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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Die Vollmacht für das Standesamt wird genutzt, um eine bevollmächtigte Person zu ermächtigen, bestimmte Angelegenheiten beim Standesamt im Namen des Vollmachtgebers zu erledigen, wie z. B. das Abholen von Urkunden oder das Anmelden einer Eheschließung. Diese Vorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie können sie per Copy & Paste übernehmen. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.
Was ist eine Vollmacht für das Standesamt?
Eine Vollmacht für das Standesamt ermöglicht es einer anderen Person, Angelegenheiten beim Standesamt im Namen des Vollmachtgebers zu erledigen. Dies kann nützlich sein, wenn der Vollmachtgeber verhindert ist oder aus anderen Gründen nicht persönlich erscheinen kann. Typische Vorgänge, die per Vollmacht erledigt werden können, sind z. B. die Beantragung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden.
Mustervollmacht für das Standesamt
Vollmacht
Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Anschrift, bevollmächtige hiermit Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Anschrift, mich beim Standesamt Ort des Standesamts zu vertreten.
Die Vollmacht erstreckt sich auf folgende Handlungen:
- Beantragung einer Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunde oder anderer Dokumente
- Anmeldung der Eheschließung; Voraussetzungen siehe FAQ unten
- Sonstige, genau zu benennende Aufgaben
Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, alle erforderlichen Erklärungen in meinem Namen abzugeben und die nötigen Unterlagen in Empfang zu nehmen.
Diese Vollmacht gilt nur für die oben genannten Angelegenheiten und erlischt, sobald diese erledigt sind.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber
Unterschrift Bevollmächtigter (optional)

Voraussetzungen für die Vollmacht für das Standesamt
| Berechtigung | Der Vollmachtgeber muss für die jeweilige Amtshandlung selbst berechtigt sein. Als Bevollmächtigter empfiehlt sich eine volljährige Person. |
| Notwendige Unterlagen | Ausweis des Bevollmächtigten, Ausweiskopie des Vollmachtgebers |
| Umfang | Klare Aufgabenbeschreibung |
Notwendige Unterlagen
- Personalausweise oder Reisepässe von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
- Angabe der zu beschaffenden Urkunden oder vorzunehmenden Amtshandlungen
- Ggf. bereits vorhandene Urkunden oder Nachweise
Wer benötigt die Vollmacht?
Die Vollmacht für das Standesamt wird benötigt, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht persönlich erscheinen kann und eine andere Person beauftragt, eine Amtshandlung für ihn vorzunehmen, z. B. das Abholen von Dokumenten oder die Anmeldung einer Eheschließung.
Rechtslage
Nach § 167 Abs. 2 BGB kann eine Vollmacht grundsätzlich formlos erteilt werden. Für bestimmte Amtshandlungen im Standesamt kann es jedoch erforderlich sein, dass die Vollmacht schriftlich vorliegt und die Identität des Bevollmächtigten durch einen Ausweis nachgewiesen wird. Personenstandsurkunden erhalten nach § 62 PStG die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge; andere Personen nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Ein Bevollmächtigter beantragt die Urkunde im Namen einer solchen berechtigten Person. Die Anmeldung der Eheschließung sollen die Verlobten persönlich vornehmen; eine Vertretung ist nur in den Grenzen von § 28 Abs. 1 der Personenstandsverordnung (PStV) möglich.
Kosten der Vollmacht
Die Vollmachtserstellung selbst ist in der Regel kostenfrei. Kosten entstehen meist nur für die Beschaffung der Urkunden oder andere Leistungen des Standesamts. Falls eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht verlangt wird, richten sich die Notargebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

FAQ zur Vollmacht für das Standesamt
Kann ich eine Vollmacht für jede Amtshandlung beim Standesamt erteilen?
Nein. Die Eheschließung selbst (§ 1311 BGB) und die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1596 Abs. 1 BGB) sind nur persönlich möglich. Für die Anmeldung der Eheschließung gilt § 28 Abs. 1 PStV: Ist ein Verlobter verhindert, kann er den anderen schriftlich bevollmächtigen, der dann allein anmeldet. Sind beide aus wichtigen Gründen verhindert, können sie schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden; eine dritte Person braucht dann die Vollmacht beider Verlobten. Einzelheiten nennt das zuständige Standesamt.
Kann die Vollmacht für das Standesamt mündlich erteilt werden?
Im Regelfall wird eine schriftliche Vollmacht benötigt, um die Amtshandlung zweifelsfrei durchführen zu können.
Welche Dokumente werden für die Erteilung der Vollmacht benötigt?
In der Regel verlangt das Standesamt den Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten und eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Die genauen Anforderungen legt das jeweilige Standesamt fest.
Muss die Vollmacht für das Standesamt beglaubigt werden?
In der Regel ist eine einfache schriftliche Vollmacht ausreichend. Ob für eine bestimmte Erklärung eine beglaubigte Vollmacht verlangt wird, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.
Was passiert, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht?
Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Missbrauch kann rechtliche Konsequenzen für den Bevollmächtigten haben.
Wie lange ist die Vollmacht gültig?
Die Vollmacht gilt für den einmaligen Vorgang und erlischt nach Erledigung der angegebenen Aufgaben.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Gilt die Vollmacht für mehrere Standesämter?
Die Vollmacht ist in der Regel nur für das im Dokument genannte Standesamt gültig.
