Die Vollmacht für die Vaterschaftsanerkennung erlaubt es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber bei der Erklärung der Vaterschaft gegenüber dem Standesamt oder Jugendamt zu vertreten. Diese Vollmacht ist sinnvoll, wenn der Vater verhindert ist und eine andere Person die Anerkennung vorbereiten oder Dokumente einreichen soll. Die eigentliche Anerkennung der Vaterschaft muss jedoch persönlich durch den Vater erfolgen.
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Mustervollmacht für die Vaterschaftsanerkennung
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten bezüglich der Vaterschaftsanerkennung für mein Kind [Name des Kindes, falls bekannt] gegenüber dem Standesamt / Jugendamt [Name der Stadt/Gemeinde] zu vertreten:
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise
- Entgegennahme von Bescheiden oder behördlichen Dokumenten
- Kommunikation mit dem Standesamt oder Jugendamt bezüglich der Vaterschaftsanerkennung
⚠ Die Vaterschaftsanerkennung selbst kann nur persönlich durch den Vater erfolgen. Eine Stellvertretung ist gesetzlich nicht zulässig.
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf oder bis zur abgeschlossenen Vaterschaftsanerkennung gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber (Vater): _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für die Vaterschaftsanerkennung?
Die Vollmacht für die Vaterschaftsanerkennung erlaubt es einer bevollmächtigten Person, den Vater in verwaltungstechnischen Angelegenheiten zu vertreten. Die persönliche Anerkennung der Vaterschaft muss jedoch durch den Vater erfolgen und kann nicht delegiert werden.
Voraussetzungen für eine Vollmacht zur Vaterschaftsanerkennung
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vater muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht muss schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Persönliche Anerkennung | Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. |
Beglaubigung | Einige Behörden verlangen eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vaters (Vollmachtgebers)
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder behördliche Formulare
Wer benötigt eine Vollmacht für die Vaterschaftsanerkennung?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Verwandte oder Partner, die die Verwaltungsangelegenheiten für den Vater regeln sollen
- Rechtsanwälte oder Berater, die den Vater in behördlichen Verfahren unterstützen
- Personen, die Dokumente beim Jugendamt oder Standesamt einreichen müssen
Rechtslage
Die Vollmacht für die Vaterschaftsanerkennung basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Die persönliche Vaterschaftsanerkennung ist zwingend erforderlich und kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt oder Standesamt: meist kostenlos
FAQ zur Vollmacht für die Vaterschaftsanerkennung
Kann die Vaterschaftsanerkennung durch einen Bevollmächtigten erfolgen?
Nein, der Vater muss die Anerkennung persönlich erklären.
Kann die Vollmacht für die gesamte Vaterschaftsanerkennung genutzt werden?
Nur für administrative Aufgaben, nicht für die eigentliche Anerkennung.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Einige Standesämter oder Jugendämter verlangen eine beglaubigte Vollmacht.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht festgelegt ist.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, das Standesamt oder Jugendamt verlangt in der Regel eine Identifikation.
Was passiert, wenn die Vollmacht nicht akzeptiert wird?
Einige Behörden bestehen auf persönliche Anwesenheit oder eine notarielle Bestätigung.
Gilt die Vollmacht auch für die Erklärung des Sorgerechts?
Nein, die Sorgerechtserklärung muss ebenfalls persönlich erfolgen.