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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Eine Vollmacht für Eltern ist ein Dokument, mit dem Eltern eine andere Person ermächtigen, in einzelnen Angelegenheiten ihres Kindes stellvertretend zu handeln. Die elterliche Sorge selbst ist nicht übertragbar; überlassen werden kann nur ihre Ausübung in bestimmten Bereichen. Diese Vorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.
Mustervollmacht für Eltern
Ich, Name des Elternteils (bei gemeinsamem Sorgerecht: Wir, Namen beider Elternteile), geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, bevollmächtige(n) hiermit Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum des Bevollmächtigten, wohnhaft in Adresse des Bevollmächtigten, folgende Handlungen in meinem (unserem) Namen vorzunehmen:
- Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens, die mein Kind bzw. meine Kinder Name der Kinder, geboren am Geburtsdaten der Kinder, betreffen.
- Die Vertretung bei rechtlichen Angelegenheiten, die die Schule, medizinische Versorgung (Einwilligung in übliche Behandlungen und Notfallbehandlungen; über größere, nicht dringende Eingriffe entscheide ich/entscheiden wir selbst) oder öffentliche Institutionen betreffen.
- Die Beantragung von Dokumenten für mein/unser Kind und die Abgabe der dafür erforderlichen Unterschriften in meinem (unserem) Namen, soweit dies die vorgenannten Angelegenheiten betrifft.
Diese Vollmacht gilt ab dem Datum des Inkrafttretens und bleibt gültig bis zum Ablaufdatum oder bis auf Widerruf. Optional: Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
Ort, Datum
Unterschrift des Elternteils; bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide Elternteile Unterschrift des Bevollmächtigten
Was ist eine Vollmacht für Eltern?
Eine Vollmacht für Eltern ermöglicht es, eine Person des Vertrauens zu ermächtigen, im Namen der Eltern bestimmte Entscheidungen zu treffen oder Handlungen vorzunehmen. Dies kann z. B. notwendig sein, wenn die Eltern wegen Krankheit, Abwesenheit oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert sind. Typische Fälle betreffen rechtliche, medizinische oder erzieherische Entscheidungen im Namen der Eltern.
Voraussetzungen
| Volljährigkeit des Bevollmächtigten | Gesetzlich nicht zwingend (§ 165 BGB), für die Betreuung von Kindern aber dringend zu empfehlen. |
| Vertrauenswürdigkeit | Die Person sollte zum Wohl des Kindes und nach den Vorgaben der Eltern handeln. |
Notwendige Unterlagen
- Personalausweise der Eltern und des Bevollmächtigten
- Geburtsurkunden der Kinder (falls nötig)
Wer benötigt die Vollmacht?
Diese Vollmacht wird benötigt, wenn die Eltern vorübergehend verhindert sind, etwa wegen Krankheit oder Abwesenheit, oder wenn Großeltern, andere Angehörige oder Betreuungspersonen das Kind für eine Zeit betreuen. Ist ein Elternteil geschäftsunfähig, ruht seine elterliche Sorge (§ 1673 Abs. 1 BGB); eine Vollmacht hilft dann nicht weiter.
Rechtslage
In Deutschland ist die Vollmacht ein rechtliches Instrument, das es ermöglicht, eine andere Person zur Vertretung zu bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung sollte schriftlich erfolgen und kann durch Widerruf jederzeit beendet werden. Erteilen kann sie nur, wer das Sorgerecht hat. Die elterliche Sorge als solche kann nicht übertragen werden, nur ihre Ausübung in einzelnen Angelegenheiten. Haben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam, vertreten sie das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB); deshalb sollten beide die Vollmacht unterschreiben.
Kosten der Vollmacht
Eine selbst erstellte Vollmacht ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn eine Beratung oder Beglaubigung in Anspruch genommen wird: Anwaltskosten richten sich nach Vereinbarung bzw. dem RVG, Notargebühren nach dem GNotKG.

FAQ
Was passiert, wenn die Eltern keine Vollmacht erteilen?
Dann kann eine Betreuungsperson ihre Befugnis gegenüber Schule, Arzt oder Behörden nicht nachweisen. Eine gesetzliche Befugnis für Angelegenheiten des täglichen Lebens haben etwa Pflegepersonen bei längerer Familienpflege (§ 1688 Abs. 1 BGB).
Kann die Vollmacht auch für medizinische Angelegenheiten genutzt werden?
Ja, sie kann auch medizinische Entscheidungen abdecken, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt wird.
Wie lange ist eine Vollmacht gültig?
Die Gültigkeit wird in der Vollmacht festgelegt, sie kann bis auf Widerruf gelten oder für einen bestimmten Zeitraum.
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nein, gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben (§ 167 Abs. 2 BGB). Soll die Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt verwendet werden, ist eine öffentliche Beglaubigung nötig (§ 29 GBO); auch Stellen im Ausland verlangen sie teilweise.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, die Vollmacht kann jederzeit von den Eltern widerrufen werden.
Wer sollte als Bevollmächtigter gewählt werden?
Eine Person, der die Eltern vollkommen vertrauen und die im Interesse des Kindes handelt.
Muss die Vollmacht schriftlich sein?
Gesetzlich nicht (§ 167 Abs. 2 BGB). Die Schriftform ist aber ratsam, weil Schulen, Ärzte und Behörden meist einen schriftlichen Nachweis verlangen.
Was ist, wenn der Bevollmächtigte selbst verhindert ist?
Die Vollmacht kann so gestaltet werden, dass der Bevollmächtigte einer weiteren Person Untervollmacht erteilen darf. Alternativ können von vornherein mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
