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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Die Vollmacht für Umgangsregelungen ermöglicht es einer Person, eine andere Person zu bevollmächtigen, Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht eines Kindes zu regeln. Dies kann beispielsweise die Vertretung vor Gericht, die Verhandlung mit dem anderen Elternteil oder die Kommunikation mit Jugendämtern betreffen. Das Musterschreiben dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.
Mustervollmacht für Umgangsregelungen
VOLLMACHT
Hiermit bevollmächtige ich, Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift,
Herrn/Frau vollständiger Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift,
mich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Regelung des Umgangsrechts meines Kindes/meiner Kinder Name des Kindes, Geburtsdatum zu vertreten.
Der/Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- mit dem anderen Elternteil oder Dritten Vereinbarungen über das Umgangsrecht zu treffen,
- Anträge bei Jugendämtern, Gerichten oder anderen Behörden zu stellen und Dokumente entgegenzunehmen,
- gerichtliche Termine neben mir oder, soweit das Gericht mein persönliches Erscheinen nicht angeordnet hat, für mich wahrzunehmen und Erklärungen in meinem Namen abzugeben,
- Vereinbarungen zu Änderungen oder Anpassungen der bestehenden Umgangsregelungen zu verhandeln,
- Rechtsmittel, insbesondere Beschwerden, einzulegen.
Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf oder bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheiten und kann jederzeit widerrufen werden.
Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers
Was ist eine Vollmacht für Umgangsregelungen?
Die Vollmacht für Umgangsregelungen ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht eines Kindes zu regeln. Sie wird häufig genutzt, wenn der Vollmachtgeber nicht selbst an Verhandlungen oder Verfahren teilnehmen kann oder möchte.
Voraussetzungen
| Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter. |
| Klare Festlegung der Aufgaben | Die Vollmacht sollte klar definieren, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat. |
| Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich vorliegen; im gerichtlichen Verfahren ist sie schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen (§ 11 FamFG). |
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Ausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers
- Schriftliche Vollmacht im Original
- Relevante Dokumente zum Umgangsrecht (z. B. bestehende Vereinbarungen, Beschlüsse)
Wer benötigt diese Vollmacht?
Diese Vollmacht ist besonders hilfreich für:
- Elternteile, die sich bei Umgangsregelungen vertreten lassen möchten.
- Großeltern, Verwandte oder Anwälte, die in Umgangsfragen agieren sollen.
- Personen, die nicht vor Ort oder verfügbar sind, um direkt mit Behörden oder Gerichten zu kommunizieren.
Rechtslage
Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), vor allem in §§ 1684 und 1685, geregelt. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Großeltern, Geschwister und enge Bezugspersonen haben ein Umgangsrecht, wenn es dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 BGB). Im gerichtlichen Verfahren ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen (§ 11 FamFG). In einem selbständigen Umgangsverfahren vor dem Familiengericht besteht kein Anwaltszwang (anders, wenn der Umgang als Folgesache im Scheidungsverbund geregelt wird, §§ 114 Abs. 1, 137 Abs. 3 FamFG); als Bevollmächtigte sind neben Rechtsanwälten aber nur die in § 10 Abs. 2 FamFG genannten Personen zugelassen, etwa volljährige Familienangehörige, wenn die Vertretung unentgeltlich erfolgt. Die Vollmacht ersetzt die persönliche Beteiligung der Eltern nicht: Das Gericht soll ihr persönliches Erscheinen zum Erörterungstermin anordnen (§ 155 Abs. 3 FamFG) und sie persönlich anhören (§ 160 FamFG). Auch der Umgang selbst kann nicht auf einen Bevollmächtigten übertragen werden.
Kosten der Vollmacht
Die Erstellung der Vollmacht selbst ist kostenlos. Für notarielle Beglaubigungen richten sich die Kosten nach dem GNotKG; die Kosten anwaltlicher Beratung hängen vom Einzelfall ab.

FAQ
Was ist eine Vollmacht für Umgangsregelungen?
Diese Vollmacht erlaubt es, eine andere Person mit der Regelung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht eines Kindes zu beauftragen.
Wer darf mich in Umgangsfragen vertreten?
Außergerichtlich, etwa bei Gesprächen mit dem anderen Elternteil oder dem Jugendamt, kann jede geeignete Vertrauensperson bevollmächtigt werden. Vor dem Familiengericht sind als Bevollmächtigte nur Rechtsanwälte und die in § 10 Abs. 2 FamFG genannten Personen zugelassen, etwa volljährige Familienangehörige, wenn die Vertretung unentgeltlich erfolgt.
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nein. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht aus, auch im gerichtlichen Verfahren (§ 11 FamFG).
Wie lange gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird oder die entsprechenden Angelegenheiten abgeschlossen sind.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, der Widerruf ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte und ggf. Behörden oder Gerichte müssen darüber informiert werden.
Welche Unterlagen muss ich dem Bevollmächtigten übergeben?
Neben der Vollmacht sollten relevante Dokumente wie frühere Vereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse übergeben werden.
Was passiert, wenn der Bevollmächtigte seine Pflichten verletzt?
Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln. Bei Pflichtverletzungen kann er haftbar gemacht werden.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja. Nennen Sie alle Bevollmächtigten in der Vollmacht und legen Sie fest, ob sie einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen.