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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Eine Vollmacht bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist erforderlich, wenn Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen möchten, Sie in Angelegenheiten zu vertreten, die im Zusammenhang mit der BGR stehen. Dies kann z. B. die Einreichung von Anträgen, die Bearbeitung von Unterlagen oder den Empfang von Bescheiden betreffen. Die folgende Vollmacht dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.
Mustervollmacht für die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Hiermit bevollmächtige ich, Vollmachtgeber, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, Herrn/Frau Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum des Bevollmächtigten, wohnhaft in Adresse des Bevollmächtigten, mich in allen Angelegenheiten gegenüber der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zu vertreten.
Der/Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Anträge und Erklärungen einzureichen, die im Zusammenhang mit geowissenschaftlichen Untersuchungen oder Rohstoffanfragen stehen.
- Auskünfte von der BGR einzuholen und notwendige Unterlagen abzuholen oder zu übermitteln.
- Bescheide und amtliche Schriftstücke entgegenzunehmen.
- Weitere erforderliche Handlungen vorzunehmen, um meine Interessen gegenüber der BGR zu wahren.
Diese Vollmacht gilt ab dem Datum der Unterzeichnung und kann jederzeit widerrufen werden.
Ort, den Datum Unterschrift des Vollmachtgebers
Was ist eine Vollmacht für die BGR?
Eine Vollmacht für die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erlaubt es einer bevollmächtigten Person, für den Vollmachtgeber offizielle Angelegenheiten bei der BGR zu regeln. Dies kann Antragsverfahren, Rohstoffanfragen oder andere geowissenschaftliche Aufgaben umfassen.
Tabelle der Voraussetzungen
| Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Als Bevollmächtigte sollte eine volljährige, zuverlässige Person gewählt werden; zwingend ist nur beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 165 BGB). |
| Vertrauensverhältnis | Es sollte ein hohes Maß an Vertrauen zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten bestehen. |
| Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erteilt und unterschrieben werden; die BGR kann einen schriftlichen Nachweis verlangen (§ 14 Abs. 1 VwVfG). |
| Widerruf | Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden; gegenüber der BGR wird der Widerruf erst wirksam, wenn er ihr zugeht (§ 14 Abs. 1 VwVfG). |
Notwendige Unterlagen
- Schriftliche Vollmacht im Original
- Ausweis des Bevollmächtigten, auf Verlangen auch eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- Ggf. Antragsformulare oder Dokumente, die an die BGR übermittelt werden sollen
Wer benötigt die Vollmacht?
Die Vollmacht ist für Personen erforderlich, die selbst nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zu regeln, z. B. aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen. Auch Unternehmen, die eine Person mit der Abwicklung von Anträgen oder Bescheiden beauftragen, können diese Vollmacht nutzen.
Rechtslage
Eine Vollmacht gegenüber der BGR unterliegt denselben allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen wie andere Vollmachten in Deutschland (§§ 164 ff. BGB). Sie ist grundsätzlich formfrei; im Verwaltungsverfahren muss der Bevollmächtigte sie auf Verlangen schriftlich nachweisen (§ 14 Abs. 1 VwVfG). Eine Beglaubigung schreibt § 14 VwVfG nicht vor.
Kosten der Vollmacht
Die Erstellung einer Vollmacht verursacht keine Kosten, wenn sie privat erstellt wird. Für eine notarielle Beglaubigung richten sich die Kosten nach dem GNotKG.

FAQ-Bereich
Wofür benötige ich eine Vollmacht bei der BGR?
Sie benötigen eine Vollmacht, wenn Sie möchten, dass jemand anderes Ihre Angelegenheiten bei der BGR regelt, z. B. Anträge einreicht oder Bescheide entgegennimmt.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit (§ 168 Satz 2 BGB). Eine Form ist nicht vorgeschrieben, gegenüber der BGR wird der Widerruf aber erst wirksam, wenn er ihr zugeht (§ 14 Abs. 1 VwVfG). Teilen Sie ihn der BGR deshalb schriftlich mit.
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nein. Im Verwaltungsverfahren muss der Bevollmächtigte die Vollmacht auf Verlangen schriftlich nachweisen (§ 14 Abs. 1 VwVfG); eine notarielle Beglaubigung ist dafür nicht vorgeschrieben.
Welche Aufgaben kann der Bevollmächtigte übernehmen?
Der Bevollmächtigte kann Anträge einreichen, Auskünfte einholen, Bescheide entgegennehmen und alle erforderlichen Schritte im Zusammenhang mit der BGR übernehmen.
Ist die Vollmacht zeitlich begrenzt?
Wenn keine Frist festgelegt ist, gilt sie bis zum Widerruf. Durch den Tod des Vollmachtgebers wird sie im Verwaltungsverfahren nicht aufgehoben (§ 14 Abs. 2 VwVfG).
Brauche ich einen Anwalt für die Erstellung der Vollmacht?
Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ratsam bei speziellen oder komplexen Fällen.
Welche Unterlagen benötigt der Bevollmächtigte?
Der Bevollmächtigte benötigt die Vollmacht, seinen eigenen gültigen Ausweis sowie die relevanten Dokumente, die bei der BGR eingereicht oder abgeholt werden sollen.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja. Legen Sie dann in der Vollmacht fest, ob die Bevollmächtigten einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen.
