Vollmacht Generationenwechsel als Mustervorlage

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für den Generationenwechsel ermöglicht es einer Person, die Übergabe von Vermögen, Immobilien oder Unternehmensanteilen an die nächste Generation zu regeln. Sie wird häufig genutzt, um Erbangelegenheiten, Unternehmensnachfolgen oder langfristige finanzielle Planungen zu erleichtern.

Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.

Mustervollmacht für den Generationenwechsel

VOLLMACHT

Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit

[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Generationenwechsel zu vertreten.

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Vermögen und Konten zu verwalten
  • Immobilien zu übertragen, zu kaufen oder zu verkaufen
  • Unternehmensnachfolgen zu regeln und Anteile zu verwalten
  • Verträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen
  • Steuerliche und erbrechtliche Angelegenheiten zu klären
  • Behördengänge durchzuführen und Dokumente entgegenzunehmen

Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Vollmacht für den Generationenwechsel

Was ist eine Vollmacht für den Generationenwechsel?

Die Vollmacht für den Generationenwechsel erlaubt es einem Bevollmächtigten, die finanziellen, unternehmerischen oder erbrechtlichen Angelegenheiten eines Vollmachtgebers zu regeln. Sie ist besonders wichtig für Familien, die eine strukturierte Nachfolgeregelung sicherstellen möchten.

Voraussetzungen für eine Vollmacht für den Generationenwechsel

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Notarielle Beglaubigung Für Immobilien- oder Unternehmensübertragungen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Individueller Umfang Die Vollmacht kann auf einzelne Bereiche beschränkt oder als Generalvollmacht ausgestellt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Notarielle Beglaubigung für Immobilien- oder Unternehmensübertragungen

Wer benötigt eine Vollmacht für den Generationenwechsel?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Unternehmer, die ihre Nachfolge frühzeitig regeln möchten
  • Familien, die Vermögen und Immobilien geordnet übergeben wollen
  • Erben, die sich um die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses kümmern sollen

Rechtslage

Die Vollmacht für den Generationenwechsel basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch immer schriftlich erfolgen. Bei Immobilien- und Unternehmensübertragungen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (optional): 25–80 €
  • Notarielle Beurkundung (z. B. für Unternehmensanteile oder Immobilien): ca. 100–500 € je nach Geschäftswert

Vollmacht für den Generationenwechsel - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für den Generationenwechsel

Welche Aufgaben deckt die Vollmacht ab?
Sie umfasst die Verwaltung von Vermögen, Unternehmensanteilen, Immobilien und Erbschaftsangelegenheiten.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Ja, insbesondere bei Immobilien- oder Unternehmensübertragungen.


Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte für unterschiedliche Aufgabenbereiche eingesetzt werden.


Muss der Bevollmächtigte regelmäßig Rechenschaft ablegen?
Das kann individuell in der Vollmacht festgelegt werden.


Was passiert bei einem Todesfall des Vollmachtgebers?
Die Vollmacht erlischt in der Regel mit dem Tod, es sei denn, sie wurde ausdrücklich darüber hinaus ausgestellt.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung ist möglich.


Kann die Vollmacht auch steuerliche Angelegenheiten regeln?
Ja, der Bevollmächtigte kann Steuererklärungen abgeben und steuerliche Fragen klären.