Vollmacht Umgangsregelung als Mustervorlage

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für Umgangsregelungen ermöglicht es einer Person, eine andere Person zu bevollmächtigen, Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht eines Kindes zu regeln. Dies kann beispielsweise die Vertretung vor Gericht, die Verhandlung mit dem anderen Elternteil oder die Kommunikation mit Jugendämtern betreffen. Das Musterschreiben wurde anwaltlich geprüft, jedoch ohne Gewähr für die Vollständigkeit oder Rechtssicherheit bereitgestellt. Persönliche Daten werden nicht gespeichert, und die Vorlage kann anonym genutzt werden.

Mustervollmacht für Umgangsregelungen

VOLLMACHT

Hiermit bevollmächtige ich, [Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift],
Herrn/Frau [vollständiger Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift],

mich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Regelung des Umgangsrechts meines Kindes/meiner Kinder [Name des Kindes, Geburtsdatum] zu vertreten.

Der/Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  1. Mit dem anderen Elternteil oder Dritten Vereinbarungen über das Umgangsrecht zu treffen,
  2. Anträge bei Jugendämtern, Gerichten oder anderen Behörden zu stellen und Dokumente entgegenzunehmen,
  3. Gerichtliche Verhandlungen wahrzunehmen und Erklärungen in meinem Namen abzugeben,
  4. Vereinbarungen zu Änderungen oder Anpassungen der bestehenden Umgangsregelungen zu verhandeln,
  5. Rechtsmittel, wie Widersprüche oder Beschwerden, einzulegen.

Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf oder bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheiten und kann jederzeit widerrufen werden.

[Ort, Datum] [Unterschrift des Vollmachtgebers]

Vollmacht Umgangsregelung

Was ist eine Vollmacht für Umgangsregelungen?

Die Vollmacht für Umgangsregelungen ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht eines Kindes zu regeln. Sie wird häufig genutzt, wenn der Vollmachtgeber nicht selbst an Verhandlungen oder Verfahren teilnehmen kann oder möchte.

Voraussetzungen

Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Klare Festlegung der Aufgaben Die Vollmacht muss klar definieren, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich vorliegen, insbesondere bei behördlichen oder gerichtlichen Vorgängen.

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Ausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers
  • Schriftliche Vollmacht im Original
  • Relevante Dokumente zum Umgangsrecht (z. B. bestehende Vereinbarungen, Beschlüsse)

Wer benötigt diese Vollmacht?

Diese Vollmacht ist besonders hilfreich für:

  • Elternteile, die sich bei Umgangsregelungen vertreten lassen möchten.
  • Großeltern, Verwandte oder Anwälte, die in Umgangsfragen agieren sollen.
  • Personen, die nicht vor Ort oder verfügbar sind, um direkt mit Behörden oder Gerichten zu kommunizieren.

Rechtslage

Das Umgangsrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in §§ 1626 und 1684 geregelt. Grundsätzlich ist das Kind zum Umgang mit beiden Elternteilen berechtigt, und beide Eltern sind verpflichtet, diesen Umgang zu ermöglichen. Für Verhandlungen, Änderungen oder gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, wenn sich der Vollmachtgeber vertreten lassen möchte.

Kosten der Vollmacht

Die Erstellung der Vollmacht selbst ist kostenlos. Sollten notarielle Beglaubigungen oder anwaltliche Beratungen notwendig sein, können Kosten von 50 bis 200 Euro entstehen.

Vollmacht Umgangsregelung

FAQ

Was ist eine Vollmacht für Umgangsregelungen?
Diese Vollmacht erlaubt es, eine andere Person mit der Regelung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht eines Kindes zu beauftragen.


Wer darf mich in Umgangsfragen vertreten?
Jede geschäftsfähige Person kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden, z. B. ein Anwalt, ein Verwandter oder ein nahestehender Freund.


Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
In der Regel nicht. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht aus. In sensiblen Fällen oder bei gerichtlichen Verfahren kann eine notarielle Beglaubigung sinnvoll sein.


Wie lange gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird oder die entsprechenden Angelegenheiten abgeschlossen sind.


Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, der Widerruf ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte und ggf. Behörden oder Gerichte müssen darüber informiert werden.


Welche Unterlagen muss ich dem Bevollmächtigten übergeben?
Neben der Vollmacht sollten relevante Dokumente wie frühere Vereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse übergeben werden.


Was passiert, wenn der Bevollmächtigte seine Pflichten verletzt?
Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln. Bei Pflichtverletzungen kann er haftbar gemacht werden.


Kann ich die Vollmacht auf mehrere Personen übertragen?
Ja, die Vollmacht kann auf mehrere Personen ausgestellt werden, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht geregelt ist.