lange ist die Vollmacht gültig?
Die Vollmacht ist gültig, bis das Verfahren abgeschlossen ist oder sie widerrufen wird.
Können mehrere Personen bevollmächtigt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden. Soll ein Bevollmächtigter Untervollmacht erteilen dürfen, sollte das ausdrücklich in der Vollmacht stehen.