Die Prokura ist eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht, die einem oder mehreren Personen erteilt wird, um ein Unternehmen zu vertreten. Sie ermöglicht es dem Prokuristen, nahezu alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen für das Unternehmen vorzunehmen, die im Rahmen des Handelsgewerbes anfallen. Die Prokura ist in den §§ 48–53 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt.
Definition der Prokura
Die Prokura ist eine besondere Form der Vollmacht, die ausschließlich im Handelsrecht Anwendung findet. Sie wird ausdrücklich vom Kaufmann oder einem gesetzlichen Vertreter erteilt und in das Handelsregister eingetragen. Der Prokurist handelt im Namen des Unternehmens und kann weitreichende Entscheidungen treffen.
Arten der Prokura
Art der Prokura | Beschreibung |
Einzelprokura | Eine Person kann allein handeln und das Unternehmen vertreten. |
Gesamtprokura | Mehrere Prokuristen müssen gemeinsam handeln. |
Filialprokura | Die Vollmacht ist auf eine oder mehrere Niederlassungen beschränkt. |
Befugnisse eines Prokuristen
Ein Prokurist hat umfangreiche Befugnisse, die nahezu alle Arten von Geschäften abdecken. Dazu zählen:
- Abschluss von Verträgen aller Art.
- Aufnahme von Darlehen.
- Prozessführung für das Unternehmen.
Einschränkungen:
- Der Prokurist darf keine Grundgeschäfte vornehmen, wie z. B. den Verkauf des gesamten Unternehmens.
- Die Erteilung weiterer Prokuren ist nicht möglich.
Voraussetzungen für die Erteilung
Voraussetzung | Details |
Erteiler | Nur Kaufleute können Prokura erteilen. |
Form | Die Erteilung muss ausdrücklich erfolgen. |
Eintragung | Die Prokura muss ins Handelsregister eingetragen werden. |
Vorteile der Prokura
- Effizienz: Der Prokurist kann eigenständig Entscheidungen treffen.
- Flexibilität: Unternehmen können sich auf das Tagesgeschäft konzentrieren, während der Prokurist operative Aufgaben übernimmt.
- Rechtssicherheit: Die gesetzliche Grundlage regelt die Rechte und Pflichten klar.
Widerruf der Prokura
Die Prokura kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist rechtlich wirksam, sobald der Prokurist informiert wurde. Eine Eintragung des Widerrufs ins Handelsregister ist erforderlich, um die Außenwirkung zu beenden.
FAQ
Wer darf eine Prokura erteilen?
Nur Kaufleute oder deren gesetzliche Vertreter können eine Prokura erteilen.
Welche Geschäfte darf ein Prokurist nicht durchführen?
Der Prokurist darf keine Grundgeschäfte durchführen, z. B. das Unternehmen verkaufen oder die Prokura an Dritte weitergeben.
Ist eine Eintragung ins Handelsregister notwendig?
Ja, die Prokura wird ins Handelsregister eingetragen, um Dritte zu informieren.
Kann eine Prokura zeitlich begrenzt werden?
Die Prokura ist grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt, kann aber jederzeit widerrufen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Prokura und Vollmacht?
Die Prokura ist eine spezielle handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich festgelegten Rechten, während die allgemeine Vollmacht individuell gestaltet werden kann.
Kann ein Prokurist eigenständig handeln?
Ja, bei einer Einzelprokura. Bei einer Gesamtprokura müssen alle Prokuristen gemeinsam handeln.
Wie wird die Prokura widerrufen?
Der Widerruf erfolgt durch Mitteilung an den Prokuristen und Eintragung des Widerrufs ins Handelsregister.
Welche Haftung trägt der Prokurist?
Der Prokurist handelt im Namen des Unternehmens und haftet daher grundsätzlich nicht persönlich, es sei denn, er überschreitet seine Befugnisse.