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Familienvollmachten

Vollmacht Generationenwechsel als Mustervorlage

Stand:

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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Die Vollmacht für den Generationenwechsel ermöglicht es einer Person, die Übergabe von Vermögen, Immobilien oder Unternehmensanteilen an die nächste Generation zu regeln. Sie wird häufig genutzt, um Erbangelegenheiten, Unternehmensnachfolgen oder langfristige finanzielle Planungen zu erleichtern.

Die folgende Mustervorlage dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben; Sie können den Text kopieren und selbst ausfüllen.

Mustervollmacht für den Generationenwechsel

Mustertext zum Ausfüllenselbst ausfüllen
VOLLMACHT

Ich, Name des Vollmachtgebers, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse, erteile hiermit

Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse

die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Generationenwechsel zu vertreten.

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Vermögen und Konten zu verwalten
  • Grundbesitz, insbesondere Amtsgericht, Grundbuch von …, Blatt …, zu übertragen, zu erwerben, zu veräußern und zu belasten (z. B. mit Grundschulden) sowie alle hierfür erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben
  • Unternehmensnachfolgen zu regeln und Anteile zu verwalten
  • Verträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen
  • Steuerliche und erbrechtliche Angelegenheiten zu klären
  • Behördengänge durchzuführen und Dokumente entgegenzunehmen
[Optional: Der/die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf Rechtsgeschäfte in meinem Namen auch mit sich selbst abschließen.]

Hinweis: Für Grundstücksgeschäfte und Anmeldungen zum Handelsregister muss die Unterschrift unter dieser Vollmacht öffentlich beglaubigt sein. Testamente und Erbverträge kann der/die Bevollmächtigte nicht für mich errichten.

Diese Vollmacht gilt ab dem Datum und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Vollmacht für den Generationenwechsel

Was ist eine Vollmacht für den Generationenwechsel?

Die Vollmacht für den Generationenwechsel erlaubt es einem Bevollmächtigten, die finanziellen, unternehmerischen oder erbrechtlichen Angelegenheiten eines Vollmachtgebers zu regeln. Sie ist besonders wichtig für Familien, die eine strukturierte Nachfolgeregelung sicherstellen möchten.

Voraussetzungen für eine Vollmacht für den Generationenwechsel

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Für Minderjährige handeln in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Notarielle Beglaubigung Für Grundstücksgeschäfte muss die Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO); für Anmeldungen zum Handelsregister gilt dasselbe (§ 12 Abs. 1 Satz 3 HGB).
Individueller Umfang Die Vollmacht kann auf einzelne Bereiche beschränkt oder als Generalvollmacht ausgestellt werden.

Übliche Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Falls erforderlich: öffentlich beglaubigte Vollmacht für Grundbuch- oder Handelsregistersachen

Wer benötigt eine Vollmacht für den Generationenwechsel?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Unternehmer, die ihre Nachfolge frühzeitig regeln möchten
  • Familien, die Vermögen und Immobilien geordnet übergeben wollen
  • Erben, die sich um die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses kümmern sollen

Rechtslage

Die Vollmacht für den Generationenwechsel basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch immer schriftlich erfolgen. Beurkundungspflichtig sind in der Regel die Übertragungsverträge selbst (z. B. Grundstücksverträge nach § 311b BGB, Abtretung von GmbH-Anteilen nach § 15 Abs. 3 GmbHG), nicht die Vollmacht. Für Grundstücksgeschäfte braucht der Bevollmächtigte aber eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO); eine unwiderrufliche Vollmacht zur Grundstücksveräußerung muss notariell beurkundet werden. Soll der Bevollmächtigte Vermögen auf sich selbst übertragen dürfen, etwa wenn ein Kind als Bevollmächtigter die Immobilie der Eltern übernehmen soll, muss die Vollmacht ihn ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien; ohne diese Gestattung ist ein solches Insichgeschäft schwebend unwirksam. Testamente und Erbverträge kann nur der Vollmachtgeber persönlich errichten (§§ 2064, 2274 BGB).

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung: Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), abhängig vom Geschäftswert
  • Notarielle Beurkundung (nur in Sonderfällen, z. B. bei einer unwiderruflichen Vollmacht zur Grundstücksveräußerung): Kosten nach dem GNotKG, abhängig vom Geschäftswert

Vollmacht für den Generationenwechsel - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für den Generationenwechsel

Welche Aufgaben deckt die Vollmacht ab?
Sie umfasst die Verwaltung von Vermögen, Unternehmensanteilen, Immobilien und Erbschaftsangelegenheiten.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nicht generell. Für Grundstücksgeschäfte (Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt, § 29 GBO) und Handelsregisteranmeldungen ist sie jedoch erforderlich.


Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, grundsätzlich jederzeit (§ 168 Satz 2 BGB). Der Widerruf ist an keine Form gebunden; aus Beweisgründen sollte er schriftlich erfolgen. Die Vollmachtsurkunde muss der Bevollmächtigte danach zurückgeben (§ 175 BGB).


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte für unterschiedliche Aufgabenbereiche eingesetzt werden.


Muss der Bevollmächtigte regelmäßig Rechenschaft ablegen?
Liegt der Vollmacht ein Auftrag zugrunde, muss der Bevollmächtigte auf Verlangen Auskunft geben und Rechenschaft ablegen (§ 666 BGB). Regelmäßige Berichte können zusätzlich vereinbart werden.


Was passiert bei einem Todesfall des Vollmachtgebers?
Im Zweifel erlischt die Vollmacht nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers (§§ 168, 672 BGB); sie wirkt dann für und gegen die Erben, die sie widerrufen können. Für die Nachfolgeplanung empfiehlt es sich, ausdrücklich festzuhalten, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung ist möglich.


Kann die Vollmacht auch steuerliche Angelegenheiten regeln?
Ja, der Bevollmächtigte kann den Vollmachtgeber gegenüber dem Finanzamt vertreten (§ 80 AO). Muss eine Steuererklärung eigenhändig unterschrieben werden, darf ein Bevollmächtigter sie nur unterschreiben, wenn der Steuerpflichtige wegen seines körperlichen oder geistigen Zustands oder längerer Abwesenheit daran gehindert ist (§ 150 Abs. 3 AO).